Ausländische Eisenbahnen. Diese Res., welche in guten zinstragenden Wertp. angelegt wird, wird abgesondert von dem sonstigen Gesellschaftsvermögen verwaltet und vom Kurator Dr. Siegfried Gross überwacht. Aus der Reserve sind, wenn in einem Geschältsjahre die zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht genügen sollten, um die oben unter a) u. b) festgestellten Verwendungszwecke zu decken, die zur Ergänzung dieses Bedarfes erforderlichen Beträge vorzuschiessen. Falls nach dem Jahre 1917 die Erträgnisse der Ges. durch 5 unmittelbar aufeinanderfolgende Jahre aus- reichen, um den Dienst der Oblig. in jedem Jahte dieser 5 jährigen Periode vollständig zu decken, u. die Bilanzen der betreffenden Jahre ohne Verlustvortrag abschliessen, steht der Ges. das Verfügungsrecht über die Reserve, jedoch nur in der Weise zu, dass dieselbe nach ihrer Wahl zu Investitionen, zum freihändigen Ankauf von Prioritäten oder zur Amort. von Aktien verwendet werden kann. Auch während der Zeit von 1917– 1921 kann die Reserve, jedoch nur zu Investitionen bis zum Höchstbetrage von K 6 000 000 per Jahr ver- wendet werden, wenn bis zum Jahre der Inanspruchnahme der Dienst der Oblig. aus den Erträgnissen der Ges. klaglos bestritten werden konnte. In die Reserve sind bisher die Überschüsse der Jahre 1903–1907 insgesamt K 10 715 484 geflossen, hierzu kommen Zs. 283 513, so dass sie am 30./6. 1909 K 10 998 997 betrug. Hiervon waren in 3 % Obligationen angelegt K 2 349709, während K 7860 385 zur vorschussmässigen Zahlung der durch die Tilgungsrück- stellungen bis Ende 1906 nicht bedeckten Erfordernisse für die Kaufschillingszahlungen und K 648 791 zur Bestreitung von Investitionsauslagen im Jahre 1907 verwendet wurden. Die Rückzahlung dieses Vorschusses an die Reserve wird aus den in späteren Jahren für Kaufschillingszahlungen vorgesehenen und infolge der rascheren Abstattung der Kauf- schillingsschuld nicht mehr für diesen Zweck erforderlichen Rücklässen aus den Tilgungs- einschränkungen späterer Jahre erfolgen. Die Vers. der Prior.-Besitzer v. 18./11. 1908 ge- nehmigte den Verkauf oder die Verpfändung der hinterlegten 7390 Stück 3 % Oblig. unter der Bedingung, dass die Oblig.-Res. später wieder aufgefüllt wird; die Ges. hat alsdann die Oblig. mit einem Betrage von K 1 500 000 belehnt (siehe auch vorhergehenden Abschnitt). Sanierungsplan der Ges. Im April 1911 veröffentlichte die Ges. ein Sanierungsprojekt, dessen Grundceharakter sich dahin zusammenfassen lässt, dass es eine Kapitalisierung der italienischen Annuität bei gleichzeitiger Reduktion des Nominalkapitals der 3 % Prior. sich zur Aufgabe stellt. Die einzelnen Punkte des Projektes sind folgende: Auf Grund der italienischen Annuität sind 3 % Titres (Zertifikate) im Nominalbetrage von frs. 752 071 081.46 auszufertigen, geteilt in 1735 562 Appoints à frs. 433.33. Von diesen Titres sind frs. 409 927363.36 an die Besitzer der 3 % Oblig. in der Weise zu verteilen, dass für je vier 3 % Oblig. aus- gegeben werden: ein 3 % Titre im Nennwert von frs. 433.33 mit einem jährl. Zs.-Ertrage von frs. 13, ferner drei auf 4 % Verzinsung abgestempelte Oblig. à frs. 325, sonach zus. frs. 975 mit einem jährl. Zs.-Ertrage von frs. 39. Von den hiernach verbleibenden, auf Grundlage der italien. Annuität ausgegebenen Titres im Nominalbetrage von frs. 342 143 718.10 ist jener Teilbetrag sogleich zu begeben, welcher zur Zurückzahlung der 5 % Anleihe im Nennbetrage von frs. 111 423 000, zur Abstossung der Kaufschillingsschuld samt 6 % Zs. mit Ende 1911 per K 19 876 162.70 = frs. 20 870 000, zur Bezahlung der schwebenden Schulden der Ges. per K 6 000 000 sowie zur Deckung der Stempel u. der sonstigen Spesen der Trans- aktion erforderlich ist. Der nicht verwendete Rest der 3 % Titres, event. der bei einer Realisierung derselben erzielte Erlös, ist in einem Fonds zu hinterlegen, aus welchem die nötigen Investitionsauslagen für das gesellschaftl. Bahnnetz zu decken sein werden. Diesem Fonds werden auch seine Zs. zuzufliessen haben. Nach diesem Plane würde die Ges. künftig belastet sein mit einer 4 % Schuld im Nenn- betrage von frs. 922 343 500 zerlegt in 2 837 980 Oblig. à frs. 325; einer 4 % Schuld (Serie E) im Nennwerte von M. 37 434 000 = frs. 46 214 800 u. mit einer 4 % Schuld (Serie W) im Nennwerte von frs. 96 563 000. Der Tilgungsplan der auf 4 % Verzinsung abgestempelten (bisher 3 %) Oblig. wäre derart zu legen, dass im Jahre 1912 mit einem Erfordernisse für Verzinsung u. Tilg. von frs. 37 288 615 begonnen wird, welches bis einschl. 1930 regelmässig jährl. um frs. 400 000 gesteigert wird. Von 1931 bis einschl. 1963 wird ein gleichbleibendes Jahreserfordernis für Verzinsung u. Tilg. von frs. 44 829 432 gelegt, während das Jahr 1964 die letzte Belastung von frs. 42 306 232 aus dem Dienste dieser Anleihe zu tragen hätte. Für die 4 % Oblig. der Serie E u. Serie W, deren jährl. Zs.-Erfordernis frs. 5 711 112 beträgt, sind neue Tilg.-Pläne aufzustellen, nach welchen die Rückzahlung dieser beiden Serien, u. zwar beginnend mit der Serie E derart vorzusehen wäre. dass dieselbe in 1964 mit frs. 2 523 200 zu beginnen hätte und in den 3 Jahren 1965, 1966 u. 1967 mit einer gleich bleibenden Annuität von frs. 50 540 544 durchzuführen wäre. Serie E, die auf M lautet, wird nach dem Verhältnis von frs. 100 = M. 81 in frs. umgerechnet. Unter diesen Um- ständen würde die Gesamtbelastung durch den Dienst der Anleihen sich wie folgt stellen: 1912 frs. 42 999 727 1922 frs. 46 999 866 1913 43 399 932 1923 47 399 928 1914 „ 800 072 1924 47 800 068 1915 44 200 134 1925 „ 48 199 948 1916 „ 44 600 079 1926 48 599 854 1917 44 999 842 1927 49 000 020 1948 45 399 882 1928 4359 399 978 1919, „ 45 800 031 1929 49 799 884 1920 46 199 833 1930 „ 50 199 842 1921 66 5999 856 1931-1967 je 50 540 544