32 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. welcher die gesamte geschäftliche Tätigkeit der Landrentenbank zu überwachen hat. Der Beirat besteht aus dem Rechtsbeistand, welcher dem Vorstand zur Beratung in Rechts- angelegenheiten zugeordnet ist, und 4 weiteren Mitgliedern, von welchen 2 vom Herzog ernannt, 2 vom Landtage des Herzogtums Coburg gewählt werden. Die Landrentenbank ist berechtigt, zur Unterbringung ihrer Gelder insbesondere folg. Geschäfte zu betreiben: 1. Darlehen gegen Hypothek an Grundbesitz im Herzogtum Coburg zu gewähren; 2. Dar- lehen gegen Verpfändung hypoth. Forderungen, Grundschuld- oder Rentenschuld-Forder., solcher Wertpapiere, deren Beleihung von der Reichsbank zugelassen ist, ihrer eigenen auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Schuldbriefe u. mündelsichere Wertpapiere, sowie gegen Bürgschaftsurkunden, zu gewähren; 3. Gemeinden, Stiftungen, Körperschaften u. Anstalten des öffentl. Rechtes sowie solchen Stiftungen, welche unter der Verwalt. einer öffentl. Behörde stehen, u. Genossenschaften Darlehen oder Kredit in lauf. Rechnung zu gewähren; 4. Gelder a) gegen Hypoth. auf Grundbesitz in anderen deutschen Staaten aus- zuleihen, b) durch Ankauf mündelsicherer Wertpapiere, auch eigener Schuldverschreib., sowie durch Ankauf erstklassiger Wechsel nutzbar zu machen. Die Landrentenbank ist berechtigt, Schuldverschreib. auf den Namen oder den Inhaber auszugeben, ferner ohne Er- teilung einer Schuldverschreib. Geld in lauf Rechnung gegen Quittung sowie Spareinlagen anzunehmen. Die Schuldverschreib. der Landrentenbank sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. Abt. 1 lt. Ges. v. 6./7. 1910 im Betrage von M. 10 000 000, hiervon zunächst ausgegeben Serie I im Betrage von M. 2 000 000, Serie II im Betrage von M. 3 000 000 u. Serie III im Betrage von M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Eine Tilg. oder Kündig. ist bei Serie I bis 1./7. 1920, bei Serie II u. Serie III bis 1./7. 1922 ausgeschlossen u. steht von diesem Zeitpunkt nur der Land- rentenbank zu. Zahlst. für Schuldverschreib. u. Zs. ausser der Herzogl. Sächs. Land- rentenbank u. den Amtseinnahmen des Herzogtums Coburg für Serie I: Berlin: Preuss. Centralgenossenschaftskasse, Deutsche Bank und deren Filialen in Dresden, Leipzig, Frankf. a. M., München, Nürnberg: Coburg: Coburg-Gothaische Creditgesellschaft, Hässler & Hülbig, Schraidt & Hoffmann; für Serie II: Braunschweig: Braunschweiger Privatbank; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Hildesheim: Hildesheimer Bank; für Serie III: Berlin: Preuss. Centralgenossenschaftskasse; Dresden: Gebr. Arnhold; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Braunschweig: Braunschweiger Bank u. Kreditanstalt; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Magdeburg: Zuckerschwerdt & Beuchel; Strassburg i. Els.: Bank von Elsass u. Lothringen; Stuttgart: Allgemeine Rentenanstalt, Stahl & Federer A.-G., G. H. Keller's Söhne. Kurs: Eingeführt in Berlin Serie I am 20./10. 1910 zu 101.50 %, Serie II am 22./5. 1911, Serie III aufgelegt 16./1. 1912 M. 2 500 000 zu 100.50 %. Kurs Serie 1/II in Berlin Ende 1910–1911: 101.50, 101 %. Seit 1./2. 1912 Serie II mit Serie III zus. notiert. – Einge- führt in Frankf. a. M. Serie I am 20./3. 1911 zu 101.50 %, Serie II am 27./5. 1911 zu 101.50 %. Serie III aufgelegt 16./1. 1912 M. 2 500 000 zu 100.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Serie I Ende 1911: 101.50 %; Serie II Ende 1911: 101.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K). Herzogtum Sachsen-Gotha. Stand der Staatsschuld am 1./4.1911: Passiva: M. 2 463 426, Aktiva: M. 2 259962, daher Überschuss der Passiva M. 277 767. – Budget pro 1./4.1911–31./3. 1913: Einnahmen u. Ausgaben: M. 4 320 900. 4 % Gothaer Staatsschuldverschreibungen von 1900. M. 1 945 200 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Ankauf oder Verl. mit jährl. mind. ½ % und Zs.- Zuwachs. Zahlst.: Gotha: Privatbank zu Gotha, Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp; Berlin: Deutsche Bank; Leipzig: Privatbank zu Gotha. Aufgelegt in Berlin 27./4. 1900 zu 100.50 %; erster Kurs 22./5. 1900: 101 %. Kurs Ende 1900–1911: In Berlin: 100.50, 103, 103.80, 102.50, 101.50, 100.60, 100.80, 98.60, –, –, 100, 99.75 %. Herzogl. Landeskreditanstalt in Gotha. Die durch das Gesetz v. 25./12. 1853 errichtete und durch das Gesetz v. 29./3. 1901 neu organisierte Herzogl. Landeskreditanstalt ist eine Staatsanstalt mit selbständiger Rechts- fähigkeit; für ihre Verbindlichkeiten haftet der Staat mit seinem ganzen Vermögen. Die Aufsicht führt das Staatsministerium; neben dem Vorstand der Anstalt besteht ein Beirat aus 5 Mitgl., von welchen 3 vom Herzog ernannt, 2 vom Landtage des Herzogtums Gotha gewählt werden, Die Anstalt gewährt Darlehen: gegen Hypoth. an Grundbesitz, gegen Ver- bfändung hypoth. Forderungen und solcher Wertp., deren Beleihung von der Reichsbank zugelassen ist, sowie an Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechtes etc. Die Mittel zum Geschäftsbetriebe erlangt die Anstalt durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Namen oder auf den Inhaber, ferner ohne Erteilung einer Schuldverschreib. durch Annahme von Geld in lauf. Rechn. auf Rechnungsbücher u. gegen einfache Quittung, sowie endlich durch Einzahl. auf Sparbücher. Die Schuldverschreib. der Landeskredit: anstalt sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. von 1901. M. 1 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens der Gläubiger unkündb., seitens der Anstalt bis 1./4. 1907