Ausländische Industrie-Gesellschaften. 23 der Ges. in Riga besteht aus einem an der Petersburger Chaussee, der Verlänger. einer der Hauptstrassen in Riga, nächst der Stadt gelegenen Grundstücke mit einer Oberfläche von 62 000 qm, von denen 20 126 am bebaut sind. Die Fabrik besitzt ein direktes Anschlussgleis zur Station Alexander- Pforte, der ersten Station der Nordwestbahnen auf der Linie Riga- Petersburg. Die Gebäude mit der Hauptfront nach der Petersburger Chaussee zu gelegen bestehen aus dem Gebäude für die Fabrikverwaltung und Kontorräume, einem grossen, massiven, zweistöckigen Steinbau u. aus der 210 i langen u. 30 m breiten Hauptmaschinen- halle aus Stein, Eisenkonstruktion u. Glas mit fünf angebauten ebenso ausgeführten ein- bis dreistöckigen Seitenflügeln. Die elektr. Zentralstation befindet sich in einem gesondert gelegenen massiven Steingebäude; Modelltischlerei, Schmiede, Gelbgiesserei u. Lager für Rohmaterial sind in besonderen Gebäuden untergebracht. Sämtl. Gebäude sind ausser mit den gewöhnlichen Feuerschutzvorrichtungen in Gestalt von Anschlusskränen an die Wasser- leitung mit automatischer Schutzvorricht. gegen Feuer nach dem System „Grinnel-Sprinkler“ ausgerüstet. Die Zahl der auf der Fabrik beschäftigten Arbeiter beträgt zurzeit 1360 Personen. Die Ges. besitzt zurzeit Installationsbureaux in St. Petersburg, Moskau (mit Unterbureaux in Omsk, Irkutsk u. Taschkent), Samara, Wladiwostok, Riga, Odessa, Chärkow (mit Unter- bureaux in Jekaterinoslaw, Rostow a. Don), Jekaterinburg, Sosnowice, Kiew, Warschau u. Lodz. Die Ges. hat im Jahre 1906 gemeinschaftl. mit der „Aktiengesellschaft Russische Elektrotechnische Werke, Siemens & Halske“ zu St. Petersburg sowie der „Aktiengesellschaft Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke zu Mülheim a. Rh.“ die „Aktiengesellschaft Vereinigte Kabelwerke“ in St. Petersburg mit einem A.-K. von Rbl. 4 800 000 errichtet u. sich an dieser Ges. mit Rbl. 1 600 000 beteiligt (Div. der Ges. 1906–1910: 4, 5, 7, 7, 8 %). $=t. * Kapital: Rbl. 8 000 000 in 32 000 Aktien à Rbl. 250. Anfangs Rbl. 1 000 000, erhöht im Jahre 1905 zwecks Übernahme des grössten Teiles der Aktiven der Russischen Electricitäts- Ges. „Union“ auf Rbl. 6 000 000 u. im Jahre 1909 auf Rbl. 7 000 000. Die G.-V. v. 6./19. Juli 1911 beschloss, das A.-K. um Rbl. 1 000 000 auf Rbl. 8 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche vom 1./1. 1912 ab div.-berechtigt sind, wurden den alten Aktionären zum Kurse von 110 % angeboten. Kapitalserhöhungen bedürfen der jedesmaligen Genehmig. der Regierung. Die ersten Erwerber einer jeden neu ausgegebenen Aktie haben ausser dem Nominalwerte noch eine gewisse Prämie zu entrichten, welche mind. dem nach der letzten Bilanz auf jede Aktie der vorher. Emiss. entfallenden Teile des R.-F. gleich ist, wobei die auf diesem Wege gewonnene Prämiensumme dann zur Vergrösser. dieses Res.-Kap. verwendet wird. Für den Bezug von Aktien bei Neu-Emiss. haben die Inhaber von Aktien früherer Emiss. ein Vorz.-Recht in Höhe ihres Aktienbestandes. Die Aktien der Ges. können auf Wunsch der Besitzer entweder auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt werden. Gegen- wärtig existieren nur Inhaber-Aktien. 5 % Obligationen. Rbl. 2 000 000, davon in Umlauf am 31./12. 1911 Rbl. 1 768 500 in Stücken à Rbl. 500, 1000, 1500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1908 ab durch Verlos. am 2./10. per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. 2,5 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 25 Jahren, Verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. jederzeit zulässig. Sicherheit: Die regelmässige Zahlung der Zs. u. der Amort. der Oblig. wird sichergestellt a) durch alle Einkünfte der Ges., b) durch das Res.-Kap., c) durch das ganze bewegliche u. unbewegliche Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches bei der Begründung der Ges. von dieser erworben wurde, als auch das- jenige, welches noch in Zukunft erworben werden könnte. Demgemäss erfolgt die Emiss. der Oblig. nach Eintrag. der Oblig.-Schuld der Ges. im vollen Nominalbetrage der zu emittierenden Oblig. in die Grundbücher, mit dem Rechte der ersten Hypoth., wobei gleich bei der Emiss. der Oblig. sämtl. auf dem Vermögen der Ges. lastenden Schulden getilgt werden müssen. Gleichzeitig hat sich die Ges., in der Person ihrer Direktion, schriftlich verpflichtet, von jedem von der Ges. neuerworbenen Besitztum dem Finanzministerium unverzügl. Mitteil. zu machen, unter Vorleg. einer Bescheinig. über dessen Eintrag. in die Grundbücher u. des erfolgten Vermerks betreffs der Belast. desselben zu Gunsten der Oblig.- Schuld in Form einer ersten Hypoth. Die Ges. darf nach Emiss. der Oblig. das derselben gehörige Besitztum mit keinen anderen Pfandverschreib. belasten, bevor die Oblig.-Schuld vollkommen getilgt ist. Falls die Einnahmen der Ges. in irgend einem Jahre zur Zahlung der Zs. u. Amort. der Oblig. nicht ausreichen sollten u. die fehlende Summe aus dem vor- handenen Res.-Kap. oder anderweitigen Quellen nicht gedeckt werden kann, gelangt zuerst das bewegliche u. sodann das unbewegliche Vermögen der Ges. behufs Bezahl. der gesamten Oblig.-Schuld zum Verkauf. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Ges. u. der Liquid. der Geschäfte derselben werden die Inhaber der Oblig. vorzugsweise vor den übrigen Gläubigern der Ges. befriedigt, mit Ausnahme derjenigen Schulden, welche nach Art. 36 der Beilage zum Art. 1899 der Zivilprozessordn. (Ausgabe 1892) zur ersten Kategorie gehören. Zahlst.: St. Petersburg: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank, Bank für Handel u. Ind., Disconto-Ges., Nationalbank für Deutschland, S. Bleichröder. Zahlung von Zs. u. Kap. kostenfrei (die Ges. hat sich verpflichtet, die russische Kapitalrentensteuer zu zahlen) zum Tageskurse für Rubel- noten. Aufgelegt in Berlin 6./2. 1912 zu 97 %. Beim Handel an der Berliner Börse ist der Umrechnungskurs für Rbl. 100 =– M. 216 festgesetzt. Verj. der Zs. u. der verl. Stücke in 10 J. (R) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers. spät. im Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., jedoch darf ein Aktionär für seine Aktien nicht mehr Stimmen haben, als dem Besitz von Aktien für den zehnten Teil des Grund-Kap. entspricht, 3 —