390 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 392 157 850, Regulier.- u. Boden- Amelior.-Darlehen 74 040 445, Pfandbr.-Tilg.-Kto 412 859, Barvorrat 1 744 134, auf kurze Künd. angelegte Fonds 18 851 040, Saldi u. Vorschüsse in lauf. Rechnung 13 502 969, Beitrag (I. Rate) zur Gründung des Landesverbandes der ungar. Bodenkreditinstitute 1 050 000, Werte z. Deckung d. Pfandbr.-Spez.-Sicherstell.-F. 19 699 470, sonst. Wertp. 4 458 037, Depot des R.-F. d. Regulier.- u. Boden-Amelior.-Darlehen 8 449 600, Depot des solidar. Haftungs-F. 4 525 532, Kaufschilling d. Institutsgebäudes 500 000, Mobil. 6000, Wertp. des Pens.-F. 2 756 000, Transitiv-Zs. 4 514 059. Passiva: Pfandbr.: nicht verlost 387 548 800, verlost 4 424 400, Regulier.- u. Boden- Amelior.-Pfandbr.: nicht verlost 73 565 000, verlost 495 600, Tilg.-F. 412 859, Kontokorrent- Forder. an d. Institut u. von Hypoth.-Darlehen zurückbehaltene Beträge 19 288 075, Pens.-F. 2 757 177, zugunsten von mit landw. Interessen verbundenen kulturellen u. humanit. Zwecken gebildeter Fonds 32 523, fällige Coup.-Zs. 213 675, Transitiv-Zs. 7 965 416, R.-F. der Regulier.- u. Boden-Amelior.-Darlehen 8 450 100, solidar. Haftungs-F. 5 723 148, Gründungskapital 335 400, vom Landes-F. einbezahlt 1 000 000, Erträgnis bis 31./12. 1911 34 455 822. Sa. K 546 667 994. Gewinn 1911: Zs. 1 225 393, Wertp. 955 925, Institutsgebäude 35 777, von den Pfandbr.- Schuldnern zur Stärkung des R.-F. 257 261, total 2 474 356, abzügl. Zs. auf die Einzahlungen der Gründer 16 770, Gehälter, Steuern etc. 1 190 166, z. Pens.-F. 111 622, zugunsten von mit landw. Interessen verbundenen kulturellen u. humanit. Zwecken gebildeten Fonds 11 162, Reingewinn K 1 144 637 zugunsten des R.-F. Budapest. 4 % Stadt-Anleihe von 1897. K 100 000 000 in Stücken a K 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Durch halbj. Verl. am 1./3. u. 1./9. per 1./9. resp. 1./3. vom 1./3. 1897 an binnen 50 Jahren, vom 1./3. 1907 ab Verstärkung u. Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke nach Ablauf eines Jahres seit der Fälligkeit, geschieht jedoch nur bei der Hauptstädtischen Central-Casse von Budapest. Eingef. in Berlin zunächst K 30 000 000 am 3./9. 1897 zu 99.10, wobei K 1 = M. 0.85. Kurs in Berlin Ende 1897–1911: 97.90, 97.25, –, 90, 90.20, 98, 98.75, 97.75, 94.90, 95.60, 92.40, 90.25, 92, 91.90, 90.75 %. Verj. der Zs. in 6 J., der verl. Stücke in 20 J. n. F. 4 % Stadt-Anleihe von 1903. K 46 510 400 (Konvertierungsanleihe) in Stücken à K 200, 1000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. am 1./1. u. 1./7. per 1./7. resp. 1./1. vom 1./7. 1903 an binnen 50 Jahren, vom 1./7. 1908 ab Verstärkung u. Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Verj. der Zs. in 6 J., der verl. Stücke in 20 J. n. F. (Kurs nur in Österreich-Ungarn.) Venezuela. 3 % Diplomatische Schuld von 1905 zwecks Konversion der 3 % konsolid. Anleihe von 1881 und der 5 % Anleihe von 1896. Bolivares Gold 132 049 925 == £ 5 229 700 in Stücken à Bolivares Gold 505, 2525, 12 625 = £ 20, 100, 500. Zs. 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbj. Verl. am 1./1. u. 1./7. oder durch Ankauf am offenen Markte oder im Wege der Submission innerh. spät. 47 Jahren; verstärkte Tilg. jederzeit zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist als eine direkte Verpflichtung des Staates anzusehen, sie ist ausserdem garantiert durch die unwiderrufliche Verpfändung von 25 % der gewöhnlichen Zolleinnahmen, die in erster Linie für den Dienst der Anleihe zu verwenden sind. Bis zur vollständigen Tilg. der Verpflich- tungen, für welche 30 % der Einnahmen der Zollämter von La Guayra u. Puerto Cabello auf Grund der Washington-Protokolle bestimmt sind, soll für den Dienst der Diplomatischen Schuld als zeitweiliger Ersatz der vorerwähnten 25 % der Zolleinnahmen 60 % der Zollein- nahmen aller anderen Häfen von Venezuela, abgesehen von jenen beiden, angewiesen werden. Die Zolleinnahmen werden von dem Banco de Venezuela einkassiert, welche alle 14 Tage (am 1. u. 15. jeden Monats) den 24. Teil der für den vollen Dienst der Anleihe notwendigen Summe und zwar je zur Hälfte an den diplomatischen Vertreter von Deutschland u. England in Caracas zu überweisen hat. Für den Fall, dass die Zolleinnahmen hierzu nicht ausreichen, hat die Reg. den Fehlbetrag zu zahlen, anderenfalls ist ein Überschuss von der Bank zu- gunsten der Reg. zu reservieren. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; London: Robarts, Lubbock & Co.; Caracas: H. L. Boulton & Co. Zahlung der Zs. u. des Kapitals in Deutschland zum Sichtkurse auf London. Die Stücke u. Coup. der Diplom. Anleihe sollen für immer von allen venezolanischen Abgaben, Steuern u. Stempelverpflichtungen befreit sein. Die Reg. darf keine neue auswärtige Anleihe aufnehmen, ohne dass der Erlös der Anleihe zur Rück- zahlung der Diplom. Schuld verwendet werde. Die Reg. übernimmt ausserdem die Ver- pflichtung, den Feingehalt ihrer Goldmünzen nicht zu ändern, sie verpflichtet sich ferner, ihren Banknoten keinen Zwangskurs zu geben u. macht sich verbindlich, überhaupt während der Dauer des Abkommens in direkter oder indirekter Weise kein Papiergeld zu emittieren. Die Stücke der 3 % konsolid. Anleihe von 1881 u. der 5 % Anleihe von 1896 waren zum Zwecke der Konversion v. 27./7. 1905 ab einzureichen; die Stücke der 3 % konsol. Anleihe von 1881 mussten mit dem halb bezahlten Coup. per 30./6. 1898 u. allen folg. bis zum 30./6. 1903 inkl., die Stücke der 5 % Anleihe von 1896 mit dem Coup. per 30./6. 1899 u. allen folg. bis zum 31./12. 1932 versehen sein. Die Konversionsraten stellten sich für die 3 % konsol. Anleihe von 1881 auf 92.75 %, für die 5 % Anleihe von 1896 auf 130 % in neuen Oblig. Kurs in London 1905: höchster 54 %, niedrigster 50 %; 1906: höchster 54/ %, niedrigster