Russische Eisenbahnen. 571 Podolische Eisenbahn-Gesellschaft in St.Petersburg. Gegründef: 1910 auf Grund der Allerhöchst am 21. Juni/4. Juli 1910 bestätigten Statuten. Zweck: Bau u. Betrieb einer Eisenbahn von Schepetowka, einer Station der Südwest- bahn, über Starokonstantinoff u. Proskuroff nach Kamenetz-Podolsk, deren Länge ungefähr 224 Werst betragen wird. Konzessionsdauer: Die Konzession ist für 81 Jahre, vom Tage der Eröffnung des Ver- kehrs an gerechnet, erteilt worden. Kapital: Rbl. 3 500 000. Für von der Ges. auszugebende Oblig. hat der Russische Staat hinsichtlich Verzinsung u. Tilg. die Garantie bis zu einem Jahresbetrag von Rbl. 915 000 übernommen. Sollte sich, nachdem der Bauplan u. die Emissionsbedingungen für die Oblig. durch die russischen Minister für die Verkehrswege u. für die Finanzen genehmigt worden sind, ergeben, dass die in Aussicht genommenen Kapitalien nicht genügen, so kann die Ges. bei der Regier. um die Ermächtig. zur Emission weiterer Beträge einkommen u. ist hierbei ein Verhältnis von 1:7 für Aktien u. Oblig. einzuhalten. 4½ % steuerfreie Prior.-Anleihe von 1911. M. 42 674 000 = Rbl. 19 758 062 = hfl. 25 092 312 = £, 2 080 357.10 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = hfl. 294, 588, 1176 = ―§ 24.7.6, 48.15, 97.10, Zs.: 1./5., 1./11. n. Sti Tilg.: Von 1915 ab durch Verlos. im Febr. (zuerst Febr. 1915) per 1./5. n. St. mit jährl. 0.130 995 % u. Zs.-Zuwachs binnen 81 Jahren; verstärkte Verlos. oder Gesamtkündig. oder Konvertier. der Anleihe ist bis 1./1. 1921 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Für die Oblig. haften die Einnahmen u. das ganze Vermögen der Ges. Sie haben den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniessen die Oblig. die absolute Garantie der russischen Regier. für Verzins. u. Tilg. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russischen Regier. bestätigt. Zahlst.: St. Peters- burg: Kasse der Ges.; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Hope & Co., Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russische Bank für auswärtigen Handel, Russisch-Asiatische Bank. Zahlung der Zs. u. des Kap. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 29./7. 1911 zu 97.50 %. Kurs Ende 1911: In Berlin: 97.50 %. – In Frankf. a. M.: 97.40 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke %... Rjäsan-Uralsk-Eisenbahn-Gesellschaft in St. Petersburg (früher Rjäsan-Kozlow). Gegründet: Die Ges., welche am 12./24. März 1865 gegründet wurde, führte bis 11./1. 1892 die Firma: Rjäsan-Kozlow, seitdem heisst sie Rjäsan-Uralsk-Eisenbahn-Ges. Statut v. 12./3. 1865 mit Ander. v. 11./1. 1892. Konzessionsdauer: Bis 5./9. 1947. Bahngebiet: Die Ges. hat folgende Strecken im Betrieb: 1) Rjäsan-Kozlow 198,05 Werst, Tambow-Kamyschin 444,17 Werst, Bogojawlensk-Jeletz 159,67 Werst, Bogojawlensk-Sosnowka 78,86 Werst, Pensa-Rtischtschewo 147,76 Werst, Rtischtschewo-Tawolshanka 97,19 Werst, Atkarsk-Wolsk 234,07 Werst, Atkarsk-Balanda 74,62 Werst, Pokrowsk-Uralsk 395,34 Werst, Urbach-Alexandrow-Gai 172,35 Werst, Jerschow-Nicolajewsk 87,67 Werst und diverse Zweig- bahnen 156,55 Werst; 2) die Staatsbahn Kozlow-Saratow 423,70 Werst, deren Betrieb die Ges. am 11./1. 1892 vom Staate pachtweise für die ganze Zeitdauer ihrer Konzession über- nommen hat; die Strecken: Ranenburg-Paweletz-Ostapowo 122 Werst und Dankoff-Smolensk 498,49 Werst, Paweletz-Moskau 237 Werst und Krasnoslobodsk-Injavino ungefähr 40 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, v. 1./1. 1917 ab die Bahn unter folg. Bedingungen zu erwerben: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die nicht geringer sein darf als der Ertrag des letzten Jahres. Von dieser so berechneten Summe werden verschiedene Beträge in Abzug gebracht, und der alsdann verbleib. Betrag wird mit 5 % jährlich für die noch ver- bleib. Zeit der Konz.-Dauer der Ges. kapitalisiert. Die hierdurch erhaltene Summe wird in 5 % Staatspapieren gezahlt, sie darf aber nicht geringer sein als die von der Reg. garant. Summe für den Dienst der Zs. u. Tilg. der Aktien. Wenn der Staat vor dem 1./1. 1915 in den Besitz des Unternehmens tritt, so darf die Entschädigung nicht weniger betragen, als diejenigen Summen, welche der Ges. zukommen würden bei Kapitalisierung des Mittel- einkommens für die Jahre 1884–90. Kapital: £ 782 500 in Aktien à £ 100. Die Reg. garantiert den Aktien 5 % Verzinsung und ¼0 % Amort. 4 % Rjäsan-Kozlow-Oblig. von 1886. M. 48 645 000, davon noch in Umlauf 1./1. 1911: M. 41 318 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1887 ab durch Verl. am 31./12. per 1./4. bis 1948, Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe erhält durch die Einnahmen u. durch das ganze Vermögen der Ges. dieselbe Sicherheit wie die übrigen An- leihen; ausserdem geniesst sie für Verzins. u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Reg. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Reg. bestätigt. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Berl. Handels-Ges., Mendelssohn & Co., Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1890–1911: In Berlin: 92.90, 85, 90.90, 95, 101, 100.40, 101.80, 101.50, 100.75, 97.80,