Vice-Königreich Egypten. 283 „ 0 Vice-Königreich Egypten. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1911: 3 % garant. Anleihe £ 7 318 500, 3½ % privil. Anleihe £ 31 127 780, 4 % unifizierte Anleihe £ 55 971 960, 4% Domanial-Anleihe £ 203 420. Sa. £ 94 621 660, hiervon im Besitz der Regierung bezw. des Reservefonds £ 5 504 120, so dass im Umlauf £ 89 117 540. Hierzu tritt noch die Mukabalahschuld, eine innere Zwangsanleihe, die in 50 Jahres- raten von £ E. 150 000 zu tilgen ist. Das egyptische Pfund von 100 Piastern = M. 20.74 = frs. 25.92; bei Einlösungen in Berlin wird dasselbe zu M. 20.34 gerechnet. Budget für 1900: Einnahme £ E. 10 380 000, Ausgabe £ E. 10 380 000, Überschuss £ E. — 1 „1901 3 „ 10 700 000, „ „ 10 636 000, „ 64 000 „9023 „ 11 060 000, 3 „ 10 850 000, „ 210 000 „ „ 11 000 000, „10975 000, 3 „ „ 1904: %..... 3 „ 11 410 000, 1 „ 90 000 19 5 „192 255 000, „ 1 755 000, „ 500 000 1906 5 „ 13 500 000, „ 13 000 000, „ 500 000 5 19073 „ 15 117 948, 3 „ 6905 1283, „ „ 512 820 „ 3 „ 15 415 384, 8 „ 3 „ 307 692 1909 „ 15 487 179, 8 „ 15 230 769, 8 „ 256 410 8 19109 „ . „ 15 538 460, „ 205 129 I „ 15 897 435, 3 „ 15 384 615, „ 512 820 33 1912 3 „ 15 900 000, „ 15 400 000, 3 „ 500 000 Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1900: £ E. 11 662 687 £ E. 11 103 944 £ E. 558 743 „1901. 1192 159 516 „ „ .. „ 1992 „ 11 432 522 „ 716 134 „19033 12 363 700 11 720 100 „ 1743 600 6%% „ 12 700 332 „1 205 820 3 „ 1905: „ 14 813 346 „ 12 124 822 „2 688 524 „ 1906 15 337 294 „ 13 161 863 2 175 431 3 „1907 16 818 „ 14 280 413 „2 087 405 „19833 15 „ 14 408 144 „ 11 3 „ 00. „ 14 606 711 191 946 5 % „ 14 414 499 „1 551 194 19111. 90? 750 „ 14 872 055 „1 920 695 77 77 Durch das Dekret v. 28./11. 1904 wurde die „Caisse de la Dette Publique“ neu geregelt, ohne dass in ihrer Beziehung zu der ,„Commission de la Dette Publique' eine Anderung eintrat. Die „Commission de la Dette Publique“, welche durch das Dekret v. 2./5. 1876 er- richtet worden ist, bleibt auch fernerhin bis zur gänzlichen Tilg. mit dem Zs.- u. Tilg.-Dienst der garantierten, privilegierten u. unifizierten Anleihen beauftragt. Sie ist aus 6 fremden Commissarien (1 Deutscher, 1 Engländer, 1 Franzose, 1 Osterreicher, 1 Italiener u. 1 Russe) zus. gesetzt u. hat ihren Sitz in Kairo. Nach dem Dekret v. 28./11. 1909 ist der Bruttoertrag der Grundsteuern (mit Ausnahme der Steuer auf Dattelbäume) in allen Provinzen von Egypten, ausgenommen die Provinz Keneh u. unter Berücksichtigung der Annuitäten der Moukabalah-Anleihe für den Dienst der garantierten, privilegierten u. unifizierten Anleihen bestimmt. Falls diese Einnahmen für den Schuldendienst nicht ausreichen sollten, wird der R.-F. in obiger Reihenfolge u. in letzter Linie die allgemeinen Einnahmen des Staatsschatzes in Anspruch genommen. Ohne Zustimmung der Mächte darf die Regierung die Steuern nicht derart modifizieren, dass ihr Erträgnis unter £ E. 4 000 000 sinkt. 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Russland u. der Türkei u. lt. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000. In Umlauf am 31./12. 1911: £ 7 234 900 in Stücken à £ 100, 200, 500 u. 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. zwar in Kairo, London, Berlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von der Kommission der Staatsschuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, mit der Einschränkung, dass der Umrechnungskurs niemals die Parität des $ überschreiten darf und niemals niedriger sein darf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl., vom 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf ¼ der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. = M. 20.38) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild frèeres; Egypten: Caisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1890–1911: In