94 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Ritterschaftliche Credit-Commission für die Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg in Celle. Errichtet: 1790; Statut v. 16./2. 1790 mit Ander. von 1847, 1856, 1858, 1860, 1868 u. 1900. Zweck: Das Institut hat den Zweck, Darlehen auf Rittergüter, Güter, Höfe u. ländl. Grund- stücke, welche einen jährl. Grundsteuer-Katastral-Reinertrag von mind. M. 500 ausweisen, zu gewähren. Zur Beschaffung der hierzu nötigen Mittel giebt das Institut Oblig. heraus, die teils seitens des Gläubigers halbj. und zwar zum 2./1. oder 1./7. gekündigt werden können, teils unkündbar sind, d. h. nur von Seiten des Credit-Inst. gekündigt werden können. 3½ % Schuldverschreib. Lit. E. In Umlauf 1./7. 1910: M. 3 507 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 2000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Credit-Commission jederzeit mit halbjähr. Frist per 1./1. oder 1./7. Die Schuldverschreib. unterliegen einer regelmässigen Tilg. nicht, sondern werden nach Mass- gabe der disponiblen zu neuen Ausleihungen nicht erforderl. Mittel gekündigt u. zurückgekauft. 3½ % Schuldverschreib. Lit. G. In Umlauf 1./7. 1910; M. 7 336 900 in Stücken à M. 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 2000, 3000, 5000, 10 000, 12 000. Zs.: iss eitens der Inhaber unkündbar, seitens der Credit-Commission jederzeit mit halbjähr. Frist per 1./1. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Die 4 % (vom 1./1. 1905 ab 3½ %) Schuldverschreib. Lit. Eu. G wurden eingeführt in Hannover 5./2. 1904 zu 100.85 %. Kurs in Hannover Ende 1904–1911: 99.50, 100.25, 97.75, 92, 93.60, 92, 91.25, 88.25 %. 3 ½ % abgest. (früher 4 %, seit 1./1. 1907 3½ %) Schuldverschreib. Lit. J. In Umlauf 1./7. 1910: M. 1 440 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 3000 50900, Zs: 1/1 1/7. Tilg.: Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Credit-Commission mit halbjähr. Frist per 1./. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Im März 1905 wurden die im Umlauf befindlichen 4 % Schuldverschreib. Lit. J zur Rückzahl. per 1./1. 1906 gekündigt. Den Besitzern der gekünd. 4 % Schuldverschreib. wurde eine Abstempelung ihrer Stücke auf 3½ % angeboten mit der Vergünstig., dass diese 3½ % abgest. Schuldverschreib. noch bis 1./1. 1907 mit 4 % u. von da ab mit 3½ % verzinst werden. 3½ % Schuldverschreib. Lit. K. In Umlauf 1./7. 1910: M. 1 530 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Sowohl seitens der Inhaber als auch seitens der Credit-Commission jederzeit mit halbjähr. Frist per 1./1. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Die 3½ % Schuldverschreib. Lit. K wurden eingeführt in Hannover 5./2.1904 zu 101 %. Kurs in Hannover Ende 1904–1911: 100.30, 99.50, 99, 98.75, 100, 99.30, 99, 99 %. 3½ % Schuldverschreib. Lit. L. M. 1 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500. 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Credit-Com- mission jederzeit mit halbjähr. Frist per 2./1. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Die 3½ % Schuldverschreib. Lit. L wurden eingeführt in Hannover 5./2. 1904 zu 100.50 %. Kurs in Hannover mit Lit. E u. G zus. notiert. 4 % Schuldverschreib. Lit M. M. 3 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: bis 1./1. 1913 unkündbar; von da ab sowohl seitens der Inhaber wie auch seitens der Credit-Commission mit halbjährl. Frist per 2/1 Öoder 1% kündbar. Kurs in Hannover Ende 1908–1911: 100.50, 101.25, 100.75, 100.25 %. Zahlst.: Celle: Kasse des ritterschaftl. Credit-Instituts, Hannov. Bank vorm. David Daniel; Hannover: Hannov. Bank, Dresdner Bank. Königl. Sächsische Landeskulturrentenbank zu Dresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- kapitalen zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalen zu Ortsentwässerungsanlagen und zur ersten Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Vom Grund- stückseigentümer wird eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4% % des Anlage- kapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 fache Betrag der Rente, in Landeskulturrentenscheinen gewährt, die mit 3½ % verzinst werden. Die bis 30./6. 1888 aufgenommenen Landeskulturrenten betragen 5 % des Anlagekapitals, das in 4 % Kulturrentenscheinen gewährt worden ist, u. laufen nach 41 Jahren ab. Die Landeskultur- rentenscheine werden sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf bezw. durch Einlieferung bei Rentenablösungen getilgt. Verlos. im Dez. für 1./7. u. im Juni für 2./1. des folg. Jahres. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Dresden: Sächs. Bank u. Fil.; Bautzen: Landständische Bank des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz u. Fil. in Dresden; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heyde- mann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Werdau: Sarfert &£& Co.;