456 Ausländische Industrie-Gesellschaften. Kassa 62 743. – Passiva: A.-K. 25 000 000, 4 % Oblig.-Kto 3 811 000, 4½ % do. 4 141 852, Prior.-Kto 908 694, Kredit. 1 413 870, Tant. 337 991, Invalid.- u. Unterst.-F. 100 000, R.-F. 1 501 125, 6 % Div. 1 500 000, Vortrag 109 167. Sa. Kr. 38 823 700. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Bruttoeinnahme sämtl. Schiffe 28 762 617, Ge- winn an Provis., Agio etc. 831 899, zus. Kr. 29 594 516. – Ausgaben: Betr.-Ausgaben f. sämtl. Schiffe 22 848 662, Verwalt.-Kosten 880 267, Zs. 316 722, Beitrag zur Beamten-Pens.-Kasse 158 965, bleibt Überschuss 5 389 900, hierzu Vortrag a. 1910: 67 244 zus. 5 457 144, davon ab Abschreib. auf Schiffe, Leichter, hölzerne Prähme, Inventarien, Schuppen, Speicheretc. 2 009 986, Tant. an V.-R., Direktoren u. Beamte 337 991, an R.-F. 1 500 000, 6 % Div. 1 500 000, Vortrag Kr. 109 167. Kurs Ende 1898–1911: In Berlin: 109.25, 102, 109, 93.40, 86.50, 78.50, 77, 86.25, 99.50, 93, 82.10, 95.10, 95, 104.50 %. – In Hamburg: 109.25, 102.60, 109, 94.25, 86.50, 77.75, 77. 60, 85.25, 100, 93, 81.75, 94.50, 95.25, 104 %. Die Aktien La. C Nr. 1–5000 im Betrage von Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 wurden aufgel. in Berlin u. Hamburg 21./6. 1898 zu 112.50 %. Weitere Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 Aktien La. C (Nr. 5001–10 000) wurden in Berlin u. Hamburg 21./2. 1901 zu 102.50 % aufgelegt. Dividenden Pro 1893–1911: 6, 5, 5, 8, 10, 10, 10, 10, 5. 0, 0, 0, 3½, 5, 5, 0, 5, 5, 6 % Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Vorstand: Admiral A. de Richelieu, geschäftsführender Dir., C. M. T. Cold, zweiter Dir. Alfr. Larsen, Dir., sämtl. in Kopenhagen. Verwaltungsrat: Is. Glückstadt, Erik S. Henius, Kaufm.; J. Larsen, A. F. Lassen, Gutsbes.; A. de Richelieu, Admiral; Dr. jur. Carl Torp, Univ.- Professor J. C. Tuxen; sämtl. in Kopenhagen. Zahlstellen: Kopenhagen: Privatbank in Kopenhagen; Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Zahlung der Div. in Deutschland in Mark (Kr. 8 = M. 9). Erste k. k. privil. Donau-Dampfschifffahrts-Ges. in wien. Gegründet: 1830. Letzte Statutänd. 1./5. 1890. Zweck: Betrieb der Dampfschifffahrt auf der Donau u. den in dieselbe einmünd. Flüssen stromab- u. aufwärts, wie auch auf dem Meere. Nach dem am 7./4. 1892 abgeschloss. Übereinkommen hat sich die Ges. verpflichtet, während der Vertragsdauer von 1891–1900 (verlängert für die Dauer des Jahres 1901), für ihren Schiffspark im Durchschnitte jährl. einen Betrag von mind. fl. 500 000 für Neu- und Umbauten nach Massgabe des mit dem Handelsministerium vereinbarten Bauprogramms zu verwenden und erhält hierfür jährl. seitens des Staates 1) eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von fl. 250 000; 2) eine unverzinsl. aber rückzahlbare Subvention von fl. 250 000. Die Rück- zahlung dieser letzteren Subvention hat in der Weise zu erfolgen, dass von dem Reingewinn 15 % an den Staat abzuführen sind. Nach dem neuen Übereinkommen, welches bisher die legislative Genehmig. noch nicht erhalten hat, erhält die Ges. seitens des Staates jährl. eine weder verzinsl. noch rückzahlbare Subvention von K 1 200 000. Zurückzuzahlen hat sie fernerhin nur die nach dem alten Vertrage noch nicht zurückerstatteten rückzahlbaren Subventionsbeträge und diese auch nur dann, wenn die Aktionäre bereits 4 % Div. erhalten haben. Nach vollständiger Tilg. dieser Schuld tritt eine Gewinnbeteilig. des Staates mit ¼ des über die 4 % Div. resultierenden Überschusses ein, doch ist auch diese Beteilig. nach oben mit K 600 000 in einem Jahre begrenzt. Nach dem neuen Vertrage ist die ganze Subvention steuerfrei, während sie bisher in den steuerpflicht. Reinertrag einbezogen wurde. Der neue Vertrag wurde auf 25 Jahre, d. h. bis 31./12. 1926 abgeschlossen, kann aber schon am 31./12. 1914 ausser Kraft treten, wenn entweder die Reg. oder die Ges. ihn ein Jahr vorher kündigt. Da dieser Vertrag die legislative Genehm. hicht erhalten konnte, wurde der Ges., welche freiwillig den Verpflicht. des alten Vertrages weiter nachgekommen war, von- der Regierung als Provisorium für 1902 eine Subvention von K 500 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 500 000, für jedes Semester der Jahre 1903–1905 eine Subvention von K 300 000 u. ein unverzinsl. Zuschuss von K 300 000, ferner für 1906 eine Subvention von K. 600 000 u. ein Zuschuss von K 600 000 u. für die Jahre 1907–1910 eine Entschädigung von je K 1 200 000 bewilligt, was die Verwaltung akzeptierte. Am 24./11. 1910 kam endlich ein neuer Vertrag zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Der neue Vertrag ist auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden. Als Subvention werden seitens der Regierung gezahlt für 1911: K 1 200 000, 1912: K 1 300 000, 1913 u. 1914: je K 1 400 000, 1915–1930: je K 1 500 000, 1931: K 1 400 000, 1932: K 1 350 000, 1933–1935: je K 1 200 000. Die Rückzahlung hat nur hinsichtlich der alten, bisher aufgelaufenen Vorschüsse zu erfolgen, und zwar jährlich mit 15 % des Reingewinns. Bisher hat die Regierungsvorlage noch nicht die Genehmigung des Abgeordnetenhauses erhalten. Um keine Unterbrechung in den Beziehungen zur Regierung eintreten zu lassen, hat die Ges. protokollarisch ihr Einverständnis erklärt, gegen eine Entschädigung von K 600 000 die in dem Übereinkommen vom 23./11. 1910 enthaltenen Verpflichtungen mif den erforderl. Modifikationen innerhalb des ersten Halbjahrs 1912 zu erfüllen. Dagegen erlöschen, falls die verfassungsgemässe Genehmigung der Regierungsvorlage bis 30./6. 1912 nicht erfolgen sollte, die gegenseitigen Verpflichtungen, u. es erhalten sodann beide Teile vollkommen freie Hand. Der Schiffspark bestand Ende 1911 aus 124 Raddampfern, 11 Schrauben- dampfern, 1 Baggerschiff, 838 Warentransportschiffen, 22 Lichterboten, 52 Röhrenpontons, 181 Stehschiffen, 3 Fruchtelevatoren, 5 schwimmenden Dampfkranen u. 40 diversen