Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 413 952 535, alte Div. 320, Prior.-Anleihe auf Bankgebäude 982 141, Zs. auf Einlagen-Kto 49 834, do. auf den Wechselbestand bis zur Verfallzeit 48 318, 5 % Div. 800 000, Vortrag 7254. Sa. Kr. 59 796 712. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. auf Einlagen 49 834, do. auf d. Wechselbestand bis zur Verfallzeit 48 318, Zs. auf Pens.-F. 2069, Handl.-Unk. 361 812, Rückstell. z. Deckung des Verlustes der Abwicklungskassen von 1910 200 000, Zuweis. an R.-F. 55 751, do. an Pens.-F. 5575, Delkred.-F. 27 876, 5 % Div. 800 000, Vortrag 7254. – Kredit: Wechsel u. Zs. 923 822, Provis. 181 083, Wertpap. u. Konsort. 640 022, Sorten u. Coup. 6439, Kursgewinn auf ausländ. Wechsel 32 701. Sa. Kr. 1 784 066. Dividenden 1895–1911: 6, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 7, 5½, 5½, 5, 5 %. Verj. der Div. 4 J. (K). Kurs: Die Aktien wurden in Hamburg 12./7. 1907 zu 117.25 % eingeführt. Kurs in Ilamburg Ende 1907–1911: 113.50, 102.50, 101.50, 100, 102 %. Direktion: Carl Brorson, Fr. Paulsen, J. C. Sundberg, Kopenhagen. Aufsichtsrat: Vors. Höchstengerichtsanwalt Dr. Ludwig Arntzen, Kaufmann V. Bockelund, Etatsrat Dr. D. Friis, Kammerherr Hofjägermeister A. Hage, Dir. Wilh. Hansen, Dir. S. C. Hauberg, Obergerichtsanw. Dr. Berge Jacobsen, Etatsrat Bank-Dir. Otto Jergensen, Bau- meister Carl Kehler, Gutsbes. J. C. Ostenfeld, Kopenhagen. Zahlstellen: Kopenhagen: Gesellschaftskasse; Hamburg: Robert Götz. Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank in Christiania. Gegründet: 20./7. 1886 als Kristiania Realkreditbank, Firma am 5./5. 1898 in Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank abgeändert. Zweck: Versicherung von Pfandverschreibungen, Vermittelung von Anleihen gegen Hypotheken in Liegenschaften, Übernahme der Verwaltung und Aufbewahrung von Pfand- verschreib., Bewillig. von Darlehen gegen Hypoth. in Liegenschaften, Darlehen auf kürzere Zeit gegen Depositum von Pfandverschreib.; ferner ist die Ges. befugt, sonst. in den Real- Kkredit einschlägige Geschäfte zu betreiben, wie Darlehen gegen Depositum in Wertpapieren, und Vermittelung von Anleihen für Gemeinden und Hypothekenvereine, mit oder ohne Über- nahme von Garantie für derartige Anleihen. Kapital: Kr. 4 000 000, hiervon Kr. 2 500 000 Vorz.-Aktien in 16 662 Aktien à Kr. 150 u. 7 Aktien à Kr. 100; ferner Kr. 1 500 000 St.-Aktien in Aktien à Kr. 150. Von den St.-Aktien sind 814 Aktien à Kr. 150, für welche sich die Grundfondsverpflichtungen ent- weder als unerhältlich erwiesen hatten oder aber denen sie durch Akkordbewilligungen er- lassen waren, der Bank zur Disposition gestellt. Die Vorz.-Aktien haben ein Vorrecht auf 5 % Div. mit Nachzahl.-Verpflicht., sodann erhalten die St.-Aktien 4 % Div. ebenfalls mit Nach- zahl.-Verpflicht., der Rest wird mit gleichen Prozenten an beide Klassen von Aktien verteilt. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1911: Kr. 11 726 500, Sicherstellungs-F. der Pfandbr. unter Staatskontrolle: Kr. 11 770 250. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. I: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000, in Umlauf Ende 1911: Kr. 2 271 300 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Oblig. sind während eines Zeitraumes von 10 J. unkündbar u. unverlosbar; nach Verlauf von 10 J. von der Ausstellung an gerechnet, werden jährl. mind. 2 % der Em. ausgelost, doch ist die Bank zur Verstärk. der Tilg. u. Totalkünd. mit 4 monat. Frist berechtigt, auf alle Fälle müssen sämtl. Oblig. innerh. 40 J. nach der Aus- stellung getilgt sein. Sicherheit: Die Sicherstellung erfolgt lt. Gesetz v. 6./8. 1897 durch eine von der Bank auf jedem dagegen valedierenden Hypothekeninstrument zu vermerkende Erklärung, dass dasselbe zur Sicherstellung der ausgegebenen Obligationen dienen soll. Sodann versieht das Königlich Norwegische Finanzdepartement jedes Hypothekeninstrument mit einem Prohibitivvermerk. Hierdurch wird gemäss dem Gesetze die Verpfändung der Hypoth. rechtsgültig bewirkt und jede Verfügung seitens der Bank über die Hypotheken ausge- schlossen, bis das Finanzdepartement, welches durch einen Bevollmächtigten die Aufbe- wahrung überwacht, die betreffenden Hypotheken wieder freigibt, was nur dann ge- schehen darf, wenn die im Umlauf befindlichen Obligat. durch anderweitige Hypotheken von mindestens demselben Betrage wie die Obligat. gedeckt sind. Der Betrag der aus- zugebenden Obligat. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten Aktienkapitals zuzügl. des Reservefonds nicht übersteigen. Die Wertermittelung der zu belehnenden Grundstücke nebst Gebäuden geschieht durch Schätzungen von gerichtlich ernannten und beeideten Taxatoren. Die Beleihung darf die Hälfte der Taxationssumme nicht übersteigen. Für die Sicherstellung von Kapital und Zs. der Obligationen, sowie für die Befugnisse, welche den Inhabern der Obligat. gegenüber der Bank eingeräumt sind, gelten die im Gesetz vom 6./8. 1897 vorgesehenen Bestimmungen. Wenn die Zahlung von Kapital und (oder) Zs. nicht ordnungsmässig erfolgt, werden den Pfandbriefbesitzern auf Verlangen durch gerichtl. Verfügung die verpfändeten Hypothekendokumente ausgehändigt, und können sie in dem Ertrage derselben Deckung suchen oder selbe zwangsweise gerichtl. verauktionieren lassen, unbeschadet ihrer Ansprüche an die Bank für den etwa nicht gedeckten Rest. Zahlst.: Christiania: Kristiania Hypothek- u. Realkredit-Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- u. Wechselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Hamburg