Mexlkanische Eisenbahn. 3 70 Zweck: Der Erwerb u. die Verschmelzung der Mexican Central Railway Co u. der National Railroad Company of Mexico auf Grund eines vom 6./4. 1908 datierten Planes. Die Ges. kann ferner auf Grund des Dekretes vom 6./7. 1907 andere Eisenbahnen innerhalb der mexikanischen Landesgrenzen bauen, erwerben u. betreiben, Aktien u. Schuldverschreib. jeder Art anderer Eisenbahnen, deren Eigentum teilweise oder ganz innerhalb der mexikanischen Landesgrenzen gelegen ist, erwerben, sowie alle mit dem Besitze solcher Werte verbundenen Rechte ausüben. Am 1./1. 1909 ging das Eigentum der National Railroad Company of Mexico, am 1./2. 1909 das Eigentum der Mexican Central Ry Co. u. am 1./7. 1910 das Eigentum der Mexican International Railroad Co. in den Besitz der National Railways of Mexico über. Ferner kontrolliert die National Railways of Mexico durch Aktienbesitz die Interoceanic Ry of Mexico Ld. (von Acapulco nach Vera-Cruz), die Texas Mexican Ry u. die Mexican Pacific Ry Co. Ausserdem erwarb die National Railways of Mexico die gesamten St.-Aktien ($ 1 000 000) der Vera Cruz & Isthmus Rr. und $ 9 800 000 von $ 10 000 000 St.- Aktien der Pan-American Rr. Die Gesamtlänge des Bahnnetzes betrug am 30./6. 1912: 6167,136 engl. Meilen. Kapital: $ 230 000 000 = Mexic. $ 460 000 000, nämlich $ 75 000 000 = Mexic. $ 150 000 000 St.-Aktien, hiervon in Umlauf 30./6. 1912: Mexic. $ 149 606 933 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 145 490 600/; $ 30 000 000 = Mexic. $ 60 000 000 I. Vorz.-Aktien, hiervon in Umlauf 30./6. 1912: Mexic. $ 57 662 000 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 20 000 000): $ 125 000 000 = Mexic. $ 250 000 000, hiervon in Umlauf 30./6. 1912: Mexic. $ 240 597 633 (im Besitz der Mexic. Reg. Mexic. $ 60 556 580). Die I. Vorz.-Aktien erhalten eine 4 % nicht kumulative Div., jedoch erst von 1912 ab, bis dahin nur 2 % pro anno; die II. Vorz.-Aktien eine 5 % nicht kumulative Div. Der nach der Verteilung von 4 % auf die I. Vorz.-Aktien u. 5 % auf die II. Vorz.-Aktien noch verbleibende Überschuss wird auf alle 3 Gattungen von Aktien im Verhältnis der Aktienzahl verteilt. Bonds-Schuld: Nach dem Verschmelzungsplane vom 6./4. 1908 wurden neu geschaffen: $ 225 000 000 4½ % Prior Lien Sinking Fund Redeemable Gold-Bonds u. $ 160 000 000 4 % Guaranteed General Mortgage Sinking Fund Gold-Bonds, deren Kapital, Zs. u. Amortisations- quoten durch die mexikan. Regierung bedingungslos garantiert sind, welche aber den 4½ % Prior. Lien Bonds im Range nachgeordnet sind. Die von der National Railroat Company of Mexico ausgegebenen 4½ % Prior Lien Gold-Bonds blieben unverändert bestehen, doch hat die National Railways of Mexico die Haftung für die pünktliche Zahlung des Kapitals sowie der Zs. der Bonds übernommen. Die Bondsschuld am 30./6. 1912: $ 271 133 830 Bonds der National Rys, $ 95 480 000 Bonds der National Rr., $ 20 113 000 Bonds der Mexican International Rr. 4½ % Prior Lien Mortgage Gold-Bonds der National Railroad of Mexico. Mex. $ 46000 000 = $ 23 000000 in Stücken à $ 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Das Kap. ist ohne vorherige Künd. am 1./10. 1926 zu pari fällig, doch hat die Ges. das Recht, vor Fälligkeit dieselben mit 6 monat. Künd. an jedem Zinstermin zu 105 % plus aufgelauf. Zs. ganz oder teilweise zurückzuzahlen; falls nicht alle Bonds zur Rückzahlung gelangen, sind die Nummern der zu kündigenden Bonds durch das Los zu bestimmen. Sicherheit: Die Bonds sind durch eine v. 15./3. 1902 datierte für die Union Trust Company of New York als Treuhänder (Trustee) bestellte Mortgage gesichert, welche die gesamten früher im Besitze der Mexican National Rr. Co. u. der Guanajuato, San Luis de la Paz y Pozos Ry Co. befindl. Eisenbahnen, Endstationen (terminals), Ausrüstung u. Telegraphenlinien umfasst einschl. aller zu den genannten Eisenbahnen — sowohl den bereits gebauten, als auch den in Gemässheit des Neuordn.-Planes noch zu bauenden Eisenbahnen –— gehörenden Rechte, Privil., Konz. u. Gerechtsame u. ferner einschl. der spez. in der Mortgage bezeichneten Titres (Securities) der Texas-Mexican Ry Co. Die Bonds sind ferner durch eine in Ergänzung der obigen Mortgage in der Stadt Mexiko voll- zogene u. eingetragene Mortgage gesichert. Das Pfandrecht der First Consolid. Mortgage auf die bestehenden Eisenbahnlinien der neuen Ges. steht im Range demjenigen der Prior Lien Mortgage nach. Zunächst ist die Ausgabe von $ 20 000 000 4½ % Prior Lien Gold- Bonds autorisiert, welche für folg. Zwecke vorgesehen sind: $ 10 779 000 im teilweisen Umtausch gegen $ 10 779 000 6 % Mexican National Rr. Co. First Mortg. Prior Lien Gold- Bonds (der alten Ges.) u. $ 9 221 000, welche zur Beschaffung eines Teils der Barerfordernisse des Neuordn.-Planes verkauft sind. Vorbehalten bleibt das Recht, die erwähnte Ausgabe um einen Betrag von höchstens $ 3 000 000 für die allgemeinen Zwecke der Ges. unter gewissen Einschränkungen zu vergrössern, jedoch dürfen letztere Bonds vor dem 1./1. 1904 nicht verkauft werden, ausser in dem Falle, dass die Ausgaben, um die Bahn normalspurig zu machen u. die projektierte El Salto Extension zu bauen, eine unerwartete Erhöhung erforderlich machen sollte. In der Mortgage ist ferner für folgendes Vorkehrung getroffen: Falls die Readjustment Managers oder die Ges. es für vorteilhaft erachten, die Bondschuld der Mexican International Rr. Co. mit derjenigen der National Rr. Co. of Mexico zu vereinigen, so kann die letztere soviel weitere Beträge der erwähnten Bonds (d. h. National Rr. Co. of Mexico) ausgeben, als nötig sind, um Bond für Bond der dann bestehenden 4½ % Prior Lien Sterling Bonds der Mexican International Rr. Co. zum Satze von einem Prior Lien Bond für je £ 200 Prior Lien Bond oder für 2 Prior Lien Bonds à £ 100 der Mexican International Rr. Co. aufzunehmen; die erwähnten Prior Lien Bonds der Mexican Inter- national Rr. Co. sind von dem Treuhänder der Prior Lien Mortgage der National Rr. Co. of Mexico als weitere Sicherheit für die auf Grund der letzteren Mortgage auszugebenen