62 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Kurs Ende 1890–1911: 104, 103.10, 104.40, 105.50, 108, 111.60, 113, 112.20, 109.50, 105.75, 106.25, 107.50, 107, 105.80, 110.50, 108.90, 106.40, 104.25, 103.90, 103.50, 103.50, 105.50 %. Notiert in Berlin. 3½ % Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1911: M. 19 595 100, davon noch in Umlauf Ende 1911: M. 5 476 800 in Stücken à M. 150, 300, 1500, 3000. Zs., Verl. u Tilg. wie bei 5 % Pfandbr. Kurs Ende 1890–1911: 96.70, 96.90, 99, 99.20, 102.90, 105.70, 104.90, 104.10, 103.60, 99.20, 96.40, 98.50, 102, 102.90, 192.60, 102 50, 98. 50, 96.50, 95.75, 95.50, 100, 99.99 %. Notiert in Berlin. B. Neue Berliner Pfandbriefe: 4 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1911: M. 120 559 400, davon noch in Umlauf Ende 1911: M. 96 331 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Erste Verl. Sept. 1902. Eingef. in Berlin Jan. 1900. Erster Kurs 12./1. 1900: 102 %. Kurs Ende 1900–1911: 101.90, 102.90, 102.80, 103.20, 102.20, 101.90, 101, 99.25, 101, 100.90, 100.50, 100.25 %. Notiert in Berlin. 3½ % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1911: M. 170 333 900, davon noch in Umlauf Ende 1911: M. 133 098 300 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl. bisher noch nicht stattgefunden; seitens der Inh. unkündbar, vom Pfandbr.-Institut jeder- zoit, jedoch nur infolge vorausgegang. statutenmässiger Ausl. u. nach vorangegang. 3 monat. Künd. zum Nennwerte. Kurs Ende 1895 –1911: 102.50, 101, 101.10, 99.70, 95, 95.50, 97.90 99.75, 99.60, 98.80, 98.40, 96, 93.10, 93.30, 92.90, 92.70, 91 %. Notiert in Berlin. 3 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1911: M. 18 920 800, davon noch in Umlauf Ende 1911: M. 11 095 100 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Bisher noch nicht stattgefunden. Tilg. wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Kurs Ende 1895–1911: 96, 94.30, 93.80, 92.70, 86.20, 86.50, 87.80, 90.50, 90.10, 88.50, 87.90, 86.70, 81.80, 83.70, 83.90, 83.50, 82.50 %. Notiert Berlin. Zahlst. für alle Pfandbr.: Berlin: Kasse d. Berliner Pfandbr.-Amtes, Jacquier & Securius, Nationalbank für Deutschland, Deutsche Bank. – Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Anmerkung: Das Berliner Pfandbrief-Amt hat versuchsweise eine neue Einrichtung getroffen, die voraussichtlich von den Inhabern der Berliner Pfandbriefe gern benutzt werden wird, besonders von denjenigen, welche weder ihre Effekten in offenes Depot bei einem Bankier gegeben noch ein besonderes Safe gemietet haben. Das Preussische Ausführungs- gesetz zum B. G.-B. schreibt nämlich vor, dass Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die von einer Preussischen Anstalt des öffentlichen Rechtes ausgestellt sind, auf Verlangen des Inhabers von der emittierenden Anstalt auf den Namen des Inhabers umgeschrieben werden müssen. Die Gebühr hierfür beträgt 25 Pfg. für je M. 1000. Solche Anträge sind während der 11 jähr. Dauer des Gesetzes nur in geringer Anzahl eingegangen, vermutlich weil die Vorteile nicht sehr gross erschienen. Nun erbietet sich das Pfandbrief-Amt, die auf diese Weise aus Inhaberpapieren zu Namenpapieren umgewandelten Berliner Pfandbriefe, sowohl alte wie neue, nebst den Zinsscheinbogen bei sich aufzubewahren, die zu Ostern und Michaelis stattfindenden Auslos. zu kontrollieren u. den eingetragenen Besitzern die Zinsen zum 1./1. u. 1./7. durch die Post nach Abzug des Portos zuzusenden. Der Besitzer Berliner Pfandbriefe wird hierdurch der Notwendigkeit überhoben, alle Halbjahr die Auslos.-Listen zu studieren u. entgeht der Gefahr, dass er bei einem Übersehen der Auslos. verjährte Zs. verliert. Er entgeht ferner der Gefahr, dass ihm die Effekten gestohlen werden oder verbrennen. Im letzteren Falle können zwar die Pfandbriefe selbst aufgeboten werden. Das gerichtliche Ver- fahren hierfür ist aber umständlich und macht Kosten. Ausserdem geht in jedem Fall für verbrannte oder gestohlene Zinsscheine der Wert verloren, da diese nicht aufgeboten werden können. Den Inhabern Berliner Pfandbriefe werden hierdurch ähnliche Sicherheiten geboten, wie den Staatsgläubigern, die das Staatsschuldbuch benutzen. Central-Landschaft für die Preussischen Staaten in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Im Jahre 1873. Statuten genehmigt 21./5. 1873, Nachträge 3./1. 1884, 6./3. 1893, 14./7. 1898, 4./9. 1901, 21./6. 1902, 23./10. 1905 u. 23./10. 1911. Die in den Preussischen Staaten be- stehenden landschaftlichen Kredit-Institute, namentlich: die Westpreussische Landschaft, das Ritterschaftliche Kreditinstitut für die Kur- und Neumark Brandenburg, das Neue Brandenb. Kredit-Institut, die Pomm. Landschaft, die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit-Institut für die Ober- und Niederlausitz, die Land- schaft der Provinz Sachsen und seit 1896 auch die Schleswig-Holsteinische Landschaft bilden einen Verband zur Förderung des Kredits der Grundbes., insbes. durch gemeins. Em. von landschaftl. Central-Pfandbr., unter Vermittelung des Absatzes derselben. Mit Genehm. der dem Verbande angehör. Kredit-Institute können demselben auch andere Preuss. landschaftl. Kredit-Anstalten sich anschliessen. Der Austritt ist jedem der Institute gestattet, sofern dies von den verfassungsmässigen Organen desselben beschlossen wird, jedoch nur zulässig, nach- dem das ausscheidende Institut alle seine Verpflichtungen gegen die Central-Landschaft er- füllt u. landsch. Central-Pfandbr. in der Höhe, in welcher solche auf seinen Antrag zur Ausfertigung gelangt sind, zur Kassierung gebracht hat. Jedes verbundene Institut kann zur Vorbereitung des beabsichtigten Austrittes die Schliessung der Em. von landsch. Central-