„ ......... „.... * * Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 547 dauernde Beibehaltung des 7 %igen Zuschlages zu den Tarifen, keine Anderung der Ver- kehrsteilung infolge Verstaatlichung der böhmischen Bahnen, Staatsgarantie für eine An- leihe von K 95 000 000, Herabsetzung des Zinsfusses der Kaufschillingsschuld u. Schadlos- haltung der Ges. für die Investitionen bei der Verstaatlichung. Die Regierung erklärte, falls die Prioritäten-Besitzer einem Tilg.-Verzichte bis Ende 1917 beistimmen würden, würde für die gleiche Zeit die Tariferhöhung u. Stundung des Kaufschillings zugestanden werden; die Prioritäten-Besitzer lehnten es ab, die Sanierungsvorschläge überhaupt zum Gegenstand einer weiteren Diskussion zu machen, falls nicht auch die Besitzer der 4 % u. 5 % Prioritäten zur Sanierungsaktion herangezogen würden. Infolgedessen beschloss der Verw.-R. der Ges. in seiner Sitzung vom 12./5. 1910, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um auch die Be- sitzer der 4 % u. 5 % Prior. zu einer entgegenkommenden Haltung zu veranlassen u. dem- gemäss eine Eingabe an das Handelsgericht in Wien wegen Bestellung von Kuratoren für die 4 % u. 5 % Oblig. zu richten. Das Wiener Handelsgericht bestätigte zum Kurator für- die 4 % Oblig. Dr. Hans Ritter von Mauthner u. für die 5 % Oblig. Dr. Alfred Ritter von Ernst. Durch Erlasse vom 25. u. 26./11. 1910 machte das Wiener Handelsgericht bekannt, dass die Ges. ermächtigt ist, die planmässig am 1./12. 1910 vorzunehmende Verlos. der 3 % Oblig. u. der 4 % Oblig. Serie E u. W bis 1./12. 1911 aufzuschieben u. durch Erlass vom 17./11. 1911, dass es der Ges. gestattet ist, die in Gemässheit des Uereinkommens vom 29./11. 1910 auf den 1./12. 1911 aufgeschobene Verlosung u. die planmässig am 1./12. 1911 vorzunehmende Verlos. bis 1./12. 1912 aufzuschieben. Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig. Soweit die aus der Einschränkung der Amort. sich ergebenden Beträge für die unter 3) ad des Übereinkommens von 1903 be- zeichneten Zwecke nicht verbraucht werden, fliessen dieselben der oben bezeichneten Res. zu. Ferner werden, wie bereits erwähnt, die Refundier. von K 11 333 179.36 dieser Res. überwiesen. Diese Res., welche in guten zinstragenden Wertp. angelegt wird, wird abgesondert von dem sonstigen Gesellschaftsvermögen verwaltet und vom Kurator Dr. Siegfried Gross überwacht. Aus der Reserve sind, wenn in einem Geschäftsjahre die zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht genügen sollten, um die oben unter a) u. b) festgestellten Verwendungszwecke zu decken, die zur Ergänzung dieses Bedarfes erforderlichen Beträge vorzuschiessen. Falls nach dem Jahre 1917 die Erträgnisse der Ges. durch 5 unmittelbar aufeinanderfolgende Jahre aus- reichen, um den Dienst der Oblig. in jedem Jahre dieser 5 jährigen Periode vollständig zu decken, u. die Bilanzen der betreffenden Jahre ohne Verlustvortrag abschliessen, steht der Ges. das Verfügungsrecht über die Reserve, jedoch nur in der Weise zu, dass dieselbe nach ihrer Wahl zu Investitionen, zum freihändigen Ankauf von Prioritäten oder zur Amort. von Aktien verwendet werden kann. Auch während der Zeit von 1917– 1921 kann die Reserve, jedoch nur zu Investitionen bis zum Höchstbetrage von K 6 000 000 per Jahr ver- wendet werden, wenn bis zum Jahre der Inanspruchnahme der Dienst der Oblig. aus den Erträgnissen der Ges. klaglos bestritten werden konnte. In die Reserve sind bisher die Überschüsse der Jahre 1903–1907 insgesamt K 10 715 484 geflossen, hierzu kommen Zs. 283 513, so dass sie am 30./6. 1909 K 10 998 997 betrug. Hiervon waren in 3 % Obligationen angelegt K 2 349709, während K 7 860 385 zur vorschussmässigen Zahlung der durch die Tilgungsrück- stellungen bis Ende 1906 nicht bedeckten Erfordernisse für die Kaufschillingszahlungen und K 648 791 zur Bestreitung von Investitionsauslagen im Jahre 1907 verwendet wurden. Die Rückzahlung dieses Vorschusses an die Reserve wird aus den in späteren Jahren für Kaufschillingszahlungen vorgesehenen und infolge der rascheren Abstattung der Kauf- schillingsschuld nicht mehr für diesen Zweck erforderlichen Rücklässen aus den Tilgungs- einschränkungen späterer Jahre erfolgen. Die Vers. der Prior.-Besitzer v. 18./1 1. 1908 ge- nehmigte den Verkauf oder die Verpfändung der hinterlegten 7390 Stück 3 % Oblig. unter der Bedingung, dass die Oblig.-Res. später wieder aufgefüllt wird; die Ges. hat alsdann die Oblig. mit einem Betrage von K 1 500 000 belehnt (siehe auch vorhergehenden Abschnitt). Sanierungsplan der Ges. Im April 1911 veröffentlichte die Ges. ein Sanierungsprojekt, dessen Grundceharakter sich dahin zusammenfassen lässt, dass es eine Kapitalisierung der italienischen Annuität bei gleichzeitiger Reduktion des Nominalkapitals der 3 % Prior. sich zur Aufgabe stellt. Die einzelnen Punkte des Projektes sind folgende: Auf Grund der italienischen Annuität sind 3 % Titres (Zertifikate) im Nominalbetrage von frs. 752 071 081.46 auszufertigen, geteilt in 1735562 Appoints à frs. 433.33. Von diesen Titres sind frs. 409 927363.36 an die Besitzer der 3 % Oblig. in der Weise zu verteilen, dass für je vier 3 % Oblig. aus- gegeben werden: ein 3 % Titre im Nennwert von frs. 433.33 mit einem jährl. Zs.-Ertrage von frs. 13, ferner drei auf 4 % Verzinsung abgestempelte Oblig. à frs. 325, sonach zus. frs. 975 mit einem jährl. Zs.-Ertrage von frs. 39. Von den hiernach verbleibenden, auf Grundlage der italien. Annuität ausgegebenen Titres im Nominalbetrage von frs. 342 143 718.10 ist jener Teilbetrag sogleich zu begeben, welcher zur Zurückzahlung der 5 % Anleihe im Nennbetrage von frs. 111 423 000, zur Abstossung der Kaufschillingsschuld samt 6 % Zs. mit Ende 1911 per K 19 876 162.70 = frs. 20 870 000, zur Bezahlung der schwebenden Schulden der Ges. per K 6 000 000 sowie zur Deckung der Stempel u. der sonstigen Spesen der Trans- aktion erforderlich ist. Der nicht verwendete Rest der 3 % Titres, event. der bei einer Realisierung derselben erzielte Erlös, ist in einem Fonds zu hinterlegen, aus welchem die nötigen Investitionsauslagen für das gesellschaftl. Bahnnetz zu decken sein werden. Diesem Fonds werden auch seine Zs. zuzufliessen haben. Nach diesem Plane würde die Ges. künftig belastet sein mit einer 4 % Schuld im Nenn- betrage von frs. 922 343 500 zerlegt in 2 837 980 Oblig. à frs. 325; einer 4 % Schuld (Serie E) XXXVV