Amerikanische Eisenbahnen. 47 der Ges. Die auf den Namen der United States Trust Co. ausgefertigte Hyp. ist gegenwärtig eine I. Hyp. auf 1666 Meilen nebst dem gesamten roll. Material. Eingeführt in Berlin und Frankf. a. M. am 15./10. 1888 zu 76 % durch die Mitteld. Creditbank, ein Restbetrag aufgelegt 1.–5./1. 1891 in Berlin bei Arthur Gwinner & Co. zu 77.50 %. Kurs Ende 1888–1912: In Berlin: 74.80, 75.80, 77.60, 78.10, 83, 73.50, 78.75, 84, 87, 88.70, 99.50, 97, 100.20, 100.60, 98.60, 98.50, 99.40, 99.50, 97.20, 92.90, 96.50, 95.50, 95, 89.75, 86.50 %. – In Frankf. a. M.: 74.50, 75.65, 77.60, 78.40, 83.20, 71.80, 78.60, 84.30, 87.20, 88.55, 99.50, 97, 100, 101, 99, 98.90, 99.60, 99.80, 97.10, 93, 96.80, 96, 94, 90, 87.50 %. 4½ % Denver and Rio Grande I. Consol. Mortgage Gold-Bonds: Fällig am 1./1. 1936. $ 6 382 500 zur Einlös. der 7 % Denver and Rio Grande I. Mortgage Gold-Bonds, davon in Umlauf 30./6. 1912: $ 6 382 000. Stücke à $ 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Kap. u. Zs. zahlbar in Gold of or equal to the present Standard, frei von irgendwelchen Abzügen für gegenwärt. oder künftige Steuern der Ver. Staaten oder eines einzelnen Staates derselben. Sicherheit: In Gemeinschaft mit den obigen 4 % Bonds ein Pfandrecht an erster Stelle auf das gesamte Eisenb.-Eigentum der Ges., sowie auf ihre Bahnhofsanlagen u. Ausrüstung. Zahlst.: Frankf. a. M.: L. Speyer-Ellissen. Zahlung der Coup. u. Bonds zum jeweiligen Tageskurse der Dollar-Coup. Eingeführt in Frankf. a. M. im Okt. 1898; erster Kurs 15./10. 1898: 105 %. Kurs Ende 1898 bis 1912: 107.10, 106, 107.20, 108, 106, 106, 106, 107.50, 105.50, 100, 103, 103.50, 102.50, 100.50, 97 %. Notiert in Frankf. a. M. Üsance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel an deutschen Börsen $ 1. = M. 4.20 gerechnet, vorher $ 1 = M. 4.25. 5 % Improvement Mortgage Gold-Bonds: Fällig 1./6. 1928, im Range den 4 % cons. Mortg. Bonds nachstehend. Durch Votum v. 22./5. 1888 wurde die Ausgabe von $ 5000 per Meile auf die Gesamtmeilenzahl beschlossen. In Umlauf 30./6. 1912: $ 8 335 000. Stücke à $ 500. Zs.: 1./6., 1./12, Kapital u. Zs. zahlbar in Gold. 5 % Denver and Rio Grande First and Refunding Mortgage Gold-Bonds: Fällig am 1.8 1955. Autorisiert $ 150 000 000, bis 30./6. 1912 ausgegeben $ 33 944 000. Die Ausgabe der Bonds hat für folg. Zwecke zu geschehen: a) für Ablös. von vorhergehenden Bonds (etwaige Überschüsse verwendbar für Verbesserungen u. Erweiterungen) $ 90 000 000, b) für allgem. Gesellschaftszwecke $R 2 000 000, c) für den Erwerb von Second Mortgage Bonds der Western Pacific Ry Co. (etwaige Überschüsse verwendbar für Verbesserungen u. Erweiterungen) $ 23 000 000, d) für Verbesserungen, Neuerwerb., Erweiterungen etc. $ 35 000 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Der Kapitalbetrag der Bonds ist 1./8. 1955 ohne Kündig. fällig. Die Ges. hat das Recht, den Gesamtbetrag der von ihr ausgegebenen Bonds, nicht aber auch einen Teil- betrag derselben, nach 12 wöchiger öffentlich bekanntzugebender Kündig. einzulösen, u. zwar zu 105 % inkl. lauf. Zs. an jedem Zinstermin bis zum 1./8. 1913, von dann ab zu 110 % inkl. lauf. Zs. Die Hypothekenurkunde bestimmt, dass vom Aug. 1913 ab jährl. $ 120 000 in einem Tilg.-F. solange zu zahlen sind, bis sämtl. First and Refunding Bonds entweder für den Tilg.-F. erworben oder zurückgezahlt sind. Nach Eingang jeder Rate für den Tilg.-F. hat der Treuhänder im offenen Markte, privatim oder an einer Börse gegen den im Tilg.-F. ver- fügbaren Betrag First and Refunding Mortg. Bonds oder ihnen vorhergehende Bonds, oder auch beide Arten zum Marktpreise oder zu den sonst erhältlichen besten Bedingungen an- zukaufen, jedoch höchstens zum Preise von 105 % inkl. lauf. Zs. Der Ges. steht es frei, vorhergehende Bonds mit allen noch nicht fälligen Zinsscheinen für den Tilg.-F. anzukaufen, u. dem Treuhänder gegen Erstattung ihrer Selbstkosten, doch nicht über 105 % inkl. lauf. Zs., auszuhändigen. Die für den Tilg.-F. erworbenen Bonds bleiben in Kraft; ihre Zs. werden dem Tilg.-F. zugeschlagen. Sobald sämtl. Bonds einer im Range vorhergehenden Hypoth., sei es für den Tilg.-F., sei es durch Ablösung erworben sind, sind sie zu entwerten u. ist ihre Hypoth. zu löschen, sofern keine sonst. Hypoth. zwischen ihnen u. den Firs) and Refunding Bonds steht. Wenn zu den angeführten Bedingungen keine First and Refunding Bonds oder ihnen vorhergehende Bonds erworben werden können, so dürfen die verfügbaren Mittel des Tilg.-F. in sonstigen an der New Yorker Fondsbörse notierten Bonds angelegt werden. jedoch nicht unter einer Verzinsung von 3½ %. Sicherheit: Das hypoth. Pfandrecht der Bonds umfasst: a) eine erste Hypoth. auf etwa 129 engl. Meilen Eisenbahn, bestehend aus verschiedenen Bahnstrecken im Staate Colorado u. im Territorium New Mexico, der Denver and Rio Grande Rr. Co. gehörend u. von ihr betrieben; bjeine Hypoth. auf ferneren ca. 2400 engl. Meilen Eisenbahn, der Ges. gehörend u. von ihr betrieben, mit dem Range nach vorhergehenden $ 82 612 000 Bonds (für deren Einlösung $ 90 000 000 First and Refunding 5 % Bonds zurückgestellt sind). Die Hypoth.-Urkunde bestimmt, dass unter den vorhergehenden Hypoth. keine weiteren Bonds ausgegeben werden dürfen, mit Aus- nahme von First Trust Mortgage Gold Bonds der Rio Grande Western Ry Co. zur Ablösung von $ 10 000 First Mortg. 6 % Bonds der Denver and Rio Grande Western Ry Co., fällig am 1./8. 1911; c) eine Hypoth. auf alle Verbesserungen, Neuerwerb. u. Erweiterungen, die mit dem Erlös der First and Refunding Bonds geschaffen oder erworben werden. Der Rang der, Hypoth. der First and Refunding Bonds auf solche Verbesserungen, Neuer werb. u. Erweiterungen entspricht dem Range ihrer Hypoth. auf den betr. Eisenbahnlinien, zu welchen die Verbesserungen, Neuerwerb. u. Erweiterungen gehören. Falls das durch die genannten Verbesserungen, Neuerwerb. u. Erweiterungen geschaffene Eigentum von bereits mit Hypoth. belasteten Eisenbahnlinien unabhängig ist, erhalten die First and Refunding Bonds die erste Hypoth. darauf. Sie erhalten ferner eine erste Hypoth. auf all das rollende