424 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. do. 4 % fl.-Komm.-Oblig. 41 958 400, do. 4 % Kronen-Komm.-Oblig. 53 099 600, do. 4 % Franes- Komm.-Oblig. 23 664 500, do. 4½ % do. 78 618 800, Prämien-Oblig. 29 775 000, im Verkehr befindl. verl. Pfandbr. 758 400, do. Komm.- u. Prämien-Oblig. 1 387 325, unbehob. Treffer von Präm.-Oblig. 486 616, unbeh. Coup. von Komm.-Oblig. u. Pfandbr. 69 662, alte Div. 11 425, Stiftungen: „Fäy Andräs“ 75 500, „Asyl“ 414 401, „Honvéd“ 20 876, Stiftung für ein Sti- pendium an der Oberrealschule 4200, transit. Posten 9 627 299, Reinerträgnis 9 940 008. Sa. K 830 408 956. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zinsenlasten 25 627 145, Abschreib. von den Instituts- gebäuden 45 000, do. auf Wechsel u. Forder. 57 292, Gehälter 775 060, Verwalt.-Kosten 457 608, Steuern u. Gebühren 1 178 582, Reinerträgnis 9 940 008. – Kredit: Vortrag aus 1910 714 879, Zinsenerträgnisse 36 743 769, Provis. u. div. Gebühren 359 467, eingeflossene dubiose Forder. 3259, Ertrag der Immobil. 259 321. Sa. K 38 080 695. Gewinn-Verwendung: Div. inkl. Coup.-Stempel 8 025 000, zu gemeinnütz. u. Wohltätig- keitszwecken 100 000, Remunerat. an die Beamten 180 000, Dotation an den Ausschuss 42 464, Vortrag auf 1912: 720 282. Dividenden 1890–1911: 36, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 42½, 42½, 40, 40, 40, 32, 35, 37½, 37½, ――, ―§ 8, 90 %. Direktion: Präs. Josef von Hajos, Ludwig Baumgarten, Sigmund von Biro, Baron Ernst Daniel, Baron Alexander von Hatvany-Deutsch, Melchior von Hajos, Dr. Sigmund von Läszlo, Paul von Sigray, Georg von Szerb, Edmund von Szitänyi, Dr. Arthur von Végh, Graf Dionys Wenckheim. General-Direktor: Julius von Walder. Geschäftsleitende Direktoren: Beéla Bäcker; Karl von Erney, Franz von Fabiny. Aufsichtsrat: Präs. Victor von Dalmady, Dr. Julius von Daränyi, Sigmund von Halasz, Aladär von Kiss, Dr. Ladislaus Kléeh, Dr. Hugo Preyer, Dr. Beéla von Töth. Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest de Ütes ? (Pesti magyar kereskedelmi bank.) Gegründet: 14./10. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Neuestes Statut vom 17./2. 1912. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften jeder Art: sie ist berechtigt, Hypoth.- Darlehen an Eigentümer unbewegl. Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder An- nuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staatl. Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentl. Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypoth. Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonst. Einnahmen, event. gegen andere Sicher- stellungen; ferner Unternehm. oder Ges., welche die Verbesserung von Grund und Boden die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehm. oder Ges. Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypoth., Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbes. auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bisszur Höhe der Summen, welche die Darlehnsnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbr. oder zinstragende Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), welche im Wege der Verl. zurück- gezahlt werden, auszugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbr. und Kommunal- Oblig. dienen die gesamten Forder., auf Grund deren Pfandbr. resp. Kommunal-Oblig. emittiert werden, ferner der Spezialsicherstellungs-F. und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das A.-K. und die R.-F. der Bank. Die Pfandbr. und Kommunal-Oblig. der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertp. dar. Der Sicherstellungs-F. betrug Ende 1911 für die Pfandbr. K 15 764 980, für die Komm.-Oblig. K 18 888 770; ordentl. R.-F. K 25 000 000, ausserord. R.-F. K 25 000 000, Div.-R.-F. K 20 000 000 inkl. Zuweisung pro 1911. Nach der Statutenänd. v. 18./2. 1911 ist die Bank berechtigt, auf Grund der ihr Eigentum bildenden Forder. u. Effekten verzinsliche Rentenscheine auszugeben, welche auf Über- bringer lauten u. im Wege der Verlos. getilgt werden. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Rentenscheine kann niemals den Wert jener Forder. u. Effekten übersteigen, auf Grund welcher dieselben ausgegeben wurden: die jährlichen Zs. der Forder. u. Effekten, u. wenn es sich um durch Annuitäten zahlbare Forder. handeln sollte, die jährliche Tilgungsannuität, müssen so viel betragen, dass die jährliche Einnahme den jährlichen Zs. u. Amortisationsbedarf der ausgegebenen Rentenscheine vollkommen decke. Wenn der Stand der der Em. zur Grundlage dienenden Forder. u. Effekten sich verringert, so hat die Ges. eine entsprechende Quantität Rentenscheine aus dem Umlaufe zu ziehen. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Forder. u. Effekten müssen das vollkommen lasten- u. anspruchsfreie Eigentum der Bank bilden u. können für keinerlei andere Verbindlichkeit verhaftet, oder zu einer anderen Bestimmung verwendet werden. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Effekten u. die auf die