440 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Zahlungen nicht weniger als 5 % des Wertes des Vermögens im Moment des Auskaufes ausmachen dürfen. Diese Zahlungen können durch eine einmalige Tilgung der restl. Summe ersetzt werden, wobei in Anbetracht der vorterminlichen Zahlung eine Diskontierung unter Berechnung von 5 % pro Jahr mit Zins auf Zins erfolgt. Die auf einmal zur Auszahlung gelangende Auskaufssumme darf jedenfalls nicht geringer sein als der Wert des Vermögens im Augenblick des Auskaufs nach Abzug der Amortisation.“ „Sollte seitens der Stadt ein Auskauf nicht erfolgen. so geht nach Ablauf der Gültigkeit dieses Vertrages das Gesamt- vermögen der Ges. zu Moskau, wie Grund und Boden, Baulichkeiten, mit Ausnahme der bestehenden Gebäude der Georg-Station, Maschinen, Kabel u. sonst. Einrichtungen unentgelt- lich in den Besitz der Stadt über.“ Als Abgaben sind an die Stadt zu zahlen 6 % von der Bruttoeinnahme aus der Strom- lieferung für Beleuchtungszwecke und 3 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für technische und sonstige Zwecke, mindestens aber 15 000 Rbl. per Jahr. Wenn die den Aktionären der Ges. zukommende Dividende 8 % des A.-K. übersteigt und die Div. für die drei vorhergehenden Jahre im Durchschnitt nicht weniger als 6 % beträgt, so ist die Hälfte des 8 % übersteigenden Überschusses unter die Konsumenten als Extra-Rabatt zu verteilen, die andere Hälfte verbleibt der Gesellschaft. Die Konzession für das im Sept. 1907 in Betrieb gesetzte Elektricitätswerk Lodz wurde der Firma Siemens & Halske im Jahre 1900 erteilt u. von dieser im Laufe des Jahres 1909 an die Gesellschaft für elektrische Beleuchtung vom Jahre 1886 übertragen: ihre Dauer beträgt 40 Jahre, gerechnet vom 1./14. Jan. 1909, an welchem Termine das erste konzessions- mässige Betriebsjahr begonnen hat. Uber den Auskauf bestimmt der Konzessionsvertrag folgendes: Die Stadt ist berechtigt, die Übergabe der gesamten elektr. Anlagen zu ver- langen, jedoch nicht früher als 5 Jahre nach Eröffnung des Betriebes, gerechnet vom 1. Jan. des auf den Betriebsanfang folgenden Jahres, und von da ab jeden I1. Jan. unter der Be- dingung einer diesbezüglichen einjährigen Kündigung. Wenn die Stadt von diesem Rechte Gebrauch macht, so hat sie dem Unternehmer eine Vergütung in Höhe der für das Unter- nehmen verausgabten Summe, zuzüglich 1½ % derselben für jedes noch bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres der elektr. Station verbleibende Jahr zu zahlen Nach Ablauf dieser 25 Jahre aber hat die Stadt dem Unternehmer eine Vergütung zu zahlen, deren Höhe dem in den vorausgegangenen 5 Jahren im Mittel erzielten Überschusse der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben entspricht, vermindert um 4 % des in dem Unternehmen investierten Kapitals, welche beim Weiterbetriebe für den Erneuerungs- u. Tilgungsfonds hätten verwendet werden müssen, und multipliziert mit der Anzahl der noch vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Endtermine des gegenwärtigen Vertrages verbleibenden Konzessions- jahre. Die Auskaufssumme ist dem Unternehmer seitens der Stadt spätestens 3 Monate nach der Übergabe des Unternehmens an die Stadt auszuzahlen Nach Ablauf von 40 Jahren, gerechnet vom 1. Jan. des auf die Betriebseröffnung folgenden Jahres, erlischt die Konzession u. sämtliche Anlagen des Unternehmers, sowie alle Baulichkeiten, Grundstücke u. sonstige Immobilien, welche von dem Konzessionär zwecks Erweiterung des Unternehmens erworben wurden, gehen kostenlos in den Besitz der Stadt Lodz über. Eine jede Erweiterung der maschinellen Anlage, des Kesselhauses und des Kabelnetzes, welche, entsprechend der ge- steigerten Nachfrage nach Energie, nach der Betriebseröffnung im Laufe der Konzessions- dauer ausgeführt wird, geht am selbigen Termine gleichfalls in den Besitz der Stadt über, die Stadt hat aber den Unternehmern für jedes von ihnen erbaute und installierte Objekt einen Betrag in Höhe seines noch nicht abgeschriebenen Wertes zu zahlen. Als Abgaben sind an die Stadt 4 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Beleuchtungszwecke und 3 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für Kraft- übertragung und andere technische Zwecke zu zahlen. Die Konzessionen in St. Petersburg u Moskau sind keine ausschliesslichen, die Konz. in Lodz ist eine ausschliessliche. Die Konzessionen können in allen 3 Städten nur mit Ein- willigung der Stadtverwaltungen an Dritte übertragen werden. Die Anschlüsse per 31./12. 1910 sowie die Zugänge im letzten Geschäftsjahr sind aus nachstehender Tabelle zu ersehen. St. Petersburg Moskau Lodz Anzahl Kilowatt Anzahl Kilowatt Anzahl Kilowatt Glühlampen von 5–1000 Normalkerzen 438 327 14 641 636 240 27 132 54 556 2 403 % . 398 112 827 3363 1278 871 Bogenlampen von 4–60 Ampere 1383 891 1 644 1130 403 269 n 164 154 101 33 37 20 Elektromotore von 0,2–800 PS. 3% 3 407 14 485 1090 10 847 Zunahme. 568 2 626 824 4 946 385 4 128 Umformer für Bahnbetrieb . ... 300 4 320 Zunahme. — — 4 320 Verschiedene Apparate... 438 465 1 474 419 137 46 uiahme 9* 102 432 85 49* 18 Insgesamt am 31./12. 1910 23 987 43 466 13 885 Zunahme im Geschäftsjahr 1910 3280 8627 5357 Welcher Anteil der nutzbar abgegebenen Energie auf die einzelnen Verwendungszwecke entfällt, veranschaulicht nachstehende Tabelle.