96 Iländische Staatspapiere, Fonds etc. Lebensversich. 339 419, Sicherheits-F. der Renten- u. Kapital-Versich. 720 274, R.-F. der Rottenburger Witwenkasse 41 477, nicht abgehob. Gewinnanteile der Lebensversich. 180 347, do. der Renten- u. Kapital-Versich. 1268, Prämien-Res. u. Überträge in Händen der Rück- versicherer 55 251, Depositengelder 13 114 777, 3½ % Schuldverschreib. einschl. Zs. 7 853 559, vorausbez. Prämien 1767, Pens.-F. der Anstaltsbeamten mit Kübel-Stiftung 381 366, Über- schuss 1 326 271. Sa. M. 106 326 065. Gewinn 1896–1911: M. 623 704, 554277, 847 279, 641 122, 742 673, 725 187, 903 722, 831 042, 1 035 387, 1 089 916, 1 005 609, 934 916, 1 040 902, 1 040 302, 1 149 301, 1 325 275. Verwendung: 1) Mit 31./12. 1912 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgl. bei der Rentenversich. auf eine volle Mark Rente 3 Pfg. Div. auszubezahlen u. den aufgeschob. Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Prämien-Reserve 3 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez. 1912 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der 1911 Ein- getretenen, eine Div. von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1913 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. Kommissär d. Kaiserl. Aufsichtsamts f. Privatversicherung: Reg.-Dir. von Sting. Königl. Württ. Regierungskommissär: Präsident von Hilbert. Aufsichtsrat: Präsident von Schleicher; Vizepräs. Kaufm. Gustav von Müller, Geh. Komm.-Rat Fr. Blezinger, Militärintendant von Bürger, Redakteur Dr. A. Elben, Kaufm. Eberh. Fetzer, Reg.-Dir. Dr. J. von Hieber, Gemeinderat Dr. Ludwig, Präsident Theodor von Nestle, Kaufm. Herm. Ostertag, Ephorus Dr. H. Planck, Oberbaurat Schiller, Oberhof- kammerrat Karl von Völter, Notar Eugen Weigele, Präsident G. von Zluhan. Vorstand: Geh. Hofrat G. Pfaff, Dir., Rechtsanw. H. Scheurlen, Rechtsrat, Hofrat J. Huber, stellv. Dir., Komm.-Rat Otto Mayer, Kaufm. Heinr. Binder, Komm.-Rat Otto Rustige. Prokuristen: C. Dizler, G. Friederich, Th. Schober, P. Schauffler, K. Förster, Fr. Bücheler. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: 1826. Zweck: Der „Württ. Kredit-Verein“ ist ein Verein von Grundeigen- tümern. Er hat den Zweck, an seine Mitgl. Rentendarlehen gegen hypothek. Sicherheit zu geben und die Mittel hierzu durch Kapitalaufnahme zu beschaffen. Der Verein ist eine juristische Person und hat seinen Sitz in Stuttgart. Mitgliedschaft: Jeder Grundeigentümer, welcher von dem Verein ein Rentendarlehen erhält, ist Mitgl. des Vereins. Mit vollständiger Ablös. seiner Rentenschuld oder mit der vom Vorst. genehmigten Übernahme seiner Rentenschuld durch einen andern hört der bisherige Rentenschuldner auf, Mitgl. des Vereins zu sein. Im Fall der vollständigen Ablösung seiner Rentenschuld wird dem Schuldner sein Anteil am R.-F. ausgefolgt. Sicherheit der Rentendarlehen: Die Darlehensforder. des Vereins müssen durch mit I. Rang eingetragene Hypoth. an Grundstücken von mind. doppeltem Wert gesichert sein. Der Wert der zu beleihenden Grundstücke ist durch amtl. Schätzungsurkunden nachzuweisen. Bei Beleihung von Grundstücken, welche in Orten von weniger als 2500 (in Oberamtsstädten von weniger als 2000) Einwohnern gelegen sind, muss die doppelte Sicherheit für die Regel zu in Feldgütern bestehen; ausnahmsweise ist jedoch die Beleihung auch dann zulässig, wenn die doppelte Sicherheit wenigstens zur Hälfte in Feldgütern besteht. Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grundstücke müssen zus. einen jährl. Ertrag ge- währen. welcher die auf 50 Jahre berechnete Jahresrente mind. anderthalbfach deckt. Schuldverschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissar mit seiner Unterschrift beglaubigt und tragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs; sie sind ein- geteilt in Stücke à M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200. Die Schuldverschreib. sind in Württemberg als Anlagen für Vormundschaften, Staatl. Verwalt. u. Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein kostenfrei auf Namen umgeschrieben werden; die Umschreib. geschieht unter Zurückgabe der Zinsscheine und des Ern.-Scheins, wenn eine Kaut. bestellt werden soll oder wenn es der Vorst. aus besond. Gründen gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein nur durch die Vereinskasse gegen Quittung. Die Gesamtsumme der im Umlauf befindl. u. zur Ausgabe fertigen Schuldverschreib. muss in der Höhe des Nennwerts durch Rentendarlehen von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Die Einlös. der Schuldverschreib. erfolgt binnen 50 J. nach ihrer Ausstellung nach vorheriger 3 monat. Künd. von Seiten des Vereins; die Kündbarkeit kann bei Ausgabe der Schuld- verschreib. bis auf die Dauer von 10 Jahren ausgeschlossen werden. Den Inh. der Schuld- verschreib. steht ein Künd.-Recht nicht zu. Soweit die vor 1./1.1902 datierten Vereinsschuld-