Königreich Ungarn. 383 3 % Gold-Anleihe für das Eiserne Thor. . . . K 43 272 000 Schulden kontrahiert zum Ankauf von Eisenbahnen „ 446 015 135 Regalentschädigungs-Obligationen . . . „ 97 195 350 Konvertiert im Jahre 1902 und in Kronenrente übergegangen, der noch ausstehende Betrag bildet auf Namen von Städten und Gemeinden lautende 4½ % ige Staats-Oblig. Dazu kommt der im Jahre 1867 ein für allemal mit K 58 339 400 festgesetzte Jahres- beitrag Ungarns zur Deckung der Zs. der bis dahin kontrahierten Staatsschuld. Abrechnung für 1895: Einnahmen fl. 531 109 682, Ausgaben fl. 504 513 211 1896 3 „518 453 044, „ 515 943 252 1 9 „ 556 963 956, „548 131 402 35 38993 33 „526 497 799, „524 441 654 9= „ „ 514 831 417, „513 567 697 900. 3 K 1 197 036 522, „ K 1 083 521 445 3 19 3 „1 051 460 225, „ ?. „ 1992 3 „1 085 969 880, „ 1 695 949 „ % „2 140 789 222, „ „ 2 178 648 414 „ 1904: „ „1 283 850 613, „ 1215 358 174 „ „1909: 30 „1 057 850 452, „ . 5 „1906 15 „1 357 180 486, „ „ 1 245 468 849 5 197. „% „ „ 1 399 473 664 19033 3 „1531 368 335, „ „ 1 616 245 481 19099 3 „1 750 782 500, „ 1721 563 951 1910 „1 901 666 172, „ „ 2 074 548 614 Budget für 1895: Einnahmen fl. 468 550 257, Ausgaben fl. 468 528 061 35 .. 0 „ 473 064 398, 3 „473 043 173 3 1397 35 „ 475 332 505, 38 „ 475 269 870 3 „ „498 775 291, „498 726 570 3 „ „503 303 603, „ 503 252 446 3 „1900. 8 K 1 060 283 404, „ K 1 060 136 073 „910 „ 9992 297, „ „ 1 057 046 417 1 19623 „1 087 053 013, „ „ 1 086 865 863 1993 „1 084 347 474, „ „9932 106 422 „ 1904: „ „ 1 190 681 945, „%.. 1909 kein Budget 3 „ „ 1 290 550 202, „ 999 546 199 15 1997 „ 1 262 615 561, ..%.. . „ „1 389 524 294, % . „1909 „1555 77 976, „ ... 1910 „1555 777 976, „„„ 7 „ „1 706 597 129, „ „ 1 706 544 999 1912: „ 1.852 747 661, „ 1 852 694 998 ― 77 * 79 22 Der Gesetz-Artikel XI vom Jahre 1892 sanktionierte die Valuta-Regulierung und er- mächtigte den Finanzminister zur Beschaffung von Gold-fl. 90 000 000, ferner einer Kronen- Anleihe in Höhe von K 1 062 000 000 und zur Konvertierung und event. Kündigung der kündbaren 5 und 6 % verzinslichen Schuld. Über die Natur der Kronen spricht der Gesetz- Artikel XVII vom Jahre 1892 im § 10: „Insolange die Silbermünzen zu Ein Gulden nicht ausser Verkehr gesetzt werden, sind dieselben bei allen Zahlungen, welche gesetzlich in der Kronenwährung zu leisten sind, von den Staats- und den übrigen öffentlichen Kassen und von Privatpersonen in Zahlung anzunehmen, und zwar dergestalt, dass Ein Silber-Gulden- stück als zwei Kronen gerechnet wird“; – und in § 22: „Die auf österreichische Währung lautenden Papiergeldzeichen sind bis zu ihrer Einziehung bei allen Zahlungen, welche ge- setzlich in Kronenwährung zu leisten sind, von allen Staats- u. den übrigen öffentl. Kassen, sowie von Privatpersonen anzunehmen, und zwar dergestalt, dass je ein Gulden österr. W. des Nennwertes der betreffenden Papiergeldzeichen gleich zwei Kronen gerechnet wird.“ Weiteres über die Valuta-Regulierung siehe unter Osterreich Durch Vertrag vom 5. Jan. 1893 übernahm das Rothschild-Konsortium von dem un- garischen Ministerpräsidenten die zur Durchführung der Valuta-Regulierung erforderlichen Anleihen, und zwar zunächst Gold-fl. 18 000 000 der 4 % steuerfreien Staatsrenten-Anleihe zur Konvertierung und Einlösung 5 und 6 % Gold-Anleihen, weitere fl. 12 000 000 4 % Gold- rente zu Valutazwecken in Option, und K 1 062 000 000 zur Konvertierung und Einlösung von 5 % in Silber verzinslichen und rückzahlbaren Anleihen und Aktien zu 91 % bezw. 94.50 % mit der Massgabe, dass der Staat nach Abzug eines Präcipuums von 1.40 % an dem Erlöse zur Hälfte beteiligt war. Durch Vertrag vom 10. April 1893 übernahm das Konsortium ferner zu Valutazwecken fl. 12 000 000 4 % Goldrente, sodass überhaupt fl. 42 000 000 Gold- rente begeben sind. Das Konsortium ging bereits am 24. Jan. 1893 mit der Konvertierungs-OÖOperation vor und in weiterem Verlauf derselben kündigte der Finanzminister unter dem 23. Febr. und 21. Tuni 1893 die nicht konvertierten betr. Anleihen. 4 % Ungarische Goldrente. Im Gesamtbetrage von fl. 682 000 000, hiervon bisher be- geben fl. 634 000 000 in Stücken à fl. 100, 500, 1000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Findet nicht