Landschaftliche Pfandbriefe ete. . aus denselben entspringenden Rechte ist der Verband verhaftet; falls das Vermögen des- selben nicht ausreicht, haften die Verbands-Mitgl. solidarisch bis zur Höhe von 5 % des bei Entstehung des Verlustes unabgetragenen Darlehens. Soweit der Pfandbr.-Gläubiger nicht aus dem R.-F. befriedigt werden kann, ist er befugt, in Höhe der ihm zustehenden Forder. aus den dem Verbande gehörigen Hypoth.-Forder. sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlös. und mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Zur Amort. zahlen die Schuldner jährl. ½ % des empfangenen Darlehens, und dieses ½ % wird wieder zur Amortisation der Pfandbr. durch Ankauf oder Ausl. verwendet. Verstärkte Tilg. ist insofern zulässig, als der Schuldner das Pfandbr.-Kapital ganz oder teilweise, aber nur in Pfandbr. des Verbandes von demselben Zinsfusse, in welchem das Darlehen gewährt ist, rückzahlen kann. Zahlst.: Kiel: Kasse des Verbandes; Berlin: Nationalbank f. Deutschland u. Deutsche Bank. 4 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1911: M. 21 116 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1911: 101. 101, 102.75, 102.90, 105.70, 106.70, 107.30, 105.30, –, 103.25, 100.50, 102.20, 103, 103.90, 103.10, 102.75, 101.50, 98.25, 100.10, 100.40, 99.90, 99.40 %. 3½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1911: M. 29 707 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1911: 95.50, 94.40, 96.90, 97.40, 101.60, 100.60, 101, 99.80, 99.30, 94.40, 93.75, 96.75, 99.10, 99.10, 98.60, 98.25, 95.20, 90.75, 92.60, 92.20, 90.60, 91.40 %. 3 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1911: M. 1 571 400 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt am 10./4. 1895 zu 95 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1911: 95.80, 93.70, 92, 90.10, 85.90, 83.70, 87.60, 88.80, 89.20, 87.80, 86.60, 85.50, 81.50, 85, 82.25, 81.60, 82.60 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Hypoth. 54 450 500, unbegeb. Pfandbr. 520 329, Kassa 95 371, div. Debit. 141 554, Bankguth. 174 116, rückst. Zs. 57 960, Stempel 1712, noch nicht erstattete Auslagen 202, Mobil. 3000, Effekten des R.-F. 651 058, Zs.-Coup. 10, Geschäfts- anteil-Kto 3500. – Passiva: 4 % Pfandbr. 21 116 500, 3½ % do. 29 707 500, 3 % do. 1 571 400, amort. Pfandbr. 2 295 763, Kto pro Diverse 498 107, noch nicht eingel. alte Zinsscheine 3495, noch nicht eingel. am 2./1. 1912 fällige Zinsscheine 138 784, Talonsteuer 45 000, R.-F 722 765. 3M. 56 099313 Landschaft der Provinz Westfalen in Münster. Statut genehmigt durch Allerh. E. v. 15./7. 1877 mit Abänderungen, genehmigt durch Allerh. E. v„, 27/7. 1883, 31./8.41885, 20./11. 1889, 12./10. 1896, 18./9. 1899, 28./1. 1901 u. 7. 0909 Zweck: Die Landschaft der Provinz Westfalen ist eine öffentliche Kreditanstalt, welche den Grundbesitzern der Provinz Westfalen, der Kreise Rees, Dinslaken, Mülheim a. Ruhr, Stadt- u. Landkreis Essen u. Stadtkreis Duisburg u. der Fürstentümer Waldeck u. Pyrmont den Realkredit für deren Besitzungen zu vermitteln bezweckt; sie hat das Recht, zur Be- schaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Valuta, mündelsichere Pfandbr. auszufertigen. Die Beleihung erfolgt lt. Statut innerhalb der ersten zwei Dritteile des Ertragswertes der zu beleihenden Objekte durch erststellige Hypothek. Ausser den Hypoth. haften den Pfandbr.-Inh. die sämtl. Mitgl. der Landschaft solidarisch bis zu 5 % ihres urspr. Schuldkapitals, ausserdem das gesamte Vermögen der Landschaft. Die älteren Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlösung u. mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Für die seit 1./1. 1897 aus- gegebenen Pfandbr., welche den Stempel „Folge II“ tragen, ist auch Rückzahlung in bar u. demgemäss Ausl. u. Künd. der betr. Pfandbriefe zulässig. Die seit dem 1./1. 1900 aus- gegebenen Pfandbriefe, welche den Stempelaufdruck „Folge III' tragen, können mit Ge- nehmigung der Königl. Staatsregierung den Inhabern zum Zweck der Umwandlung mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Die Tilg. erfolgt halbjährl. mit ½ % des Nominalbetrages unter Zurechnung der Zs. der Tilgungsguthaben. Mit den Zinsen wird ¼ % Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Der Überschuss der Verwalt. wird bis zur Höhe von % des Schuldkapitals alljährlich den Schuldnern im Reserve- bez. Tilg.-Kto gutgeschrieben u. der verbleibende Rest dem „Eigentümlichen Fonds der Landschaft“ überwiesen. Wenn der Kurs unter pari, oder nicht bedeutend über pari, werden die zu amortisierenden Stücke freihändig angekauft, bei höherem Kurs kann (es ist seit 1886 geschehen) Ausl. al pari im Mai u. Nov. zum 1. Jan. u. 1. Juli erfolgen. Für die Jahre 1907, 1908, 1909 u. 1910 hat nur freihändiger Ankauf stattgefunden. Rückzahl. des Kapitals können die Schuldner beliebig, jedoch für die vor 1897 ausgegebenen Pfandbr. nur in Pfandbr. bewirken. Zahlst.: Münster i. W.: Kasse des Verbandes; Berlin: Preuss. Central-Genoss.-Kasse, Nationalbank f. Deutschland. In Umlauf sind Ende 1911: 4 % Pfandbr. M. 40 036 900, 3½ % Pfandbr. M. 42 847 500, 3 % Pfandbr. M. 5 419 200. 4 % Westfälische Pfandbriefe in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs in Berlin Ende 1890–1911: 103.25, 101.80, 102.90, 102.90, 104.70, 104.70, 102.30, 101.75, 102.20, 102.20, 101.10, 102.20, 103.90, 102.60, 103, 102.40, 101.70, 98.10, –, 100.50, 100, 99.50 %.