12 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. tilgungsfonds angesammelt. Die Rückzahl. erfolgt zum Nennwert auf Grund von Auslos. erstmalig 1./4. 1922, später 1./10. jeden Jahres oder durch freihändigen Ankauf. Die ganze Anleihe oder einzeine Reihen können auch mit 6 monat. Frist zur vorzeitigen Rückzahl. zu einem Zinsfälligkeitstermin, jedoch frühestens am 1./10. 1921 zum 1./4. 1922 gekündigt werden. Die Auslos. für die bis zum 1./10. 1921 angesammelten Raten findet an den ersten 3 Werk- tagen des Okt. 1921 statt, später wird jährl., erstmalig im J. 1922 an den ersten 3 Werk- tagen des April ausgelost. Zahlst.: Essen: Kasse der Emschergenossenschaft (Stadthauptkasse Essen), Essener Credit-Anstalt, Essener Bankverein, Mitteldeutsche Creditbank Fil. Essen, Rheinische Bank, Simon Hirschland; Berlin: Berl. Handels-Ges., Deutsche Bank, Disconto-Ges., Preuss. Central-Genossenschafts-Kasse, A. Schaaffh. Bankverein; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Barmen: Barmer Bankverein; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Hannoversche Bank, Ephraim Meyer & Sohn. Eingeführt als Teilbetrag M. 3 000 000 am 21./10. 1912 zu 99 %. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe von 1910/11 zus. notiert. Kurs Ende 1912: In Berlin: 96.90 % Verj der Coup. in 4 J. (K.), der verlosten Stücke in 30 J. (F.) Die Emschergenossenschaft vergütet auf nicht rechtzeitig eingelöste Schuldverschreib. bis zum Ablauf der Couponsreihe, höchstens aber bis zu 5 Jahren u. unter Ausschluss des dem Fälligkeitstage folgenden ersten Vierteljahres 2 % Deposital-Zs. fürs Jahr. = .. Ausländische Staatspapiere, Fonds ete. Republik Liberia. Abrechnung pro 1908/09: Einnahmen 390 909.52 Ausgaben 485 402.17 1909/10: 410 659.55 462 352.02 1910/11: * 489 655.53 35 493 531.71 5 % amortis. Zollanleihe lt. Ges. vom 18./11. 1911. $ 1 700 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Anleihe ist am 1./7. 1952 zur Rückzahl. fällig, unter- liegt jedoch von 1913 ab der Amort. durch einen Tilg.-F. von jährl. mind. $ 14 500 u. Zs.-Zuwachs. Die Republik Liberia kann jederzeit dem fiskalischen Vertreter der Anleihe für Rechnung des Tilg.-F. weitergehende Zahlungen zum Zwecke der Tilg. der Anleihe machen oder machen lassen. Alle dergestalt von dem fiskalischen Vertreter der Anleihe für Rechnung des Tilg.-F. empfangenen Zahlungen sollen von dem fiskalischen Vertreter zum freihändigen Ankauf der Schuldverschreib., u. zwar bis 1922 inkl. nicht über 102.50 % u. Stück-Zs. u. nach- her nicht über pari verwendet werden. Wenn u. soweit eine derartige Verwendung nicht erfolgt, sollen die genannten Beträge zur Amort. der Schuldverschreib. durch Auslos. ver- wendet werden, die bis 1922 inkl. mit einem Aufgeld von 2½ % u. von 1923 ab zu pari erfolgen. Die Auslos. erfolgen zwischen 1. u. 15. April bezw. 1. u. 15. Okt. per 1./7. bezw. 1./1. des folg. Jahres. Alle zu irgendeiner Zeit u. in irgendeiner Weise durch Mittel des Tilg.-F. erworbenen 5 % Schuldverschreib. sollen von dem fiskalischen Vertreter als zum Tilg.-F. gehörig abgestempelt werden, jedoch werden diese Schuldverschreib. nicht annulliert, auch fahren sie fort, Zs. zu tragen, die von dem fiskalischen Vertreter bei Fälligkeit ein- gezogen werden. Alle dergestalt eingezogenen Beträge, sowie die Zs. von zum Erwerb für den Tilg.-F. bestimmten, aber nicht vorgelegten 5 % Schuldverschreib., welche nach dem Datum, an dem dieser Erwerb stattzufinden hatte, fällig werden, sollen einen Teil des Tilg.-F. bilden. Alle Anlagen des Tilg.-F. werden solange von dem fiskalischen Vertreter der Anleihe zur weiteren Sicherstellung der umlaufenden 5 % Schuldverschreib. verwaltet, bis diese Anlagen zum Erwerb von 5 % Schuldverschreib. für den Tilg.-F. verwertet sind, oder bis im Fall der Auslos. die Nummern der für den Tilg.-F. zu erwerbenden 5 % Schuld- verschreib. bestimmt sind; sobald diese Nummern feststehen, sollen die Anlagen zur Höhe des für den Erwerb der ausgelosten Schuldverschreib. erforderlichen Betrages für die Zahlung des Gegenwertes der derartig ausgelosten Schuldverschreib. verwendet werden. Sicherheit: Für die Anleihe sind vom 1./7. 1912 an alle Einfuhr- u. Ausfuhrzölle, die Kautschuksteuer sowie die Kopfgelder (letztere im Range nach dem Pfandrecht der Firma A. Woermann in Hamburg) mit einem Pfandrecht an erster Stelle belastet. Während der Dauer der Anleihe werden sämtl. verpfändeten Einnahmequellen durch eine internationale Zollbehörde erhoben, der die unwiderrufliche Verwaltung u. Einziehung derselben übertragen ist u. die aus einem vom Präsidenten der Ver. Staaten von Amerika ernannten Generaleinnehmer u. je einem von dem Deutschen Reich, der Französ. Republik u. dem Ver. Königreich von Gross- britannien u. Irland ernannten Einnehmer besteht. Zahlst.: Hamburg: M. M. Warburg & Co.; New York: National City Bank of New York; Amsterdam: Hope & Co.; London: Union of London & Smiths Bank Ld.; Paris, Brüssel u. Genf: Banque de Paris et des Pays-Bas; Antwerpen: Banque de Commerce. Zahlung von Zs. u. Kapital frei von allen gegen- wärtigen u. künftigen Steuern innerhalb der Republik Liberia in Hamburg in Reichsmark zum festen Umrechnungskurse von M. 4.20 für 1 $. Aufgelegt in Hamburg 6./1. 1913 $ 1 400 000 zu 97 %. Usance: Beim Handel an der Hamburger Börse wird 1 $ = M. 4.20 gerechnet. ――――――‚―――― ――