3 548 Ausländische Eisenbahnen. im Nennwerte von M. 37 434 000 = frs. 46 214 800 u. mit einer 4 % Schuld (Serie W) im Nennwerte von frs. 96 563 000. Der Tilgungsplan der auf 4 % Verzinsung abgestempelten (bisher 3 %) Oblig. wäre derart zu legen, dass im Jahre 1912 mit einem Erfordernisse für Verzinsung u. Tilg. von frs. 37 288 615 begonnen wird, welches bis einschl. 1930 regelmässig jährl. um frs. 400 000 gesteigert wird. Von 1931 bis einschl. 1963 wird ein gleichbleibendes Jahreserfordernis für Verzinsung u. Tilg. von frs. 44 829 432 gelegt, während das Jahr 1964 die letzte Belastung von frs. 42 306 232 aus dem Dienste dieser Anleihe zu tragen hätte. Für die 4 % Oblig. der Serie E u. Serie W, deren jährl. Zs.-Erfordernis frs. 5 711 112 beträgt, sind neue Tilg.-Pläne aufzustellen, nach welchen die Rückzahlung dieser beiden Serien, u. zwar beginnend mit der Serie E derart vorzusehen wäre, dass dieselbe in 1964 mit frs. 2 523 200 zu beginnen hätte und in den 3 Jahren 1965, 1966 u. 1967 mit einer gleich bleibenden Annuität von frs. 50 540 544 durchzuführen wäre. Serie E, die auf M lautet, wird nach dem Verhältnis von frs. 100 = M. 81 in frs. umgerechnet. Unter diesen Um- ständen würde die Gesamtbelastung durch den Dienst der Anleihen sich wie folgt stellen: 1912 frs. 42 999 727 932 frs. 46 999 866 1913 43 399 992 1923 „ 47 399 928 1914 „ 43 800 072 1924 „ 47 800 068 1915 „ 44 200 134 1925 „ 48 199 948 1916 „ 44 600 079 1926 „ 48 599 854 1917 „ 44 999 842 1927 „ 49 000 020 1918 „ 45 399 882 1928 „149 399 978 1919 .243 800 031 1929 „ 49 799 884 1920 „ 46 199 833 1930 „ 50 199 842 1921 „4456 599 856 1931-1967 je „ 50 540 544 Daiaas letzte Jahr der Konzession würde von jeder Belastung aus dem Anlehensdienst freibleiben. Die planmässige Tilg. der auf 4 % Verzinsung abgestempelten Oblig. hat durch Verlos. zum Nennwerte von frs. 325 pro Oblig. zu erfolgen. Als besondere Sicberstellung für den Dienst der Oblig. werden, um den Erfordernissen einer definitiven Sanierung Rech- nung zu tragen, alle nach Deckung der für den Oblig.-Dienst erforderlichen Beträge ver- bleibenden Erträgnisse bis zur Höhe von jährlich frs. 2 500 000 einer zu bildenden Reserve zuzuweisen sein, über welche die Ges. ausschliessl. entweder zu Zwecken der Verbesserung der den Oblig. haftenden Aktiven (zu produktiven Investitionen) oder aber behufs ausser- ordentl. Tilg. der Oblig. verfügen kann. Eine solche ausserordentl. Tilg. hat durch Rück- käufe von Oblig., u. zwar von auf 4 % Verzinsung abgestempelten (bisher 3 %) Oblig., jedes- mal dann zu erfolgen, wenn aus den nach Dotierung der Res. mit frs. 2 500 000 verbleibenden Überschüssen irgend ein Betrag für die Aktien, sei es zur Tilg., sei es zur Div.-Verteilung verwendet wird. Wenn dieser Fall eintritt, ist der gleiche Betrag, welcher den Aktien in irgend einer Form zukommt, der früher besprochenen Res. zu entnehmen u. zum Rückkaufe von Oblig. (ausserordentl. Tilg.) zu verwenden. Hierbei wird die Ges. für den Fall, als sie nicht in der Lage sein sollte, zu frs. 325 pro Oblig, oder darunter zurückzukaufen, sogar verhalten sein, zu höheren Kursen zurückzukaufen, u. zwar bis zur Höhe der jeder Aus- schüttung an die Aktionäre (Tilg. oder Div.) gleichkommenden Summe. Im Fall der Ein- lösung der Ges.-Linien durch den Staat hätte der letztere das Recht, den Anlehensdienst auf Grund der Tilg.-Pläne zu seinen Lasten zu übernehmen, wenn er es nicht vorziehen sollte, die Anleihen zu ihrem Nennwerte zurückzuzahlen. Mit dem Zeitpunkt der Ein- lösung erlangt die Ges. die unbeschränkte Verfügung über die Bestände der Res.: es entfällt dann eine weitere Dotierung dieser letzteren sowie die Vornahme ausserordentl. Tilg. Im Laufe der Verhandlungen mit den Vertretern der Obligationäre im Juni 1911 erfuhr der Sanierungsplan weitgehende Abänderungen. Jede 3 % Obligation zu frs. 500 wird in eine 4 % Oblig. zu frs. 250 abgestempelt, ausserdem entfällt auf sie ein italienischer Titre zu frs. 100 u. frs. 2.50 bar. Aus dem Erlös der italienischen Annuität werden die 5 % Oblig. zurückgezahlt, der Kaufschillingsrest u. die schwebende Schuld getilgt, die Emissionsspesen gedeckt u. eventuell auch der Anteil der italienischen Regierung, falls sie in die Übernahme der Schuld willigt, bestritten; ferner wird ein Betriebsfonds von frs. 9 000 000 geschaffen, die Barzahlung von frs. 2.50 pro Oblig. gedeckt u. der Rest zu Investitionen verwendet, nachdem noch frs. 23 650 000 neue 4 % Prior. mit dem Erlös zurückgekauft u. vernichtet worden sind. Nach Rückkauf dieser frs. 23 650 000 werden noch frs. 922 343 500 neue 4 % abgest. Oblig. zu Lasten der Ges. verbleiben. Die Annuität dieser 4 % abgest. Oblig. u. der alten 4 % Oblig. Serie E u. W wird 1912 mit frs. 43 200 000 beginnen, jährlich um frs. 600 000 steigen, bis sie 1926 das Maximum von frs. 51 102 856 erreicht. In dieser Höhe bleibt sie sodann bis Ende 1963, zu welcher Zeit dann sämtliche Oblig. getilgt sind. Der Betrag aus dem Erlös der italienischen Annuität, welcher für die Tilg. des Kaufschillings u. der schwebenden Schuld, für den Betriebsfonds von frs. 9 000 000 u. für Investitionen verwendet wird, wird in eine Reserve gelegt u. aus dieser der Ges. zu den genannten Zwecken zur Verfügung gestellt. Aus den Überschüssen der Ges. sind nun der Reserve zunächst zurück- zuerstatten die Beträge für die Tilg. des Kaufschillings u. der schwebenden Schuld in Höhe von frs. 28 000 000 u. der Betriebsfonds von frs. 9 000 000 zus. frs. 37 000 000 und zwar in der Weise, dass alljährlich frs. 4 625 000 der Res. zugeführt bezw., falls sie in einem Jahre nicht verfügbar wären, nachträglich refundiert werden müssen. Diese Refundierung soll also programmgemäss innerhalb 8 Jahren erfolgen. Was die Entnahme für die Investitionen