Konigreich Dänemark. 271 grösseren Betrag ausgegeben werden oder im Umlaufe sein als denjenigen, für welchen die Kreditkasse in den betr. Abt. u. Serien Darlehne mit statutenmäss. hypoth. Sicherheit ausgegeben hat. Die Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag des Inhabers können sie auf den Namen umgeschrieben werden, worüber eine Eintrag. in den Büchern der Kreditkasse vor- genommen wird. Die auf den Namen gestellten Pfandbr. können wieder auf den Inhaber zurückgeschrieben werden, und zwar mittels auf die Pfandbr. zu setzenden Vermerks, der regelmässig folg. Wortlaut hat: „Denne Obligation transporteres herved til Jhoendehaveren“ oder in deutscher Übersetzung: ,Dieser Pfandbrief wird hiermit auf den Inhaber zurück- geschrieben“. Doch wird auch jeder andere sinngemäss entsprechende Wortlaut des Ver- merks von der Kreditkasse gleichgeachtet. Ferner können die Pfandbr., im Mindestbetrage von Kr. 20 000 = M. 22 500, als Eigentum des Antragstellers in ein von der Kreditkasse geführtes Register (Einschreibungsbuch) eingetragen werden; sie werden in diesem Falle durch einen Vermerk ausser Kursgesetzt, und der Gläubigererhälteinen unveräusserl. und unver- pfändb. Eintragungsschein; die Kreditkasse besorgt alsdann kostenfrei die Verwaltung für den Gläubiger. Die Pfandbr. sind seitens der Gläubiger unkündbar. Seitens der Kreditkasse können sie gekündigt werden, u. zwar für die älteren Pfandbr. mit ½ jährig. Frist, für die seit Inkrafttreten der neuen Statuten ausgegebenen mit 3 monat. Frist. Die zur Kündig. gelangenden Nummern werden durch Auslos. bestimmt. Für die Pfandbr. Abt. I kommt eine Auslos. u. Kündig. nur in Frage, insoweit die Darlehnsschuldner dieser Abt. ihre Dar- lehne zur Rückzahlung in bar kündigen. Von den Pfandbr. Abt. II wird alljährl. zur Ein- lös. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- digt, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- spricht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres zu kündigen. Für die Sicherheit der Pfandbr. haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtl. Hypoth. unterschieds- los für sämtl. ausgegebenen Pfandbr.; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. — abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II – geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- bfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nor ddeutsche Bank. Zahl. Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1911: In Berlin: 91.75, 91.75, 93.25, 93.50, 93.50 %. – In Hamburg: 91.85. 92, 93.50, 94, 94 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Dir. der Staatsbahnen G. C. C. Ambt, Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1912: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 29 881 312, 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 27 556 800, 4 % Hypoth. Abt. 1 Serie II 1 556 100, 3½ % Hypoth. Abt. 11 Serie 1 2 094 426, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 8 566 241, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 12 649 455, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 15 036 102, Wertpap. 1 522 808, Guth. bei d. Privatbank 88 659, Kassa 5628, Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 328 761. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I 27 988 250, 4 % do. Abt. 1 Serie 27 159 100, 4 % do. Abt. I Serie II 1 519 000, 3½ 2 % do. Abt. II Serie 1 1 265 200, 4 % do. Abt. II Serie I 7 854 200, 4 % do. Abt. II Serie II 10 865 800, 4½ % do. Abt. II Serie T 14 970 200, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 4400, Coup., die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag deshalb zurückgehalten ist 64, nicht erhob. fällige Coup. 9389, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 902 227, nicht erhob. fälliges Depositum 8347, Verwalt.- u. R.-F. 5 830 115. Sa. Kr. 99 376 292. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 31./10. 1905, 6./12. 1906, 6./1. 1908, 23./7. 1908. 29./11. 1909 u. 10./1. 1911. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren