576 Ausländische Eisenbahnen. Regierung für den Rückkauf festgesetzten Kaufpreises, dessen Auszahlungsmodus; der für das J. 1911 u. für die 13 Tage des J. 1912 entfallenden Div., der Feststell. der Höhe des R.-F. u. dessen Auszahlungsmodus, ferner aller auf die Grube „Felix“ sich beziehenden Ansprüche der Aktionäre sowie aller anderen Fragen, die sich etwa noch ergeben würden. Sodann ist der V.-R. bevollmächtigt, alle ihm nötig erscheinenden Schritte behufs Lösung aller dieser Fragen nach seinem eigenen besten Ermessen vorzunehmen. Ferner ist er bevollmächtigt, einen Vertrag mit der Regierung abzuschliessen, bezügl. aller sich aus der Verstaatlichung ergebenden Fragen, zur Verhandlung mit den entsprechenden Behörden bezügl. der Grundsätze sowie aller Einzelheiten bezügl. der Redaktion jenes Vertrages, ferner zur Unterbreitung den entsprechenden Behörden eines Antrages, betreffend den Abschluss u. die Erwirkung der Bestätigung des Vertrages, ferner zur Erledigung, nach eigenem besten Ermessen, aller Fragen, die sich beim Abschluss des Vertrages ergeben könnten, behufs Erteilung einer endgültigen allgemeinen Quittung im Namen der Ges. der Warschau-Wiener Eisenbahn an die Regierung u. zur Entgegennahme einer gleichartigen Quittung seitens der Regierung an die Ges. Der V.-R. ist weiter bevollmächtigt, die Liquid. der Ges. der Eisenbahn durchzuführen, unter Modalitäten u. Bedingungen, welche dem V.-R. als die geeignetsten erscheinen werden, unter Beobachtung aller einschlägigen Vor- schriften. Auf diese Weise werden die Bevollmächtigten berechtigt sein, sämtl. Fragen, welche sich ergeben würden, im Wege eines Vertrages oder auf jede andere Weise zu erledigen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses einer G.-V. bedarf, also in Vertretung der G.-V. Die G.-V. erkennt damit als für sich bindend alles an, was der V.-R. oder die von demselben bevollmächtigten Personen auf Grund dieser Vollmacht bewirken werden. Dividenden 1858–1900: 16¾, 15, 13½, 11¼, 13, 8½, 71¼2, 8½, 8½, 8, 6¾, 912, 12, 12, 10, 11, 10, 7½, 6, 5, 9, 11¾, 10, 5, 5¾, 10, 12½, 13¼, 15, 15, 15, 15, 18¼, 17¼, 11, 17½, 19 ¾3, 18 , 14, 20, 24½, 26¼, 15 %; Div. p. 1901–1910: 6.85, 7.40, 7.40, 1.75, 0, 0, 0, 0, 7.75, 11.25 Rbl. p. Akt.; Genussscheine 1890–1910: 8, 7.40, 3.75, 7.50, 8.90, 8.30, 5.40, 9.10, 11.70, 12.75, 6.10, 3.85, 4.40, 4.40, 0, 0, 0, 0, 0, 4.75, 8.25 Rbl. Pap. Zahlst.: Berlin, u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: Berl. Handels-Ges., Mitteld. Creditbank, Mendelssohn & Co.: Breslau: Schles. Bankver.; Dresden: Dresdner Bank; Amsterdam, Lippmann, Rosenthal & Co.; Brüssel: Deutsche Bank, succ.; Krakau: Galiz. Bank f. Handel u. Ind.; Petersburg: Fil. der Commerzbank in Warschau; Warschau: Gesellsch.-Kasse. Die Div. wird gezahlt vom 1./7. ab. Verj. der Div. in 10 J. n. F. Kurs der Aktien Ende 1890–1911: 231.90, 209, 198, 220.10, 246.10, 264, 268.50, 265.10, 399.70, 440, 275.50, 160.50, 179.50, 168.25, –, 128, 126.25, 96.25, 93.90, 129.25, 216.50, 183 %. Not. Berlin. Kurs d. Genusssch. Ende 1900–1911: M. 233, 181.75, 220, –, –, –, –, –, –, 122, 259, 182 p. St. Usance: Der Super-Div.-Schein der Aktien wird auch nach dem Schluss des Jahres bis zur Zahlung mitgeliefert. Die Aktien gelten sämtlich als vollgezahlt, ohne Rücksicht auf die auf der Rückseite der Aktien befindlichen Quittungen. Sie müssen mit einem Trockenstempel versehen sein und die Unterschriften eines Mitgliedes des Verwaltungsrates u. des Haupt- rendanten tragen. Die Genussscheine Nr. 1–52007 sind eigenhändig unterschrieben von einem Mitgliede des Verwaltungsrates und von dem Hauptrendanten. Die Genussscheine einer höheren Nummer als Nr. 52007 sind mit einer Unterschrift des Hauptrendanten und drei faksimilierten Unterschriften des Verwaltungsrates versehen. Die Kursnotiz versteht sich seit dem 16./9. 1901 für Stücke zu Rbl. 100 = M. 216. Aufsichtsrat: Präs. Baron Leopold von Kronenberg, I. Vicepräs. Anton Puljanowski, II. Vicepräs. J. Szebeko, L. Grabowski, Wirkl. Staatsrat Alexander Wieniawski, Hieronim Kondratowicz, J. Prieffer, sämtl. in Warschau; Dr. jur. E. Mosler, Berlin; K. Balser, Brüssel. Direktion: Wirkl. Staatsrat Paul Afrosimoff, Finanz-Dir. Dr. Carl Strasburger, Warschau. Wladikawkas Eisenbahngesellschaft in St. Petersburg. Gegründet: 2./7. 1872 unter dem Namen „Rostow-Wladikawkas Eisenbahngesellschaft“, seit 25./12. 1884 resp. 6./1. 1885 den Namen „Wladikawkas Eisenbahngesellschaft“ tragend. Statut v. 2./7. 1872 mit Nachträgen v. 12./11. 1877. 25./12. 1884, 22./11. 1886, 15./6. 1891, 4./5, 1892, 9./5. 1893, 24/. 1895 21/6. 1910 15./9. 19411. Bahngebiet: Rostow-Wladikawkas 652 Werst, Beslan-Petrowsk-Derbent-Baku 589 Werst, Mineralowodsk-Kisslowodsk 61 Werst, Noworossisker Zweigbahn 254 Werst, Stawropoler Zweigbahn 145 Werst; Tichoretzkaia-Zaritzin 499 Werst, Kawkaskaja-Ekaterinodar 128 Werst, Beschtan-Schelesnowodskaia 6 Werst, im Ganzen 2334 Werst. Die Ges. hat den Bau von 6 neuen Linien in einer Gesamtlänge von 604 Werst übernommen u. zwar folgende: von der Station Bataisk über Zegorlyzkaja, Metschetinskaja u. Kagalnizkaja nach der Station Torgowaja 171 Werst; von der Station Georgiewsk bis zur Stadt Swjatoi Krest 105 Werst; von der Station Prochladnaja über Mosdok u. Tscherwlenaja bis zur Station Gudermes 167 Werst; von Tscherwlenaja bis zur Stadt Kisljar 82 Werst; von der Station Kotljarewskaja bis Naltschik 40 Werst u. von der Station Schamchala nach Temirchan-Schuva 39 Werst. Konzession: Dieselbe währt bis 2./7. 1956 a. St. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, die Bahn vom 1./1. 1924 unter folgenden Bedingungen anzukaufen: Die Ermittelung des Rückkaufspreises erfolgt auf Grund der 5 besten von den letzten 7 Jahren vor dem Rückkauf, doch wird der Reingewinn derjenigen Jahre, in denen auf der Wladikawasbahn erhöhte Getreidetarife in Geltung waren, um die