Kaiserreich Österreich. 390* II. Schulden der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder: Konsolidierte Staatsschuld: a) ohne Rückzahlung K 3 351 623 352, b) gegen Rückzahlung K 3 372 780 329, bereits fällige, aber unerhob. Schufd K 4 369 648, schwebende Staatsschuld: Kaut. u. Depos- K 3 173 339, Partial-Hypoth. Anweisungen K 87 324 800, Österreichische Staatsschatzscheine K 197 287 000. Sa. K 7 016 558 468. Abrechnung (Schlussrechnung) der Gesamt-Monarchie: 1905 1906 1907 1908 1909 Ordentl. gemeins. Ausg. K 355 203 010 K 339 605 574 K 365 582 523 K 394 372 164 Ausserord. Ausgaben . „ 82 867 325 „ 79 989 083 „ 67 947 190 „ 120 004 016 Zusammen . „438 070 335 „ 419 594 656 „ 433 529 713 „ 514 376 180 K 643 578 124 Ab: Netto- Zolleinnahm. „148 630 360 „ 154 577 783 „ 162 032 205 „ 169 931 455 „ 197 979 735 Rein-Ausgaben . . . „ 289 439 975 „ 265 016 873 „ 271 497 507 „ 344 444 725 „ 445 598 389 Einnahmen: Braecipuen Ungarns . „ 5 788 799 „ 5 300 337 „ 5 429 950 Matrikularbeiträge . . „ 283 651 176 „ 259 716 536 „ 266 067 557 „ 344 444 725 „ 445 598 389 Abrechnung (Rechnungsabschluss) der im Reichsrate vertretenen Königreiche u. Länder: 1905 1906 1907 1908 1909 Einnahmen K 1 882 000 718 K 2 008 494 779 K 2 253 052 144 K 2 388 383 708 K 2 795 702 698 Ausgaben „1 829 864 478 „ 1 862 292 393 „ 2 209 092 911 „ 2 373 894 154 „ 2 883 647 555 Budget (Voranschlag) der Gesamt-Monarchie für 1912: Ordentliche Ausgaben . . . K 471 859 947 Einnahmen d. div. Verw K 10 513 444 Ausserordentl. „ neinhbenn ........*. Gesamt- ' ] o¼aal. x ·/ / / .......... Budget (Voranschlag) der im Reichsrate vertretenen Königreiche u. Länder: 1906 Gesamteinnahmen K 1 815 295 170, Ausgaben K 1 814 898 285, Überschuss K 396 885 1907 5 „2 077.752 348, 3 „ 2 076 861 441, 5 „ 90 907 1908 „ 149 022 233, 5 „2 148 913 254, 5 „ 108 979 1909 „2 404 647 482, „2 406 554 543, Defizit K 1 907 061 1910 5 „7% „0, . „ 53 081 274 1911 3 „ 2881 758 7/72, „ 2 881 709 143, Überschuss K 49 629 1912 „ (provis.) „ 2 916 990 344, „ 91663 26 „ 305 081 Die Schulden der Österreich-Ungarischen Monarchie zerfallen in 1) Allgemeine Staats- schuld, zu deren Verzins. und Tilg. Ungarn einen Beitrag leistet (die 4 % Silber- und Papierrenten die 4 % konvertierte einheitliche Rente, die Losanleihen von 1860 u. 1864 u. das Darlehen von der k. k. privil. allg. österr. Bodenkreditanstalt). 2) Schulden der im Reichsrate ver- tretenen Königreiche und Länder und 3) Ungarische Staatsschuld, für welche nur Ungarn haftet. Nach dem im Dezember 1867 mit dem Königreich Ungarn vollzogenen Ausgleich hat letzteres die Verpflichtung übernommen, zur Deckung der Zinsen für die bei der Trennung der beiden Reichshälften vorhandene allgemeine Staatsschuld einen dauernden, einer Anderung nicht unterliegenden Jahresbetrag von fl. 29 188 000 (darunter fl. 11 776 000 in klingender Münze) zu leisten. Die verschiedenen Schuldtitel wurden, soweit es anging, in eine einheitliche Rentenschuld umgewandelt, für die ihrer Natur nach (wie Lospapiere) zur Umwandlung in die einheitliche Rentenschuld nicht geeigneten Schuldtitel können nach Massgabe der jeweiligen gesetzl. Ermächtigung die zu den Kapitalsrückzahlungen erforderlichen Gelder jährlich durch Begebung von Titres der Rentenschuld aufgebracht. werden. Die aus dieser Geldbeschaffung sich ergebende Mehrbelastung wurde von Osterreich über- nommen, wogegen Ungarn an Osterreich einen fixen jährl. Beitrag von fl. 6. W. 1 000 000 und fl. 150 000 in klingender Münze zu zahlen hat; die fl. 150 000 in klingender Münze sind indes nur solange zu zahlen, bis das Darlehen von der k. k. privil. allg. österr. Bodenkreditanstalt getilgt sein wird (bis 1./9. 1912). Mit letzterem Zeitpunkte hat sich auch der fixe Jahres- beitrag Ungarns zu den Zs. der allgem. Staatsschuld um den auf Ungarn entfallenden Anteil an der Verzinsung des Domänenanlehens zu vermindern. –- Dieser Anteil wurde in dem Additionalübereinkommen v. 8./10. 1907 im Vergleichswege auf jährl. fl. 990 000 = K 1 980 000 in klingender Münze festgestellt; zufolge des gleichen Additional-Ubereinkommens beträgt der nach Abzug des letztgenannten Betrages u. eines Saldos aus der Abrechnung alter gémein- samer Kaut. u. Depositen von Ungarn zu leistende einer weiteren Anderung nicht unter- liegende Jahresbeitrag zu den Zs. der allgem. Staatsschuld fl. 29 169 669.76 = K 58 339 339.52. Bezüglich der Beitrüäge zu den sonstigen gemeinsamen Lasten (Armee, Flotte, Ausseres) wurde, durch Gesetz zunächst auf 10 Jahre, alsdann bis 1887 u. zuletzt bis 31./12. 1897 ver- längert, festgesetzt, dass die im Reichsrate vertretenen Königreiche u. Länder 70 %, – Ungarn 30 % übernehmen. Nach Vereinigung der Militärgrenze mit Ungarn übernahm Ungarn eine präzipuelle Belastung von 2 %; infolge derselben stellte sich das Beitrags-Verhältnis (sogen. Quote) im Ganzen auf 68.6 % u. 31.4 %. Seit 1./1. 1900 war das Beitragsverhältnis bis 31./12. 1907 unter Aufrechterhalt. der Vorbelastung Ungarns mit 2 % à conto der Militärgrenze mit 668 für Österreich u. 33 ¾ für Ungarn festgesetzt, wodurch (unter Berücksichtigung der erwähnten Vorbelastung Ungarns) ein effektives Beitragsverhältnis 65.6:34.4 resultiert. Nach dem neuen Ausgleich ist unter Aufhebung der oben erwähnten Vorbelastung Ungarns das Beitragsverhältnis v. 1./1. 1908 ab auf 10 Jahre 63.6: 36.4. XX*