402 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank in Kopenhagen. Provinz-Filialen in Aalborg, Fredericia, Helsingör, Holbäk, Kallundborg, Kolding, Nykjöbing a. S., Nykjöbing a. F. und Vejle, sowie Kontor Nakskoy mit Agenturen in Maribo, Nysted, Rödby, Sakskjöbing u. auf Fejö; ferner 10 Filialen in Kopenhagen. (Den danske Landmandsbank., Hypothek- og Vekselbank, Aktieselskab.) Gegründet: 5./10. 1871. Statut zuletzt geändert 27./3. 1907. Zweck: Die wirkt hauptsächl. als u. Wechselbank, teils zieht sie die gewöhnl. Bankgeschäfte in ihre Tätigkeit hinein. Kapital: Kr. 72 000 000 = M. 81 000 000 in Aktien à Kr. 400, 1000 u. 2000. Urspr.: Kr. 12 000 000, erhöht durch Beschl. der G.-V. v. 20./1. 1886 auf Kr. 24 000 000 u. v. 12./5. 1902 auf Kr. 36 000 000. Die G.-V. v. 29.3. 1905 beschloss die Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 4 000 000 auf Kr. 40 000 000 u. die Fusion mit der Industriebank in Kopenhagen. In der G.-V. vom 27./3. 1907 ist sodann die Genehmigung zur Erhöhung des A.-K. um weitere Kr. 40 000 000 erteilt worden. Der A.-R. beschloss am 2./4. 1907, das A.-K. zunächst um Kr. 20 000 000 auf Kr. 60 000 000 zu erhöhen u. am 4./5. 1912 eine weitere Erhöhung um Kr. 12 000 000 auf Kr. 72 000 000 vor- zunehmen. Die neuen Aktien nehmen an der Div. pro 1912 zur Hälfte teil; v. 1./1. 1913 ab sind sie den alten Aktien in jeder Beziehung gleichgestellt. Die neuen Aktien abzügl. Kr. 125 000, welche zur Befriedigung von Gründerrechten reserviert blieben, wurden den Besitzern von alten Aktien in der Zeit v. 7./5.–20./5. 1912 zu 128 % zum Bezuge angeboten. Der Besitz eines Nominalbetrages von Kr. 5000 alter mit dem deutschen Reichsstempel ver- sehener Aktien berechtigte zum Bezuge einer neuen mit dem deutschen Reichsstempel ver- sehenen Aktie von Kr. 1000. Die Zahlung des Preises von 128 % hat in folgender Weise zu geschehen: bei der Ausübung des Bezugsrechts 25 % zuzüglich des Aufgeldes von 28 % 53 %; ferner 1/7 1912. 25 % u. 1/12 1912 90 %. Gründerr Diejenigen Aktionäre, welche bei Ausstellung der Aktien im Dezember- Termin 1871 Aktionäre waren, haben bei einer Erhöhung des Aktienkapitals das Recht, die Hälfte der neuen Aktien pro rata ihres Besitzes zu pari zu erhalten. Diese Gründerrechte sind inzwischen von der Bank zum weitaus grössten Teil zurückerworben und existieren jetzt nur noch für 1402 Aktien à Kr. 400. Hypothek-Oblig.: Die Pfandbr. lauten auf Inhaber, können jedoch spesenfrei auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betr. Bekanntm. werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folg. Bestimm. hervorzuheben: 1) Unter der Kontrolle des Ministers des Innern u. eines vom V.-R. der Bank ernannten Bei- geordneten u. nach Gesetz v. 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbr. ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hyp.-Verschreib. hinterlegt, welche letzteren gesichert sind innerh. des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Besitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbr. mit der Mass- gabe sichergestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben zirkulieren kann, als Hyp.-Verschreib. nach obigen Bestimm. mit kontrollierter Aufschrift hinterlegt worden sind. 2) Als spez. R.-F. wird unter gleicher Kontrolle in Pfandbr. oder anderen sicheren Wertp. ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welche in ausgestellten u. nicht wieder eingelösten Pfandbr. in Umlauf sich befindet. 3) Befolgung sämtl. Bestimm. des Regulativs wird durch die Delegierten des Ministers des Innern u. des V.-R. der Bank u. durch 2 Revisoren, für welche letztere der Minister des Innern ein Reglement festgesetzt hat, kon- trolliert. 4) Ausser in den genannten spez. Sicherungs-Fs. haben die Pfandbr. Sicherheit in dem voll eingez. A.-K. der Dän. Landmannsbank, Hyp.- u. Wechselbank von Kr. 60 000 000 und in dem allg. R.-F. der Bank in gleichem Range mit den übrigen Kredit. dieser Bank. Kommunal-Oblig. Unter diesem Namen kann die Bank gegen an dän. Kommunen gewährte Darlehen seitens der Inh. unkündbare, amortisable Oblig. ausstellen. Der Gesamtbetrag dieser Oblig. darf den Betrag nicht übersteigen, welchen die Bank in Oblig., ausgestellt für Darlehen an dän. Kommunen, besitzt; auch darf derselbe zus. mit dem cirkulierenden Betrage von Hyp.- Oblig. nicht den 6fachen Betrag des eingez. A.-K. überschreiten. Die Komm.-Oblig. sind wie die Hyp.-Oblig. ausser durch den besonders für die Komm.-Oblig. eingerichteten Sicherheits-F. auch durch das A.-K. der Bank u. durch den gewöhnl. R.-F. der Bank, ebenso wie die übrigen Kredit. der Bank, gesichert. Als ganz besond. R.-F. für die Komm.-Oblig. wird vom A.-K. der Bank ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welchen die ausgestellten u. in Umlauf befindl. Komm.-Oblig. ausmachen. Am 31./12. 1911 waren in Umlauf: 4 % Hyp.-Oblig. I., III., IV. Ser. Kr. 10 278 400, 3½ % do. I. Ser. Kr. 9 294 800, 3½ % Komm.-Oblig. Kr. 5 881 000, 4 % do. Kr. 22 972 267. Total Kr. 48 426 467. Sicherheit für Hyp.- u. Komm.-Oblig.: Die bis Ende 1911 in Höhe von Kr. 52 440 567 von der Bank begebenen Hyp.-Darlehen u. ein R.-F. für obige Oblig. von Kr. 2 592 016. – Von den obigen Oblig. werden in Deutschland gehandelt: 1) 4 % – konvert. 4½ % –— Oblig. Ser. IV; Umlauf Ende 1911: Kr. 3 837 200 in Stücken zu E200, 1000 u. 2000. 28. 1./1, 1/7 Lilg: Durch Ausl. im März resp. Sept. per 1./7. resp. 1./1. ab 1884 in 52 J. mit 110%. Zahlst.: Berlin: F. W. Krause & Co.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Aufgelegt 31./3. 1884 zu 105.50 %. Kurs Ende 1890–1911: In Berlin: I10. 50, 108.90, 110.50, 110.25, 108.75. –, 108, 108.10, –, –, 100, 101.75, 104, 104, 104.50, 105, 105.25, 104. 50, 105. 50,