82 Ausländische Eisenbahnen. burg: Kasse der Ges.; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Hope & Co., Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russische Bank für auswärtigen Handel, Russisch-Asiatische Bank. Zahlung der Zs. u. des Kap. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 29./7. 1911 zu 97.50 %. Kurs Ende 1911: In Berlin: 97.50 %. – In Frankf. a. M.: 97.40 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft. Nachdem die Russische Regierung den konzessionsgemässen Ankauf des Eisenbahnnetzes- der Warschau-Wiener Eisenbahn-Ges. beschlossen hatte, machte sie im Jan. 1912 den Be- sitzern von Aktien u. Genussscheinen folgendes Kaufgebot: Vom 1./14. Jan. 1912 ab werden für die unverlosten Aktien Rbl. 171.02 pro Aktie u. für die Genussscheine Rbl. 71.02 per Stück an den Schaltern der Russischen Staatsbank in St. Petersburg u. Warschau gezahlt. Die Div.-Beträge für das Geschäftsjahr 1911 u. die ersten Tage des Geschäftsjahres 1912 werden späterhin gegen Einreichung der Div.-Scheine für 1911 u. 1912 bezahlt werden. Die Besitzer von Aktien u. Genussscheinen, welche die Offerte annehmen, haben ihre Aktien u. Genussscheine mit einem doppelt ausgefertigten, nach den Nummern geordneten Ver- zeichnisse bei nachstehenden Bankfirmen einzureichen: Berlin: Disconto-Ges., Mitteld. Credit- bank, Berliner Handels-Ges., Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Dresden: Dresdner Bank; Breslau: Schlesischer Bankverein. Die Auszahlung der eingereichten Stücke geschieht an dem der Einreichung folgenden Werktage auf Basis des Kurses von Vista-Aus- zahlung Petersburg des Einreichungstages. Zum Zwecke der Wahrung ihrer Aktionärrechte für die G.-V. oder etwaiger späterer Ansprüche betreffend die Warschau-Wiener-Eisenbahn- Ges. erhalten die Einreicher Bescheinigungen darüber ausgestellt, dass sie ihre Aktien zur Einlösung gebracht haben. Diese Bescheinigung geben lediglich die Anzahl der eingereichten Aktien u. Genussscheine u. die Nummern an. Die im Okt. 1911 zur Rückzahlung per 1./7. 1912 ausgelosten Aktien wurden bereits vom 6./2. 1912 ab mit Rbl. 171.62 pro Stück eingelöst; ein Genussschein wurde für diese Aktien nicht gegeben, dagegen erhielt der Ein- reicher eine Quittung, gegen deren Rückgabe die Div. erhoben werden kann, welche für die Zeit vom 1./1.–14./1. 1912 auf einen Genussschein entfällt. Ferner verblieb der Div.- Schein der verlosten Aktie für das Jahr 1911 dem Einreicher. Schweizerische Eisenbahn. Gotthardbalin-Gesellschaft in Liquid. in Luzern. Rückkauf seitens des Bundes. (Über die Geschichte der Rückkaufsverhandlungen siehe Jahrgang 1911.) Die a. o. G.-V. v. 26./8. 1911 genehmigte den Vergleich, welcher am 10./6. 1911 zwischen den Vertretern des Bundes u. denen der Gotthardbahn über die den Aktionären zu gewährende Rückkaufsentschädigung zu stande gekommen war. Die Aktionäre erhalten frs. 83 750 000 in 4 % Bundesbahn-Oblig. im Nominalbetrage von frs. 500 oder frs. 1000 zu pari gerechnet. Diese Oblig. sind halbjährlich 30./6. u. 31./12. zu verzinsen u. rückzahlbar in Schweizerwährung nach einem Amort.-Plan in 50 gleichmässigen Jahresraten von 1922 an bis 1971. Der Bundesrat behält sich vor, unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, die Amort.-Quoten zu verstärken oder die Oblig. ganz zurückzuzahlen; jedoch kann er von diesem Rechte erst vom 31./12. 1921 an Gebrauch machen. Der Zins der Rück- kaufsentschädigung vom 1./5. 1909 an ist zu 4 % zu berechnen u. am 31./12. 1911 bar zu bezahlen, unter Abzug der bereits geleisteten u. der noch zu leistenden Anzahlung. Die Liquidationskommission wurde seitens der G.-V. ermächtigt, mit einem Banken-Konsortium einen Vertrag abzuschliessen, damit jedem Aktionär die Anfang 1912 zur Auszahlung gelangende erste Liquidationsrate von frs. 837.50 pro Aktie nach seiner Wahl in bar oder in Titeln entrichtet werden kann. Demgemäss wurde die neue 4 % Bundesbahn-Anleihe vom Bankenkonsortium in der Zeit vom 10./1.–15./1. 1912 den Aktionären zu 100 % zum Umtausch gegen ihre Aktien unter Verrechn. der Liquidationsrate von frs. 837.50 per Aktie angeboten. Hierbei war der deutsche Stückestempel von 1 % u. der Schlussnotenstempel von den Zeichnern mit zu entrichten. Die Auszahl. des bei der Verrech. sich ergebenden Saldos, sowie die Barauszahl. der Liquidationsrate auf die Aktien, für welche vom Umtausch in Oblig. kein Gebrauch gemacht worden war, geschah zum festen Kurse von frs. 100 = M. 80.90. Die Aktien wurden den Besitzern mit einem Stempelaufdruck „Auf diese Aktie wurden auf Rechnung des Liquidationserlöses frs. 837.50 ausbezahlt“' zurückgegeben. Die Auszahl. der Schluss-Liquidationsrate an die Aktionäre wird nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahres, voraussichtlich im Monat Juni 1912 erfolgen. 3½ % Prioritäts-Obligationen. Lt. Beschluss v. 27./9. 1894 bis frs. 125 000 000, davon frs. 98 475 000 für die Rückzahl. bezügl. zur Konvertier. (konvertiert wurden frs. 78 434 000) der per 31./3. 1895 gekündigten 4 % Prior.-Oblig., während der Rest für den Baubedarf der nördl. Zufahrtslinien, die Bahnhofsbauten in Luzern u. Zug, für 2. Geleise, Ausbau der Linie sowie zur Vermehr. des Rollmaterials etc., successive zur Ausgabe gelangen soll.