458 Ausländische Industrie-Gesellschaften. verlegten Leitungen erfolgen diese Abzüge nicht proportionell der 45 jähr. Vertragsdauer sondern proportionell zu den im Zeitpunkte der Verlegung der Leitungen von der Vertrags- dauer noch rückständ. Jahren. Wenn also z. B. die Ablös. im 30. Jahre der Vertragsdauer erfolgt, so wird vom Schätzungswerte der im 10. Jahre der Vertragsdauer verlegten Leitungen der 20/35. Teil desselben in Abzug zu bringen sein. Der nach diesen Abzügen verbleibende Betrag wird zum vollen Schätzungswerte der Anlagen u. deren Zubehör addiert und auf diesen Hauptbetrag leistet die Kommune so vielmal 2½ % Aufzahl., als wie viel Jahre von der im § 2 des Vertrages bestimmten 45 jähr. Vertragsdauer vom Zeitpunkte der Ablös. ge- rechnet noch nicht verflossen sind. Der so berechnete Betrag bildet den Ablösungs preis, zu welchem die Hauptstadt berechtigt ist, die gesamte geschäftl. Einricht. der Ges. zu über- nehmen. Die Kommune behält sich jedoch das Recht vor, von der Ablös., falls sie findet, dass das Resultat der gerichtl. Wertabschätzung für sie onerös ist, in welchem Stadium des Ablösungsverfahrens immer zurücktreten zu dürfen, ohne dass die Ges. wegen des Rück- tritts der Kommune gegenüber irgend eine Forderung zu stellen berechtigt wäre. So oft jedoch die Hauptstadt vom Rechte des Rücktritts Gebrauch macht, darf sie 8 Ja hre vom Zeitpunkte des Rücktrittes gerechnet, das Recht der Ablös. nicht wieder geltend machen. Im Dez. 1909 erhielt die Ges. eine Zuschrift des hauptstädt. Magistrats, in welcher sich derselbe auf sein Ablösungsrecht nach § 43 des Vertrages berief. Bevor sich der Magistrat aber nach irgend einer Richtung hin entschied, hielt er es für nötig, vorerst sich über das in die elektr. Beleucht.-Unternehm. investierte Kapital u. über den gegenwärtigen Wert sowie über die Rentabilität der Unternehm. zu informieren. Der Magistrat ersuchte daher die Budapester Allgemeine Elektricitäts-A.-G. sowie die Ungarische Elektricitäts-A.-G. den durch die Stadtgemeinde zu entsendenden Fachorganen zu gestatten, sich von der Höhe des investierten Kapitals, von dem heutigen Werte des Unternehmeyps u. von dessen Ren- tabilität auf Grund der Einsichtnahme in die Bücher Überzeugung zu verschaffen. Diesem Ersuchen des Magistrats wurde seitens der Ges. Folge gegeben. Seitdem ist in dieser Richtung nichts weiteres geschehen. Dagegen hat die Stadtbehörde eine Offertausschreib. veranlasst für die Einreichung von Projekten für ein durch die Stadtgemeinde zu errichtendes und in eigener Regie zu betreibendes Elektrizitätswerk. Kapital: K 10 000 000, wovon emittiert K 8 000 000 in 40 000 Aktien à K 200. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 2 % zur Reserve, vom Rest 10 % an Direktion, Überrest als Div. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kassa, Barvorrat 30 990, Guth. b. Geldinstituten 1 156 020, Wertp. 1 804 200, Waren- u. Material.-Vorräte 271 478, Zentralstation Budapest: Grundstück, Baulichkeiten, Masch., Leitungsnetz, Transformatoren, Elektrizitätszähler etc. 12 781 541, Mobil. u. Einricht. 30 238, Werkzeuge 17 803, Fuhrwerke 20 051, Debit. 2 246 135, dep. Kaut. 143 626. – Passiva: A.-K. 8 000 000, R.-F. 998 488, Spez.-R.-F. 1 660 000, Res. f. Steuern 70 000, Ern.-F. 898 097, Res. f. Wertvermind.: für die Zentrale Budapest 3 568 469, do. Mobil. u. Einricht. 19 816, do. für Werkzeuge 12 669, do. für Fuhrwerke 17 129, uneingel. Coup. 1531, Kredit. 1 263 831, dep. Kaut. 143 626, Vortrag a. 1909 137 276, Gewinn pro 1910 1.711 150 Sa. K 13 502 082. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 489 951, Gebühren d. Stadt Budapest 183 120, Steuern 252 983, Abschreib. 363 452, Vortrag a. 1909 137 276, Gewinn pro 1910 1 711 150. – Kredit: Vortrag a. 1909 137 276, Effekten-Zs. 87 521, steuerfreie Zs. im Konto- korrent mit Geldinstituten 45 833, Zs. 84 790, Gewinn an Stromliefer. u. Installat. abzügl. Betr.-Spesen 2 781 655, Kursgewinn a. Effekten 856. Sa. K 3 137 931. Verwendung des Reingewinns: Zur Reserve 34 223, Tant. an die Dir. 167 693, Dotation f. d. Hilfs-F. 10 000, do. f. d. Ern.-F. 150 000, Abschreib. auf die Aktien der Central-Werk- stätte u. Lager A.-G. 100 000, Spez.-R.-F. 230 000, 12 % Div. 960 000, Vortrag auf 1911 K 196 510. Kurs Ende 1895– 1910: 119.50, 109.40, 120.50, 117.50, 139.80, 115, 120, 129.50, 148.25, 150.70, 151.60, 149, 139, 149, 184.50, 225 %. Notiert Frankf. a. M. Aufgelegt in Frankf. a. M. 14./5. 1895 zu 130.25 %, wobei fl. 100 = M. 200. Beim Handel an der Börse seit 2./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Dividenden 1894–1910: 5½, 6½, 6½, 7½, 7½, 7½ 7½, 7½, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 11 12 % Zahlst.: Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Budapest: Eigene Kasse, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank. Direktion: Präs. Dr. Alex. von Matlekovits, Vicepräs.: Max Deri, Karl Zipernowsky; sonst. Mitgl.: leit. Dir. Béla Fischer, Emil Havas, Eugen Minkus, Dr. Moritz Stiller. Aufsichtsrat: Präs. Alfred Wellisch, Alexander Fleischl, Emanuel Konyi, Béla Rechtnitz. Ungarische Zucker-Industrie Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: 25./2. 1889; jetzt giltiges Statut v. 2./3. 1890 mit Nachträgen v. 27./6. 1892, .% Zweck: Der Bau u. Betrieb von Zuckerfabriken u. Zuckerraffinerien in den Ländern der ungar. Krone, sowie der Betrieb von zur Beförderung dieses Zweckes dienenden industr., kommerz. u. landwirtschaftl. Unternehm. jeder Art. Die Dauer der Ges. ist auf 50 Jahre bestimmt, kann jedoch durch Beschl. der G.-V. verlängert werden. Die Ges. besitzt 2 Rohzuckerfabriken, mit Raffinerien u. mit Melasseentzuckerungs- anstalten versehen; die eine in Szerencs gelegen mit einer tägl. Leistungsfähigkeit bis