474 Ausländische Industrie-Gesellschaften. ein Vorz.-Recht in Höhe ihres Aktienbestandes. Die Aktien der Ges. können auf Wunsch der Besitzer entweder auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt werden. Gegen- wärtig existieren nur Inhaber-Aktien. 5 % Obligationen. Rbl. 2 000 000, davon in Umlauf am 31./12. 1911 Rbl. 1 768 500 in Stücken à Rbl. 500, 1000, 1500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1908 ab durch Verlos. am 2./10. per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. 2,5 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 25 Jahren, verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. jederzeit zulässig. Sicherheit: Die regelmässige Zahlung der Zs. u. der Amort. der Oblig. wird sichergestellt a) durch alle Einkünfte der Ges., b) durch das Res.-Kap., c) durch das ganze bewegliche u. unbewegliche Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches bei der Begründung der Ges. von dieser erworben wurde, als auch das- jenige, welches noch in Zukunft erworben werden könnte. Demgemäss erfolgt die Emiss. der Oblig. nach Eintrag. der Oblig.-Schuld der Ges. im vollen Nominalbetrage der zu emittierenden Oblig. in die Grundbücher, mit dem Rechte der ersten Hypoth., wobei gleich bei der Emiss. der Oblig. sämtl. auf dem Vermögen der Ges. lastenden Schulden getilgt werden müssen. Gleichzeitig hat sich die Ges., in der Person ihrer Direktion, schriftlich verpflichtet, von jedem von der Ges. neuerworbenen Besitztum dem Finanzministerium unverzügl. Mitteil. zu machen, unter Vorleg. einer Bescheinig. über dessen Eintrag. in die Grundbücher u. des erfolgten Vermerks betreffs der Belast. desselben zu Gunsten der Oblig.- Schuld in Form einer ersten Hypoth. Die Ges. darf nach Emiss. der Oblig. das derselben gehörige Besitztum mit keinen anderen Pfandverschreib. belasten, bevor die Oblig.-Schuld vollkommen getilgt ist. Falls die Einnahmen der Ges. in irgend einem Jahre zur Zahlung der Zs. u. Amort. der Oblig. nicht ausreichen sollten u. die fehlende Summe aus dem vor- handenen Res.-Kap. oder anderweitigen Quellen nicht gedeckt werden kann, gelangt zuerst das bewegliche u. sodann das unbewegliche Vermögen der Ges. behufs Bezahl. der gesamten Oblig.-Schuld zum Verkauf. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Ges. u. der Liquid. der Geschäfte derselben werden die Inhaber der Oblig. vorzugsweise vor den übrigen Gläubigern der Ges. befriedigt, mit Ausnahme derjenigen Schulden, welche nach Art. 36 der Beilage zum Art. 1899 der Zivilprozessordn. (Ausgabe 1892) zur ersten Kategorie gehören. Zahlst.: St. Petersburg: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank. Bank für Handel u. Ind., Disconto-Ges., Nationalbank für Deutschland, S. Bleichröder. Zahlung von Zs. u. Kap. kostenfrei (die Ges. hat sich verpflichtet, die russische Kapitalrentensteuer zu zahlen) zum Tageskurse für Rubel- noten. Aufgelegt in Berlin 6./2. 1912 zu 97 %. Beim Handel an der Berliner Börse ist der Umrechnungskurs für Rbl. 100 = M. 216 festgesetzt. Verj. der Zs. u. der verl. Stücke in 10 J. (F). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers. spät. im Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., jedoch darf ein Aktionär für seine Aktien nicht mehr Stimmen haben, als dem Besitz von Aktien für den zehnten Teil des Grund-Kap. entspricht, wobei 1 St. auf je 10 Aktien gerechnet wird. Aktionäre mit einem Besitze von weniger als 10 Aktien können durch eine Generalvollmacht ihre Aktien zwecks Erlang. des Stimm- rechts für eine oder mehr Stimmen bis zu dem bereits angegebenen Höchstbetrage ver- einigen. Als Bevollmächtigte dürfen nur Aktionäre fungieren u. niemand ausser seiner eigenen Stimme mehr als 2 Mandate auf sich nehmen. Zwecks Erlang. der Berechtig. zur Teilnahme an der G.-V. u. zur Abgabe von Stimmen in derselben haben die Besitzer von auf den Inhaber lautenden Aktien spät. 7 Tage vor der G.-V. der Verwalt. entweder ihre Aktien oder statutarisch vorgeschriebene Hinterlegungs-Bescheinigungen vorzustellen. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % an R.-F., sodann Abschreib. von dem ursprüngl. Werte der Steinbauten bis zu 5 % u. von den übrigen liegenden u. bewegl. Gütern der Ges. bis zu 10 %, bis zur völligen Tilg. dieses Wertes, hierauf Vergüt. des Vorst. u. der Angestellten, alsdann 5 % Div., der Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Grundstück, Fabrikgebäude, Masch. u. Fabrikeinricht. in Riga 3 496 990, Rohmaterial. u. Halbfabrikate 1 263 760, Kassa 115 566. Waren 3 295 573, Debit. 8 178 173, Inventar 61 939, Wechsel 491 075, Depots der Verwalt.-Mitglieder 55 000, Kaut. u. Effekten 1 892 347, Aval-Konto 223 054. – Passiva: A.-K. 7 000 000, Oblig. 1 819 500, Res.-Kap. 199 297, Amort. der Fabrikanlage 1 054 270, Depots der Verwalt.-Mitglieder 55 000, Kredit. 7 670 990, Avale 223 054, Gewinn 1 051 365 (davon 5 % statutengemäss in den R.-F. 52 570, Zuweis. an das Amort.-Kap. der Fabrikanlage u. Einricht. 257 513, Abschreib. auf Inventar-Kto 6194, Rückstell. für Steuern 120 000, Tant. an die Mitgl. der Verwalt. 44 000, 8 % Div. 560 000, Vortrag für 1912 11 088). Sa. Rbl. 19 073 476. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 1012 385, Oblig.-Zs. 90975, Gewinn 1051365 – Kredit: Vortrag aus 1910 8057, Gewinn auf Waren-Kto 2 146 668. Sa. Rbl. 2 154 725. Dividenden 1906–1911: 3, 4, 6, 6, 7, 8 %. Zahlst.: St. Petersburg: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank, Bank für Handel u. Ind., Disconto-Ges., Nationalbank für Deutschland, S. Bleichröder. Zahlung der Div. kostenlos u. steuerfrei zum Tageskurse für Rubelnoten. Verj. der Div.-Scheine in 10 J. n. F. Aufgelegt in Berlin am 6./2. 1912 Rbl. 4 000 000 Aktien zu 135 %. Usance: Beim Handel Rbl. 100 = M. 216. Verwaltungsrat: Vors. Dir. der Internat. Handelsbank Hofrat E. Schaikewitsch, St. Peters- burg; Dir. der Allg. Elektric.-Ges. Geh. Komm.-Rat F. Deutsch, Dir. der Allg. Elektric.-Ges. Baurat P. Jordan, Dir. der Dresdner Bank Geh. Oberfinanzrat W. Mueller, Berlin; Ing. L. Goldsztaub, Ing. B. Sokolowsky, Ing. Wirkl. Staatsrat A. von Dreyer, Berg-Ing. Wirkl. Staatsrat N. Kokscharow, St. Petersburg. Direktion: Ing. L. Goldsztaub, St. Petersburg.