Italienische Eisenbahnen. 475 liquidation für das adriat. Netz bis zur Inbesitznahme der Linien vom 31./12. 1906, welche bis 1./1. 1907 verlängert wurde. Am 25./6. 1906 wurde das Gesetz dem Parlament vorgelegt, u. am 7./7. 1906 genehmigte das Parlament die Rückkaufskonvention zu folg. Bedingungen: Die Ges. erhält von der Regierung bis Ende 1966 eine Annuität von Lire 30 000 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz, sowie bis 1954 eine Annuität von Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti. Die ausserordentl. G.-V. v. 25./8. 1906 genehmigte die Rückkaufsbedingungen und beschloss, nicht in Liquidation zu treten, sondern sich neuen industriellen Unternehm. zuzuwenden. Bisher hat sich die Ges. an folg. Unternehmungen finanziell beteiligt, an der Lokomotivfabrik Ernesto Breda, an der Ges. für die Ausnutzung der Wasserfälle am Adamello in der Val Camonica, an der Akt.-Ges. Larini Nathan für Fabrikation von Maschinen und Eisenbahnbedarf in Mailand u. an der Ges. für die Aus- nutzung der Wasserkräfte des Cellina in Venetien. Die Ges. besitzt Aktien folgender Ges.: der italien. Elektrizitäts-Ges. A. E. G. Thomson-Houston, der Ges. für elektr. Unternehm. Conti, der Gasmotorenfabrik System Otto von Langen & Wolf, der mechan. Werkstätten von Stigler, der mechan. Werkstätten G. Bologna & Cie. in Mailand. der Bergamasker Elektrizitäts-Ges., der Zementindustrie-Ges. in Bergamasco, der Elektrizitäts-Ges. Maira, der Idroelettrica di Val d'Aosta, der Costruzioni Ferroviarie e Meccaniche di Firenze, der Idroelettrica della Sila u. der Idroelettrica del Piemonte Orientale, der Liure Toscana di Elettricita, der Idroelettrica del Brasimone, den Impianti Idroelettrici del Boite; ferner Oblig. der Genueser Strassenbahn-Ges., der vereinigten Schiffswerfte Cantieri navali riuniti, der Hochofen u. Giesserei-Ges. Gregorini in Lovere bei Brescia und der Bauges. Brambilla in Mailand. Ausserdem gewährte die Ges. garantierte Darlehen folgenden Ges.: der Sicilia Orientale, der Costruzioni ferroviarie e meccaniche, der Meridionale di Elettricita u. den Acciaierie e Ferriere Lombarde. Das in industriellen Unternehmungen investierte Kapital betrug Ende 1910 Lire 73 865 900, davon verzinsten sich Lire 25 248 040 in Aktien von voll entwickelten Ges. mit 5.54 %, Lire 7326880 in Aktien von Ges., die in der Entwickelung begriffen waren, mit 3.79 % und Lire 41 290 980 in Oblig., Darlehen etc. mit 5.10 %. Das ganze in Industrie-Unternehmungen angelegte Kapital verzinste sich durchschnittlich mit 5.09 %. Die von der Ges, eingeleiteten Ver- handlungen, die eine Beschleunigung der Liquidation der Betriebsführung auf Rechnung des italien. Staates bezwecken, haben zu einer vollen Einigung geführt. Nur die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Defizit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hat die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt. Der Kassationshof bestätigte in seiner Entscheidung vom 14./6. 1911 das Urteil des Xppellgerichtshofes. Mit Rücksicht auf diesen Prozess hielt der Verwaltungsrat es für angezeigt, schon jetzt an die Anlage einer Spezialrücklage für diesen Zweck zu denken. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Eire 30 000 000, welche von der Ges. selbst aus nicht verteilten Div. und nicht zurückgestellten Reserven beglichen wurden, nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Ges. geblieben; es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum A.-K. treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Ges. vom Staate in geleisteten Arbeiten u. Domänengütern überlassen wurden. Zs.: Halbjährl. Coup. à 5 % am 1./1., 1./7.; am 1./7. erfolgt die Zahlung der Super-Div. Tilg.: Die Amort. des A.-K. erfolgt mittels jährl. im Dez. stattfindender Ausl. und im Jan. darauf stattfindender Einlösung zum Nennwerte mit der Massgabe, dass das gesamte A.-K. 2 Jahre vor Ablauf der Konc.-Dauer amortisiert ist. Die Inhaber der zur Einlösung ge- langenden Aktien erhalten dafür Genussscheine, welche für die Dauer der Konc. zum Bezuge der Div. über 5 % berechtigen. Verlost Ende 1910: 23 950 Stück, sowie 3700 Stück von den nicht begebenen 60 000 Stück, letztere werden aus einem besonderen Fonds getilgt. Obligationen: 2.4 % (früher 3 %) Oblig. in Serien A–I eingeteilt. Begeben bis Ende 1910: Lire 918 329 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1910: L. 807 184 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. am 15./5. per 1./10. bis zum 1./10. 1966. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; ferner in Brüssel, London, Amsterdam, Basel, Genf, Zürich, Wien u. an verschied. ital. Plätzen. Zahlung der Coup. unter Vorlegung der Stücke und unter Abzug verschied. Steuern in Gold. Zahlung der verl. Oblig. mit frs. 500 zum Kurse von kurz Paris. – Kurs Ende 1890–1910: In Berlin: 60.30, 59.40, 58.70, 53.50, 55.40, 54.70, 57.70, 58.30, 62, 59.50, 59.60, 64.40, 67.60, 71, 72.20, 71.25, 70.20, 68.40, 70.80, 72.75, 72.30 %. – In Frankf. a. M.: 60.60, 59.20, 58.70, 52.70, 55.60, 54.80, 57.65, 58.25, 62, 59.85, 59.80, 64.20, 67.90, 70.60, 72.30, 71.70. 70.20, 68.70, 70.90, 72.90, 72.30 %. Usance: Seit 1./1. 1899 werden an den deutschen Börsen 2.4 % anstatt 3 % Stück-Zs. berechnet. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Mai oder Juni. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Buchwert der an den Staat abgetretenen Linien 596 494 641, do. der Linie Lecce-Francavilla-Nardo 998 381, Immobil. 2 181 431, Mobil. u. Inventar 113 200, Gründungskosten 1 504 223, Debit. 12 026 467, Depos. 25 970 750, Forderungen an den Staat 20 726 500, noch zu verrechnende Forderungen an den Staat 2562, Kassa 169 045, Bankguth. 1 318 591, 3.65 % ital. Eisenbahn-Certifikate 62 124 202, div. andere Effekten 69 771 750. – Passiva: A.-K. 240 000 000, angesammelter Fonds als ausschl. Eigentum der