604 Kolonial- Gesellschaften. jeden Jahres (erstmalig 1./7. 1911) in 86 Jahren nach einem Tilg.-Plane mit einem Zuschlage von 20 %, also mit M. 120 für den Stammanteil Reihe B zurückzuzahlen; die Auslos. erfolgen im Mai, zum ersten Male im Mai 1911. Die behufs Tilg. gelosten Stammanteile werden alsdann abgestempelt u. haben fernerhin nur noch auf den unter Gewinn-Verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn Anspruch. Das Stimmrecht für die ausgelosten Stammanteile steht dem Deutschen Reiche zu. Da das Deutsche Reich den Besitzern der Stammanteile gegenüber die unmittelbare Verpflichtung zur jährl. Verzinsung u. plan- mässigen Einlösung der Stammanteile unabhängig von den geschäftlichen Ergebnissen u. dem Bestehen der Ges. übernommen hat, so sind die Stammanteile gemäss § 1807 Ziffer 2 des Bürgerl. Gesetzbuches zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Die Vorzugsanteile Reihe A sind bei der Gewinnverteilung u. bei der Auflösung der Ges. bevorrechtigt; ihre Vorrechte fallen fort, wenn auf die Vorzugs- u. die Stammanteile in 10 aufeinanderfolgenden Jahren auf beide gleich hohe Gewinnanteile, indessen nicht weniger als 5 % entfallen sind; sie fallen jedenfalls vom Beginn des 91. Geschäftsjahres an fort. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Vor Ablauf des Monats Juni. Stimmrecht: Je 1 Anteil = 1 St.; das Stimmrecht der ausgel. Anteile steht dem Reiche zu. Gewinn-Verteilung: 5 % zum ordentl. R.-F., dann 3 % an die Vorzugsanteile Reihe A, hierauf an das Reich derjenige Betrag, den es für gewährleistete Gewinnanteile u. Tilg. einschl. des Zuschlages an die Besitzer der Stammanteile Reihe B für das betreffende Ge- schäftsjahr zu zahlen hat; vom alsdann verbleibenden Überschuss: 10 % Tant. an A.-R., von den übrigen 90 % ein weiterer Gewinnanteil bis zur Höhe von 2 % an die Vorzugsanteile Reihe A, hierauf ein weiterer Gewinnanteil bis zu 2 % an die Stammanteile Reihe B, und zwar sowohl an die noch nicht ausgelosten wie an die ausgelosten und abgestempelten; von dem alsdann noch verbleibenden Überschusse erhält das Reich die Hälfte, die andere Hälfte fällt als weiterer Gewinnanteil den Anteilen beider Reihen einschliesslich der aus- gelosten Stammanteile Reihe B näch Verhältnis ihrer Nennwerte zu, sofern nicht die Gen.- Vers. beschliesst, die auf die Anteile entfallende Hälfte zu besonderen Rücklagen oder zu Wohlfahrtszwecken zu verwenden. Die Zahlung der Super-Div. erfolgt spätestens am 1./7. nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Zahlstellen: Für die Div., Zinsscheine u. verl. Anteile: Berlin: Berliner Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind., S. Bleichröder, Disconto-Ges., von der Heydt & Co., Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.: Hamburg: Nordd. Bank, M. M. Warburg & Co., Bank f. Handel u. Ind.; Stettin: Wm. Schlutow. Verj. der Div.: 4 J. (K). Dividende: Anteile A: bis 1910 3 % Bauzinsen, für 1911 ½ Gewinnanteile; Anteile B 3 % Zinsen. Kurs: Die Anteile Reihe B im Nominalbetrage v. M. 11 000 000 wurden 27./5. 1908 zu 94 % aufgelegt; Ende 1908–1911: 94, 93.75, 93.50, 91.40 %. Notiert in Berlin. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Baurechnung 16 640 000, Effekten 599 981, Bankguth. 22 612, Landgerechtsame 154 198. – Passiva: Grund-Kap.: Vorz.-Anteile Reihe A 5 640 000, Stamm-Anteile Reihe B 11 000 000 (davon durch Auslos. getilgt 37 300), Betriebs-R.-F. 600 000, Bau-Res. 82 000, rückständ. verl. Stammanteile B 2880, rückständ. Zinsscheine 21 999, Rein- gewinn 69 913. Sa. M. 17 416 792. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 319 642, Reingewinn 69 913 (davon Spez.-R.-F. 349, Ern.-F. 35 353, ordentl. R.-F. 1710, Gewinnanteil an Vorz.-Anteile Reihe A 28 200, Vortrag 4300. – Kredit: Betriebseinnahme 380 431, Zs. 9124. Sa. M. 389 555. Eine Gewinn- u. Verlust-Rechnung hat die Ges. bis inkl. 1910 nicht geführt, weil nach dem Vertrage mit der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau u. Betriebs-Ges. diese die sämtl. Ver- waltungskosten sowie die satzungsgemäss zu zahlenden Bauzinsen zu tragen hatte u. dagegen die Zinsen auf die Bankguth. der Kamerun-Eisenbahn-Ges. für sich behielt, der Kamerun- Eisenbahn-Ges. mithin weder Einnahmen zufliessen noch Ausgaben entstanden. Reichskommissar: Geh. Ober-Reg.-Rat Dr. Kalkmann, Geh. Oberbaurat Baltzer. Vorstand: Wirkl. Legationsrat Dr. Adolf Boye, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Carl Fürstenberg, Geschäftsinhaber der Berliner Handels- Ges., Berlin; stellv. Vors. Ministerialdirektor Josef Hoeter, Berlin; stellv. Vors. Dr. Paul von Schwabach, in Firma S. Bleichröder, Berlin; Mitgl.: Geh. Komm.-Rat Rudolf Abel, in Firma Wm. Schlutow, Stettin; Rittmeister der Reserve Henning von Borcke, Molstow b. Stargordt: Karl von der Heydt, in Firma von der Heydt & Co., Berlin; Rittergutsbes. Max von Hiller, Struvenberg bei Goerzke; Geh. Oberfinanzrat Maximilian von Klitzing, Dir. der Bank für Handel u. Ind., Berlin; Geh. Reg.-Rat Siegfried Samuel, Dir. des A. Schaaffhaus. Bankver., Berlin; Wilhelm Octavio Schroeder, Dir. der Nordd. Bank in Hamburg, Hamburg Max M. Warburg, in Firma M. M. Warburg & Co., Hamburg; Geh. Reg.-Rat Richard Witting, A.-R. der National- bank für Deutschland, Berlin. The South West Africa Company Limited in London. Gegründet: 14./8. 1892 unter dem englischen Gesellschaftsrecht. Dauer: unbeschränkt Zweck: Die Ges. bezweckt, die ihr von der Reg. des Deutschen Reiches endgiltig am 12./9. 1892 erteilte Konz. in Deutsch-Südwestafrika (die sogen. Damaraland-Konz.) wirtschaftl. zu verwerten u. hiermit im Zus.hang stehende Geschäfte in Südwest- u. Südafrika zu be-