— ltalienische Eisenbahnen. 497 der Demission des Ministerium Somnino in der Schwebe gelassen. Am 9./6. 1906 wurden zwischen dem Ministerium Giollitti u. der Ges. mit Zustimmung der Aktionäre die Unter- handlungen wieder aufgenommen betreffs Rückkaufs der Meridionalbahnen u. der Rechnungs- liquidation für das adriat. Netz bis zur Inbesitznahme der Linien vom 31./12. 1906, welche bis 1./1. 1907 verlängert wurde. Am 25./6. 1906 wurde das Gesetz dem Parlament vorgelegt, u. am 7./7. 1906 genehmigte das Parlament die Rückkaufskonvention zu folg. Bedingungen: Die Ges. erhält von der Regierung bis Ende 1966 eine Annuität von Lire 30 000 000 für das alte Netz, Lire 9 053 689 für das neue Netz, sowie bis 1954 eine Annuität von Lire 162 838 für die Po-Brücke bei Mezzanacorti. Die ausserordentl. G.-V. v. 25./8. 1906 genehmigte die Hückkaufsbedingungen und beschloss, nicht in Liquidation zu treten. sondern sich neuen industriellen Unternehm. zuzuwenden. Bisher hat sich die Ges. an folg. Unternehmungen finanziell beteiligt, an der Lokomotivfabrik Ernesto Breda, an der Ges. für die Ausnutzung der Wasserfälle am Adamello in der Val Camonica, an der Akt.-Ges. Larini Nathan für Fabrikation von Maschinen und Eisenbahnbedarf in Mailand u. an der Ges. für die Aus- nutzung der Wasserkräfte des Cellina in Venetien. Die Ges. besitzt Aktien folgender Ges.: der italien. Elektrizitäts-Ges. A. E. G. Thomson-Houston, der Ges. für elektr. Unternehm. Conti, der Gasmotorenfabrik System Otto von Langen & Wolf, der mechan. Werkstätten von Stigler, der mechan. Werkstätten G. Bologna & Cie. in Mailand, der Bergamasker Elektrizitäts-Ges., der Zementindustrie-Ges. in Bergamasco, der Elektrizitäts-Ges. Maira, der Idroelettrica di Val d'Aosta, der Costruzioni Ferroviarie e Meccaniche di Firenze, der Idroelettrica della Sila und der Idroelettrica del Piemonte Orientale, der Ligure Toscana di Elettricitä, den Impianti Idroelettrici del Boite; ferner Obligationen der Genueser Strassenbahn-Ges., der vereinigten Schiffswerfte Cantieri navali riuniti, der Hochofen u. Giesserei-Ges. Gregorini in Lovere bei Brescia und der Bauges. Brambilla in Mailand. Ausserdem gewährte die Ges. garantierte Darlehen folgenden Ges.: der Sicilia Orientale, der Costruzioni ferroviarie e meccaniche, der Meridionale di Elettricita u. den Acciaierie e Ferriere Lombarde. Das in industriellen Unternehmungen investierte Kapital betrug Ende 1911 Lire 80 140 460, davon verzinsten sich Lire 27 838 040 in Aktien von voll entwickelten Ges. mit 5.64 %, Lire 7234140 in Aktien von Ges., die in der Entwickelung begriffen waren, mit 3.57 % und Lire 45 068 280 in Oblig., Darlehen etc. mit 5.17 %. Das ganze in Industrie-Unternehmungen angelegte Kapital verzinste sich durchschnittlich mit 5.19 %. Die von der Ges. eingeleiteten Ver- handlungen, die eine Beschleunigung der Liquidation der Betriebsführung auf Rechnung des italien. Staates bezwecken, haben zu einer vollen Einigung geführt. Nur die Frage des Defizits in der Pensionskasse wurde im Prozesswege entschieden, indem der Appellhof in Rom durch Urteil vom 21./5. 1910 dahin entschied, dass die Ges. für das Defizit der Pensionskasse verantwortlich sei, wenn durch Sachverständige festgestellt werden sollte, dass dieses Defizit durch eine entsprechende Gebarung hätte vermieden werden können. Gegen dieses Urteil hatte die Ges. beim Kassationshofe Berufung eingelegt, der Kassationshof bestätigte jedoch in seiner Entscheidung vom 14./6. 1911 das Urteil des Appellgerichtshofes. Mit Rücksicht auf diesen Prozess hielt der Verwaltungsrat es für angezeigt, schon jetzt an die Anlage einer Spezialrücklage für diesen Zweck zu denken. Im Laufe des Jahres 1911 sind 2 neue Streitfragen wegen der Steuerforderungen des Fiskus entstanden. Nachdem im Jahre 1888 bereits zu Gunsten der Ges. entschieden worden war, dass sie auf die Lire 60000 000 als Eigentum der Aktionäre gebuchten Aktien keine Umlaufsteuer zu zahlen hat, ist der Fiskus nunmehr neuerdings mit der Forderung der Zahlung hervorgetreten, u. zwar mit dem Zusatz der Rückwirkung bis zurück auf 1901. Da eine Beschwerde beim Finanzminister abschlägig beschieden worden ist, hat die Ges. Lire 867 282 zahlen müssen. Sie hat aber danach den Entscheid der Gerichte angerufen u. das Tribunal von Florenz hat durch Urteil vom 8./6. 1912 zugunsten der Ges. entschieden; die gezahlten Lire 867 282 müssen demnach der Ges. zurückerstattet werden. Eine andere Forderung des Fiskus betrifft eine Erhöhung der Einkommensteuer um jährl. Lire 516 800. Die Ges. hat jedoch begründete Hoffnung, dass die Angelegenheit zu ihren Gunsten entschieden wird. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Lire 30 000 000, welche von der Ges. selbst aus nicht verteilten Div. und nicht zurückgestellten Reserven beglichen wurden, nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Ges. geblieben; es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum A.-K. treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Ges. vom Staate in geleisteten Arbeiten u. Domänengütern überlassen wurden. Zs.: Halbjährl. Coup. à 5 % am 1./1., 1./7.; am 1./7. erfolgt die Zahlung der Super-Div. Tilg.: Die Amort. des A.-K. erfolgt mittels jährl. im Dez. stattfindender Ausl. und im Jan. darauf stattfindender Einlösung zum Nennwerte mit der Massgabe, dass das gesamte A.-K. 2 Jahre vor Ablauf der Konc.-Dauer amortisiert ist. Die Inhaber der zur Einlösung ge- langenden Aktien erhalten dafür Genussscheine, welche für die Dauer der Konc. zum Bezuge der Div. über 5 % berechtigen. Verlost Ende 1911: 25 480 Stück, sowie 3910 Stück von den nicht begebenen 60 000 Stück, letztere werden aus einem besonderen Fonds getilgt. Obligationen: 2.4 % (früher 3 %) Oblig. in Serien A–1I eingeteilt. Begeben bis Ende 1911: Lire 918 329 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1911: L. 801 369 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. am 15./5. per 1./10. bis zum 1./10. 1966. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; ferner in Brüssel, London, Amsterdam, Basel, Genf, Zürich, Wien u. an verschied. ital. Plätzen. Zahlung der Coup. unter Vorlegung der Stücke und unter Abzug verschied. Staatspapiere etc. 1912/1913. I. XXXII