.6.. à Amerikanische Eisenbahnen. 29 Verwendung des Reingewinns: 10 % Div. 176 000, Gewinnanteil d. Gründerrechte 17 173.29, do. der Regier. 97 887.73, do. der Dette Publique Ottomane 114 202.35, Tant. d. V.-R. 7470.12, Überweisung an den R.-F. zurückbehaltener Gewinne 71 532.23. Kurs: In Berlin: Ende 1884–1912: 101.50, –, –, 75, 91.75, –, 167.50, 168.75, 187, 189, –, – –,–, –,–, 155, 150, –, –, 177, –, –,–, –,―, –, –, – 0%. –In Frankf. a. M.: Ende 1887– 1912 75, 92. 10, 101. 10, 167. 50, 172, 178, 202. 75, 236, 190, 160, 130, 141, 155, – ,.. .... 198, 234, 193, 154, 153 Eingef. in Berlin 16. 4. 1884 zu 116 %, in Frankf. a. M. im April 1884, erster Kurs 117.50 % Dividenden 1884/85–1911/12: 0, 0, 0, 0, 6½, 7, 8½, 9½, 10, 10¼, 10¼, 9½, 7½, 3½, 5, 3 8½ 9 9¾, 9½, 11, 19 12 10 10, 10 10 % Coeup Ven;, . Direktion: General-Dir. E. Weyl. Kaiserlicher Kommissar: Sr. Exc. Ali Namic Bey. Kommissar der Dette Publique Ottomane: P. Aslan. Verwaltungsrat: Im Auslande: Präs. Baron de Neuflize, Hof- u. Gerichtsadvokat Dr. Edm. Benedikt, Jul. Blum, R. Mallet, Dr. Paul von Schwabach; in Constantinopel: Vize- Präs. Ch. Sallandrouze de Lamornaix, E. Eugenidi, N. de Janko, A. Nias, R. Pritsch, L. Rambert, Baron E. de Vendeuvre. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Wien: OÖsterr. Credit-Anstalt; Constantinopel, Paris und London: Banque Impériale Ottomane. Zahlung der Div. in Berlin u. Wien in Francs zum jeweiligen Tageskurse für kurz Paris. ― 3.... . Isländische Eisenbahnen. Amerikanische Eisenbahnen. Baltimore & Ohio Railroad Company Baltimore, Maryland. Gegründet: Die Baltimore & Ohio Railroad Co. wurde zum Zwecke des Baues und Betriebes einer Eisenbahn mit der Hauptlinie von Baltimore nach einem Punkte am Ohioflusse und anschliessender Linien gegründet und unter Konz. (Charter) des Staates Maryland v. 28./2. 1827 eingetragen. Der Staat Virginia erliess Gesetze am 8./3. 1829 u. 6./3. 1847, in denen er für sein Gebiet der Ges. annähernd die gleichen Rechte gewährte, welche sie unter dem vor- genannten Charter besitzt. Die Konz. der Ges. enthält keine aussergewöhnlich belastenden Bedingungen und keine Bestimmungen, durch welche die Dauer der Ges. beschränkt wird; dieselbe ist unwiderruflich und unabänderlich. Durch Gesetzesakt des Staates Maryland v. 10./4. 1880 wurden die Befugnisse der Ges. dahin erweitert, dass sie auch Aktien anderer Ges. subskribieren oder solche kaufen und andere Bahnen und sonstige, dem Handel förder- liche Unternehm. kaufen, pachten oder betreiben kann. Im Febr. 1896 wurde die Ges. insolvent. Es wurden infolgedessen für dieselbe am 29./2. 1896 gerichtliche Verwalter (Receivers) bestellt, denen die Bahn 3 Jahre unterstellt blieb, während welcher Zeit der Bahnkörper und das Betriebsmaterial wesentlich verbessert worden sind. Ein damals aufgestellter Reorganisa- tionsplan wurde durchgeführt, und am 1./7. 1899 wurde das Eigentum an die Ges. zurück- gegeben. Da der Reorganisationsplan von allen Beteiligten angenommen worden war, wurde der Zwangsverkauf (Foreclosure) nicht erforderlich, und der Betrieb der Bahn konnte unter ihrer alten u. wertvollen Konz. weitergeführt werden. Nach dem Reorganisationsplane der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. ging die Kontrolle über diese Bahn v. 1./7. 1909 an die Baltimore & Ohio Eisenbahn über. Die letztere Ges. wird am 1./7. 1916 zu einem dann zu vereinbarenden oder durch Schiedsrichter zu bestimmenden Preise das A.-K. der Cincinnati. Hamilton & Dayton Ry Co. erwerben. In Verbindung hiermit war ein Plan für die Regelung der künftigen Zinslasten u. für die Zahlung oder Regelung der schwebenden Schuld der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. zur Durchführung gelangt, nach welchem annähernd $ 7 000 000 für Verbesserungen u. Betriebskapital vorgesorgt sind. In Gemässheit dieses Planes garantiert die Baltimore & Ohio-Ges. $ 12 500 000 Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry First and Refunding Mortgage 4 % 50 jährige Bonds, ausgestellt 1./7. 1909, ferner $ 11 557 000 4 % Noten dieser Ges., fällig 1./7. 1913, welche durch Hinterlegung von $ 13 000 000 First and Refunding Bonds gesichert sind. Ausserdem ist die Baltimore & Ohio-Ges. verpflichtet, sobald sie die Aktien der Cincinnati, Hamilton & Dayton Ry Co. auf Grund der obigen Vereinbarung erwirbt, $ 20 000 000 General Mortgage Bonds dieser Ges., fällig 1./7. 1939, entweder zu 85 % zu kaufen oder zu garantieren. Am 10./1. 1910 wurde die Chicago Terminal Transfer Rr. Co. in der Zwangsversteigerung von der Baltimore & Ohio Rr. Co. erworben u. ihr Eigentum einer neu gegründeten Ges., der „Baltimore & Ohio Chicago Terminal Rr. Co.' übertragen, deren gesamtes Aktienkapital sich im Besitze der Baltimore & Ohio Rr. Co. befindet. Die Baltimore & Ohio Chicago Terminal Rr. Co. besitzt Bahnhofanlagen in der Stadt Chicago sowie Bahnlinien in Länge von ca. 101 engl. Meilen, wovon 84 engl. Meilen als direktes Besitztum u. der Rest unter einer fortdauernden Pacht