Kolonisations-Gesellschaften. 89 den Satzungen vorgesehenen Maximalbetrag von M. 2 000 000 = 50 % des Grund-Kap. ver- wandt worden. Grundkapital: Bis 1910: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. 100 = frs. 125 = £ 5. Hiervon sind aus dem Erlös der Otavibahn 1910 zurückgezahlt worden M. 16 000 000 (siehe unten). Das eingez. Grundkapital beträgt deshalb ab 1910 nur noch M. 4 000 000 in 200 000 abgestemp. Stücken à M. 20. Urspr. Kap. M. 1 000 000, erhöht 1903 um M. 19 000 000. Die Anteile sind in englischer und deutscher Sprache ausgestellt. Sie sind in 20 Serien zu je 10 000 Anteilen eingeteilt, und zwar enthalten Serie I Stück 10 000 von je 1 Anteil Nr. 1– 10 000 5 Serien II–VI zu Stück 2 000 von je 5 Anteilen Nr. 10 001– 60 000 12 Serien VII–XVIII zu Stück 1 000 von je 10 Anteilen Nr. 60 001–180 000 2 Serien XIX=XN zu Stück 200 von je 50 Anteilen Nr. 180 001–200 000 Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Namen umgeschrieben werden:; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteile ausgestellt. Den Inhaber-Anteilen werden Div.-Scheine auf 10 Jahre und ein Talon bei- gefügt, gegen welchen seinerzeit ein neuer Div.-Bogen auf je weitere 10 Jahre ausgefolgt wird. Die South West Africa Comp. Ltd. in London besitzt z. Z. ca. 50 000 Anteile und ca. 50 000 Genussscheine. Infolge des oben erwähnten Verkaufs der Eisenbahn gelangten ab 1./7. 1910 auf jeden Anteil M. 80 zur Rückzahlung. Die Auszahl. von 80 % wurde dadurch ermöglicht, dass eine Bankengruppe der Ges. den zur Ausschüttung über M. 5 000 000 be- nötigten Betrag à conto der Forderung an das Reich diskontiert hat. Die Anteile nahmen vom 1./4.–30./6. 1910 für den Nominalbetrag von M. 100; v. 1./7. 1910 ab nehmen sie für den Restbetrag von M. 20 an der Div. teil. Der durch den Verkauf der Eisenbahn an den Fiskus im Geschäftsj. 1910/11 erzielte Buchgewinn in Höhe von M. 3 635 000 ist zu Abschreib. auf den in den Satzungen vorgesehenen Maximalbetrag von M. 2 000 000 = 50 % des Grund- kapitals verwandt worden. Genussscheine: Es gelangten nach Bestimmung der Satzungen 200 000 Genussscheine zur Ausgabe; diese lauten auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Genussscheine ausgefertigt. Nach dem mit der South West Africa Comp. abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Rechte die Hälfte der Genussscheine für sich, während die andere Hälfte den ersten Zeichnern der 200 000 Anteile, und zwar 1 Genuss- schein auf je 2 Anteile, zugefallen ist. Die Genusssch. nehmen mit der Hälfte an dem über 5 % Div. hinaus zur Verteil. kommenden Gewinn nach Abzug der Tant. für den Verwalt.-Rat teil. Im Falle der Auflös. der Ges. wird nach Tilg. der Schulden das Vermögen nach Verhältnis der auf die Anteile geleisteten Einzahlungen unter die Mitglieder und ein Überschuss auf Höhe von 50 % in demselben Verhältnis unter die Mitglieder, und auf Höhe von 50 % unter die Inhaber der Genussscheine in Mark verteilt. Die Verteilung darf erst nach Ablauf eines Jahres vollzogen werden, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht worden ist. Die Einlösung der Genussscheine bedingt eine Abänderung der Satzungen; einem Übereinkommen über die Einlösung sind alle Inhaber von Genuss- scheinen unterworfen, wenn in einer zu diesem Zwecke zu berufenden Versammlung der Inhaber das Übereinkommen mit wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung ver- tretenen Stimmen genehmigt wird. In dieser Versammlung gewährt jeder Genussschein. eine Stimme. Siehe auch bei Gewinnverteilung. Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des Verwaltungsrats Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals auszugeben. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur von der ordentl. G.-V. beschlossen werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers: Spät. im Dez. Stimmrecht: 1 Anteil = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der Reingewinn versteht sich nach den von dem Verwalt.-R. fest- zusetzenden Abschreib., von dem sich dann ergebenden Reingew. mindestens 5 u. höchstens 15 % z. R.-F. bis derselbe 50 % des eingez. Grundkapitals erreicht haben wird, 5 % Div. an die Anteile, vom Rest 50 % als Super.-Div. an die Anteile u. 50 % an die Genussscheine, nachdem 10 % Tant. an den Verwalt.-Rat vorweggenommen sind. Der R.-F. dient zur Deckung von a. 0. Ausgaben oder Verlusten. Jedes Mitgl. des Verwalt.-R. muss 200 Anteile besitzen oder erwerben, die während der Dienstzeit bei der Ges. zu hinterlegen sind. Bilanz am 31. März 1911: Aktiva: Forder. an Fiskus für Restkaufpreis der Eisenbahn 19 130 989, Bankguth. 2 392 459, div. Debit. 927 817, Debit. Bergbau 35 696, do. Eisenbahn 754 808, Kassa 16 672, Konsort.-Kto Otavi Exploring Syndikate 139 230, mit dem Fiskus noch zu verrechnende Bauten 90 851, Land- u. Minenrechte Bergbau 1 500 000, Gebäude Bergbau 400 000, Grundstücke u. Inventar Usakos 350 000, Viehbestände Bergbau 135 072, Ackerbau do. 132 517, Wasserleit., Pumpstation do. 1, Hospital do. 1, Förderschachtanlage do. 100 000, Tagebauanlage do. 1, Hüttenanlage do. 1, Eisenerzmine u. Bahnanlage Kalkfeld 120 000, Be- leucht.- u. elektr. Kraftanlage Bergbau 1, Büroinventar Zentrale 1, Laboratoriums-Inventar do. 1, Material u. Inventar Bergbau 1 300 000, Material. Eisenbahn 1 393 132, Inventarien do, 23 649, Storevorräte Bergbau 117 584, Sprengmaterial. do. 17 502, Kohlen u. Schmelzkoks do. 181 495, Magazinbestände Kalkfeld 2568, Aufschlussarbeiten u. Material Otavital 38 000, Forst- wirtschaft Bergbau 1, Untersuchungsarbeiten do. 1, Landungskontor Eisenbahn 5000, ab- gelieferte, noch nicht abgerechnete Kupfererze, sowie Bestand in Swakopmund u. Tsumeb 1 336 087, vorausbez. Versich.-Prämien 91 837. – Passiva: Anteils-Kap. 4 000 000, Kredit.-