Ausländische Industrie-Gesellschaften. 453 Compania Barcelonesa de Electricidad Sociedad anönima espanola (Barceloneser Elektrizitäts-Gesellschaft, spanische Aktiengesellschaft) in Barcelona. Gegründet: 7./12. 1894, Dauer der Ges. 99 Jahre, vom 26./1. 1895 (Datum der Eintragung in das Handelsregister zu Barcelona) an gerechnet. Zweck: a) Die Erzeugung u. der gewerbsmässige Vertrieb von Elektrizität; b) jede Art von Unternehmungen, welche in direkter oder indirekter Weise mit besagtem Zwecke in Verbindung stehen, insbesondere die Nutzbarmachung des elektrischen Stroms für Beleuch- tung u. Kraftübertragung. Der Geschäftsbetrieb der Ges. umfasst die Erzeugung u. den Vertrieb elektrischer Kraft in der ca. 600 000 Einwohner zählenden Stadt Barcelona, ihren eingemeindeten Vororten u. in den in der Nähe liegenden Industriestädten Badalona, Sta. Coloma de Gramanet. San Adrian del Basés, Hospitalet u. Cornellä. Die Erzeugung und der Vertrieb der elektrischen Kraft erfolgt auf Grund der von den Stadtverwaltungen der Ges., in Gemässheit der von ihr eingereichten Pläne, am 22./8. 1896 erteilten, nicht ausschliessl., aber auch zeitlich nicht beschränkten Berechtig. zur Legung u. Ausbeutung elektr. Kabel, zum Bau u. Betrieb ihrer Werke u. der sonst. für die Erzeugung der Elektrizität, ihrer Übertragung u. Verwendung notwendigen Anlagen u. zwar für eine Zone, die sämtl. Hauptstr. der Alt- u. Neu- stadt einschliesst u. durch schriftliches Gesuch um jede weitere Strasse erweitert werden kann. Für die Benutzung der Strassen zur Verlegung der Kabel etc. ist an die Gemeinde eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50–2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für das oberirdische Leitungsnetz in den Vororten ist eine Jahressteuer von 10–15 centimos pro lauf. Meter Linie zu entrichten. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige, je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durchschnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss be- trägt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Gewinnsteuer von 6 % nebst 10 % Zuschlag, zusammen also 6.6 % vom Reingewinn nach Abzug der Zs. u. Abschreib., welch letztere jährlich 15 % des jeweiligen Aktienkapitals nicht übersteigen dürfen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden; die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % nebst 20 % Munizipalzuschlag zus. also 12 % des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Vermittlung der Ges. von den Konsumenten eingezogen wird. Im Jahre 1902 hat die Ges. mit der Compaßia General de Tranvias einen Stromlieferungsvertrag geschlossen, dessen Dauer zu- nächst bis zum 31./12. 1915 festgesetzt worden war. Im Jahre 1909 ist der Stromlieferungsvertrag unter gleichzeitiger Preisermässigung bis Ende 1937 verlängert worden. Die Compamia General de Tranvias hat sich verpflichtet, während der Dauer dieses Vertrages ihren ganzen Bedarf an elektrischem Strom für ihr Netz ausschliesslich von der Compafiia Barcelonesa de Electricidad zu beziehen; ausgenommen sind nur diejenigen Linien, welche die Tramway- Ges. etwa späterhin erwirbt u. die bereits eigenen elektrischen Betrieb haben oder nach dem Wortlaut ihrer Konzession erhalten müssen. Nach dem 31./12. 1937 kann der Vertrag von jedem der beiden Teile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Jahren gelöst werden, falls die Compania General de Tranvias nicht vor dem 31./12. 1934 von ihrem Rechte, den Vertrag bis zum Ablauf ihrer Konzessionen zu verlängern, Gebrauch macht. Ferner liefert die Elektrizitäts-Ges. den Strom für den Betrieb einer Linie der Tranvias de Barcelona äà San Andrés y Extensiones, welche den Vorort Casa-Antunez mit der Hauptstadt verbindet. Der Stromlieferungsvertrag mit dieser Ges. läuft bis April 1913 u. verlängert sich von dann ab immer um 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt worden ist. Die gesamte Gleislänge der beiden Tramway-Ges. beträgt gegenwärtig 75 450 m bei einer Bahnlänge von 62 485 m. Den Betrieb versehen 108 Motorwagen u. 57 Anhängewagen. Die Ges. schloss ferner am 4./1. 1907 einen Stromlieferungsvertrag auf 25 Jahre mit der Ges. „El Tibidabo“, die eine kleine Zentrale besitzt, diese jedoch nicht erweitern darf und daher allen über ihre Produktion hinaus benötigten Strom für ihre auf den Tibidabo führende Tram- u. Drahtseilbahn u. für die Licht- u. Kraftabgabe in den Vororten San Gerpvasio u. Horta, die von der Compafiia Barcelonesa de Electricidad nicht mit Kabeln belegt sind, sowie in dem an ersteren angrenzenden Städtchen Sarriä von der Ges. beziehen muss. Ausserdem liefert die Ges. einen Teil des Strombedarfs an die Tramways de Barcelone, Société anonyme. Seit Bestehen der Elektrizitäts-Ges. ist ihr von der Municipalität der Stadt Barcelona der elektrische Teil der öffentlichen städtischen Beleuchtung übertragen. Ende 1911 betrug die Gesamtlänge des Gleichstrom-Kabelnetzes 590 949 m, des Drehstrom- netzes 694 125 m. Abgegebene Strommengen in Kilowattstunden. 1905 1906 1907 1908 1909 1910 Licht 3 328 912 3 746 183 4 193 827 4 774 916 5344 252 6 269 136 Kraft 1 528 848 1 661 713 6 457 751 13 124 952 16 112 078 17 864 619 Trambahnen 2 137 101 2 417 673 2 413 669 2 809 943 2 845 142 2 737 938 Zusammen 6 994 861 7 825 569 13 065 247 20 709 811 24 301 472 26 871 693