Ausländische Eisenbahnen. gesammelte Betrag ausreicht, um für jede Oblig. bezw. jeden Genussschein Fr. 1 gleichzeitig mit dem nächstfolgenden Coupon auszuschütten. Was nun die Verwendung der Gewinn- überschüsse der Ges. anbetrifft, so ist eine Verteilung derselben bis 1920 so gut wie aus- geschlossen. Wenn in späteren Jahren nach erfolgter Refundierung der Reserve ein Über- schuss verbleibt, so wird er in 3 gleiche Teile geteilt; / wird der Reserve zugeführt, % zu verstärkten Tilg. verwendet, sei es durch Rückkauf oder Verlos., u. das letzte Drittel steht zur freien Verfügung der Aktionäre. Der Abschluss des Übereinkommens ist noch an gewisse Bedingungen geknüpft, welche die österr. Staatsverwaltung zu erfüllen hat, nämlich Gebührenfreiheit für die mit der Sanierung zus. hängenden Transaktionen, Fortbestand des Tarifzuschlages, eine neue günstigere Verkehrsteilung mit den Alpenbahnen sowie ein billiger Rückersatz der in den Jahren vor der Verstaatlichung ausgeführten u. noch nicht amortisierten Investitionen. Alsdann werden die Verhandlungen mit der italienischen Reg. stattfinden u. hierauf die Prioritäten-Ver- sammlungen u. die a. o. Gen.-Vers. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, v. 1./1. 1896 ab, die Bahn unter den kon- zessionsmäss. Bedingungen einzulösen. Die Lombard.-Venetian. Linien sind lt. Vertrag v. 17./11. 1875, genehmigt durch das Österr. Gesetz v. 6./4. 1877, v. 1./7. 1876 ab mit allem Zu- behör an den Italien. Staat verkauft, welcher v. 1./7. 1876 bis 31./12. 1954 eine von jedem Abzug befreite Annuität von frs. 29 569 887.12 = fl. Gold 11 827 954.85 u. v. 1./1. 1955 bis 31./12. 1968 eine solche von frs. 12 774 751.26 = fl. Gold 5 109 900.50 an die Ges. zu zahlen hat. Ausserdem verkaufte die Ges. lt. Vertrag v. 11./3. 1880 die Linie Agram-Carlstadt an den Ungar. Staat, der v. 1./7. 1880 bis zum Ablauf der Konz. (31./12. 1968) eine feste, keiner gegenwärt. oder zukünft. Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. 1894 wurde der der Ges. gehörige Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährl. Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Linie Wien-Triest samt Nebenlinien und Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg und Neustadt-ungar. Grenze 635,368 km, Steinbrück-ungar. Grenze 50,804 km, Pragerhof-ungar. Grenze 52,446 km, Bruck a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungarische Grenze 52, 138 km. Sa. 807,297 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler L'nien: Marburg-Klagenfurt-Villach 164,911 km, Villach-Franzensfeste 211,288 km, Kufstein-Innsbruck 72,903 km, Innsbruck- Bozen 126,259 km, Bozen-ital. Grenze 95,549 km. Sa. 670,910 km. Sa. der OÖsterr. Iänien 1478,207 Km. Gruppe Nr. III: Ung. Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek-Agram- österr. Grenze u. Sissek-Galdovo 76,772 km, OÖfen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze u. Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359,896 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztur-Barcs 71,388 km, Fiume-österr. Gr. 3.255 km. Sa. 704, 122 km. Sa. d. Osterr.-ung. Linien 2182,329 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km. Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41, 899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Laibach-Oberlaibach 19,298 km, Güns-Steinamanger 17,251 km. Barcs- Pakräcz, Terezovac-Suhopolje- Slatina und Bastaji- Konéanica-Zdenci 123, 173 km. San Michele-Mezolombardo 2,644 km. Leibnitz-Pölfing-Brunn (Sulmtalbahn) 24,767 km, Ueber- etscher Bahn (Bozen-Kaltern) 10,623 km, Mendelbahn 2,315 km, Kühnsdorf-Eisenkappel 17,543 km, Bruneck-Sand i. T. 14,793 km, Grobelno-Rohitsch 28,620 km, Mori-Arco- Riva a. G. 24,063 km, Virgl-Bahn (Untervirgl-Virglwarte) 0,341 km, Rittner-Bahn (Bozen- Klobenstein) 11,746 km; Steiermärk. Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14.767 km, Preding-Wieselsdorf-Stainz 11,319 km, Kapfenberg-Au-Seewiesen 22,747 km, Windisch- Feistritz S. B.-Stadt Windisch-Feistritz 3,646 km. Kapital: frs. 375 000 000 = fl. 150 000 000 = K 357 096 774, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1910: frs. 364 098 000 = K 346 715 257 in Aktien à frs. 500 = K 476.13. Die Tilg. der Aktien beginnt mit dem Jahre 1873 und wird in der Art fortgesetzt, dass sämtliche Aktien während der Koncessionsdauer zurückgezahlt werden. Die zu tilgenden Aktien werden alljährlich entweder durch öffentliche Verlosung zur Rückzahlung bestimmt oder durch freihändigen Ankauf zum Zwecke der Annullierung erworben, falls und insoweit dieselben unter dem Nennwerte erhältlich sind. Inwieweit die eine oder andere Art der Tilgung stattfindet, sowie den Zeitpunkt derselben und die Form der Verlosung be- stimmt jeweils der Verwaltungsrat. Die Summe der im Wege des Ankaufes getilgten Aktien kann jedoch höchstens die Hälfte der gesamten emittierten Aktien erreichen. Die Nummern sowohl der gezogenen, als der freihändig angekauften Aktien werden veröffentlicht. Die Eigentümer der gezogenen Aktien erhalten ausser dem wirklich eingezählten Kapital eine auf Inhaber lautende Genussaktie, welche ihnen auf den Überschuss des jährlichen Reinertrages nach Abzug eines der 5 % Verzinsung des A.-K. entsprechenden Betrages gleiche Rechte mit den Inhabern nicht getilgter Aktien giebt. Die durch Ankauf erworbenen Aktien werden für den Verkehr unbrauchbar ge- macht. Für das Jahr 1898, 1899, 1900 u. 1901 geschah die Tilg. durch freihänd. Ankauf. 2 % (3 %) Prior.-Oblig., Serien A, C, 0, K, H, 1, D, S, T, P, Z, F, V, M, U. frs. 1794 049 500 = K 1 708 398 104, davon noch in Umlauf Ende 1910: frs. 1 550 919 000 = K 1 476 875 125 in Stücken à frs. 500. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. im Dez. per 1./1. bis 1968, Verstärk. nicht zulässig. Zahlst. wie für die Div. Zahl. der Coup. unter Abzug mit netto frs. 6.50 Gold. – Kurs Ende