82 Ausländische Eisenbahnen. Osterreich-Ungarische Eisenbahn. *Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzession vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktifizierung des gesellschaftl. Vermögens liegen. Konzession: Durch den Vertrag v. 17./9. 1895, welcher an die Stelle des früheren Ver- trages getreten ist, wurde die Konzession bis 31./12. 1948 verlängert. Nach Ablauf der Konzession, also am 1./1. 1949, tritt das Heimfallsrecht der Hauptstadt ein. Mit diesem Zeitpunkte geht das ganze Eisenbahnnetz mit den zum Eisenbahnbetriebe gehörenden Aus- rüstungen, Hochbauten, Stromerzeugungsanlagen, Wagenmaterial kostenfrei, unentgeltlich in den Besitz der Hauptstadt über. Der Hauptstadt Budapest steht das Recht zu, vom 1./1. 1923 an die Eisenbahn mit allem mobilen u. immobilen Zubehör, wann immer mit vorheriger 2jähr. Kündigung per 1/. einzulösen. Im Falle der Einlösung ist die Haupt- stadt verpflichtet, die auf Grund des Vertrages emittierten u. noch zu emittierenden noch nicht verlosten Aktien u. Oblig. im Sinne des Amortisationsplanes zu tilgen. Der Haupt- stadt steht das Recht zu, die in Umlauf befindlichen Aktien u. Oblig. auch auf einmal im ganzen zu kündigen. Auch ist die Hauptstadt verpflichtet, vom Tage der Einlösung auf die übrig bleibende Zeit der Konzession die Zs. der Oblig. u. jene Div. der Aktien u. Genuss- scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- Stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt fein. wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis $ 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10 u. 16 %. An Abgaben an die Hauptstadt wurden gezahlt pro 1911: K 1 533 241.75. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 32 160 PS. Die Entwickelung der Budapester Strassen- Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Übersicht: 1907 1908 1909 1910 1911 Gtlei se n 00 159,3 159,3 160,5 162,9 Zahl der Betriebswagen 512 623 643 643 727 Zahl der Angestellten 2773 3014 3315 3536 4783 Geleistete Wagenkilometer . 22 219 500 24 772 000 26 178 000 28 598 000 31 940 000 Jahl der beförderten Personen 65 397 000 74 667 600. 88 265 100 100 371 500 110 323 100 Betriebseinnahmen . . . K 10 452 495 11 420 996 12 481 112 14 038 142 15 395 260 Betriebsausgaben . . „ 6 092 720 6230772 6 731 180 7599 393 8095 852 Bauttoube ebls 5 190224 5 749 932 6 438 749 7299 408 Die Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft hat die nachstehenden Bahnen in ihren Konzern einbezogen, welche eine Ergänzung ihres Netzes bilden u. auf deren Geschäfts- führung sie durch ihren Aktienbesitz einen entscheidenden Einfluss ausübt: 1. Budapester Vieinalbahnen (Gesamt-A.-K. K 55 968 300, davon im Besitz der Ges. K 46 251 900 Aktien u. 1908 Genussscheine, Div. 1907–1911: 4, 4, 3½, 38, 4 %); 2. Budapest Ujpest-Rakospalotaer Stlassenbahn (Gesamt-A.-K. K 7 817 000, davon im Besitz K 4 166 200 Aktien u. 2867 Genuss- scheine, Div. 1907–1911: 5, 5, 5½, 6, 6½); 3. Franz Josef-Untergrundbahn Jesamt-A.-K. K 7 200 000, davon im Besitz 3 556 000 Aktien u. 220 Genussscheine, Div. 1907 1911 „ .. 3¼, 3/, 4¼ %); 4. Budapest-Budafoker elektrische Vicinalbahn (Gesamt-A.-K. K 6 001 000, davon im Besitz K 5 955 600 Aktien u. 227 Genussscheine, d. h. das gesamte A.-K., Div. 1907–1911: 5½, 5½, 4, 4½, 5 %). Kapital: K 48 583 800, davon getilgt Ende 1911: K 3 929 600 in Aktien à K 200. Im eigenen Besitz Ende 1911: K 10 705 800 Aktien u. 6411 Genussscheine. Urspr. A.-K. fl. 2 000 000, erhöht durch Beschluss der G.-V, v. 19./10. 1895 auf fl. 10 600 000, durch Beschl. der G.-V. v. 18./2. 1898 auf fl. 20 238 900 u. durch Beschl. der G.-V. v. 25./4. 1911 auf K 48 583 800. Aktientilgung: Das A.-K. ist während der Konzessionsdauer zu amortisieren. Die Tilgung geschieht durch Verlos. im Dez. per 2./1. des folgenden Jahres; für die verlosten Aktien