Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 545 Amort.-Pläne einzustellen ist. Während der Zeit bis einschl. 1917 kann die Amort. der Aktien der Ges. u. die Verteilung von Dividenden an die Aktionäre unter der Bedingung erfolgen, dass die soeben erwähnten Überweisungen an die Res. aus den Ertragsüberschüssen erfolgt sind. Infolge der erheblichen Steigerung der Betriebskosten schloss das Geschäfts- jahr 1907 so ungünstig ab, dass die Ges. die für das Jahr 1907 ermittelte Abschlagszahlung auf den Kaufschillingsrest von K 5 625 166.45 nicht zahlen konnte, sondern zur Bedeckung des Investitionsmehrerfordernisses verwenden musste. Da für die nächsten Jahre die Be- triebsausgaben keine Herabminderung sondern eher noch eine weitere Steigerung erfahren dürften, so konnten die finanziellen Schwierigkeiten der Ges. nur durch die Vornahme aus- reichender Tariferhöhungen auf die Dauer beseitigt werden. (Die neuen Frachtentarife wurden am 11./11. 1909 genehm., so dass sie vom Januar 1910 an in Kraft traten.) Dadurch wurde aber nicht verhindert, dass die Ges. sich in den Jahren 1908 u. 1909 in der Unmöglichkeit befand, ihren Aufgaben in Ansehung der Investitionsarbeiten, welche sie gleichwohl nicht zurückstellen konnte, in Ansehung der Zahl. des Kaufschillings an den Staat u. des drohenden Defizits gerecht zu werden. Infolgedessen sah sich die Ges. genötigt, an das Handelsgericht in Wien eine Eingabe zu richten, in welcher sie zur Deckung der weiteren Investitionsausgaben folgende Massnahmen in Aussicht nahm: 1) Gesuch an den Staat, den ganzen Kaufschillingsrest gegen die hierfür festgesetzte Zinsvergütung von 6 % zu stunden. 2) Zustimmung seitens der Obligationäre, die Verwendung der aus der Ziehungs- Einstellung in 1907 bis 1909 sich ergebende Ersparnis zu ändern und sie gänzlich für Investitionen zu verwenden. 3) Zu- stimmung, die vorgesehene Überweisung an die Reserve zu unterlassen und die derselben gehörigen K 2 304 365 Titel zu veräussern u. ebenso zu verwenden, unter dem Vorbehalt, für Punkt 2) u. 3) sobald tunlich, wieder die Konvention von 1903 zur Ausführung zu bringen. 4) Zeitweilige und begrenzte Vertagung der für Dezember 1908 festgesetzten Ziehung von 6000 Obligationen u. event. der von 1909 (7000 Oblig.), falls die derzeitige Finanzlage deren Notwendigkeit genügend dartut. Diese Tilgungen würden nachzuholen sein mit Hilfe der ersten Beträge, die nach der Konvention von 1903 der Reserve zuzu- führen sein würden. Die vom Kurator Dr. Gross auf den 18./11. 1908 einberufene Versamm- lung der Prior.-Besitzer genehmigte die Vorschläge der Südbahn-Ges. Gegen den Beschluss der Versammlung der Prior.-Besitzer vom 18./11. 1908, dass die Nachholung der verschob. Ziehungen von 13 000 Oblig. sowie die Rückzahlung der aus der Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. entnommenen K 10 715 484 aus den Betriebsüberschüssen der Ges. zu geschehen haben, legte die Bankfirma Franz Straus Sohn in Frankf. a. M. am 19./11. 1908 beim Prior.- Kurator Protest ein. Sie verlangte, dass die verschobenen Ziehungen durch Beschluss der G.-V. aus dem Ertrage späterhin aufzunehmender Anleihen nachgeholt werden sollen. Im An- schluss an diesen Protest bildete sich hierauf ein Komitee zur Wahrung der Inter- essen der Südbahn-Aktionäre, welches am 2./12. 1908 durch Inserat die Aktionäre zum Anschluss aufforderte; es genügte zunächst, dass die Aktionäre die Zahl ihrer Aktien unter Aufgabe der Nummern schriftlich anmeldeten. Diesem Komitee ist es Hand in Hand mit der Verwalt. der Südbahn-Ges. gelungen, über wesentliche Punkte eine Einigung zu erzielen. Das neue Übereinkommen lautet wie folgt: Artikel I. 1) Der Kurator im Namen der Besitzer der 3 % Oblig. gestattet, dass die Verlos. von 6000 Stück 3 % Oblig., die im Jahre 1908 vorzunehmen war, jedoch lt. des vom Handelsgericht Wien genehmigten Übereinkommens (vom 30./11. 1908) zunächst bis 1./6. 1909 aufgeschoben wurde, ausnahmsweise und ohne Präjudiz für die Zukunft auch noch weiterhin unterbleiben darf. ) Desgleichen gestattet er die Verschiebung der am 1./12. 1909 fälligen Verlos. von 7000 Stück 3 % Oblig. 3) Die zur Rückzahl. der zu verlos. 13 000 Stück 3 % Oblig. erforderl. Beträge sind in den Rechnungsab schlüssen der Jahre 1908 u. 1909 buchmässig als Passiva besonders ersichtlich zu machen. 4)Die Süd- bahn verpflichtet sich, die aufgeschobene Verlos. der 13 000 Stück 3 % Oblig. aus den ersten verfügbaren Betriebseinnahmen, u. zwar in sinngemässer Anwendung der Tilg.-Pläne ganz oder teilweise nachzuholen u. die verlosten Stücke an demder Verlos. unmittelbar nachfolgenden Couponverfalltermine der bezügl. Serien samt den bis zu diesem Termine fälligen Coupons schuldscheingemäss einzulösen. Diese Verlos. darf in keinem Falle über den 1./12. 1917 hinaus aufgeschoben werden. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleibt es der Südbahn-Ges. unbenommen, die Verlos. u. Rückzahl. dieser Oblig. aus anderen Mitteln, event. auch aus einem aufzunehmenden Anlehen vorzunehmen. Artikel II. Nach dem Übereinkommen vom 16./9. 1903 müssen Ertragsüberschüsse bis zu der in demselben bestimmten Höhe der besonderen Res. zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. überwiesen werden. Der Kurator erklärt sich in Abänderung dieses Übereinkommens damit einverstanden, dass die Südbahn Ertragsüberschüsse, falls solche in den Betriebsjahren 1909 u. 1910 erzielt werden sollten, und nicht zur Deckung von Gebahrungsabgängen der vorausgegangenen Jahre herangezogen werden müssen, zu Zusatzinvestitionen über den aus den Rücklässen bestimmten Jahres- betrag von K 6 000 000 hinaus verwendet. Artikel III. 1) Der Kurator erklärt seine Zu- stimmung dazu, dass der aus den Rücklässen im Jahre 1907 resultierende Betrag von frs. 12 208 000 (K 11 625 166), soweit er die für Investitionsausgaben des Jahres 1907 vorge- sehene Summe von K 6 000 000 übersteigt, zur Deckung der Erfordernisse für Zusatz- investitionen im Jahre 1908 verwendet werden kann. 2) Desgleichen dürfen entsprechend die Rücklässe aus den Jahren 1908 u. 1909 von frs. 12 149 000 (K 11 568 983) bezw. frs. 12 100 500 (K 11 522 799) soweit sie je K 6 000 000 übersteigen, zur Deckung der Zusatzinvestitionen der Jahre 1909 u. 1910 verwendet werden. 3) Mit Rücksicht auf die vorstehend erteilte Staatspapiere etc. 191211913. I. XXXV