Kolonisations-Gesellschaften. 85 Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun vom 19./8. 1905 ist der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 550 000 ha als Eigentum übertragen u. 1908 grundbücherlich ein- getragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Udjui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah, Wumu u. Mbede gebildet werden. Das Gebiet ist zwar schwach bevölkert. doch besonders reich an Kautschukpflanzen. Durch den Vertrag mit der Reg. hat die Ges. ferner das Recht, innerh. der nächsten 10 Jahre an 10 Stellen des urspr. Konz.- Gebietes je 5000 ha Land zwecks Anlegung von Plantagen zu erwerben. Die Ges. Süd- Kamerun nimmt dagegen von der Anwendung ihrer Rechte aus der ersten Konzession Ab. stand. Zur Ablös. dieser letzteren Optionsrechte wurde der Ges. durch Vereinbar. mit der Kolonialabteilung des Auswärt. Amts, ein mit dem Eigengebiet im Norden zus. hängendes Areal von ca. 50 000 ha Land der sogen. „Dumezipfel“ zu Eigentum übertragen. Die Hauptniederlass. der Ges. befindet sich in Molundu; Ende Dez. 1909 waren im ganzen vorhanden 16 Faktoreien mit 39 Einkaufsposten. Der Verkehr auf dem Djah sowie dem Kongo wird durch 3 Dampfer besorgt. Kapital: M. 3 000 000 = frs. 3 750 000 in 2500 abgest. Anteilen A, 2500 abgest. Anteilen B u. 5000 Anteilen C, sämtl. à M. 300 = frs. 375. Urspr. M. 2 000 000 in 2500 Anteilen A u. 2500 Anteilen B, sämtl. à M. 400 =– frs. 500. Zur Tilg. der Unterbilanz (ult. 1908 M. 118 251), Ablös. der Div.-Nachzahl. u. behufs Abstossung v. Bankkrediten beschloss die G.-V. v. 22./1. 1910 Herabsetz. des Kap.-Kto auf M. 1 500 000 durch Abstemp. der Anteile A u. B von M. 400 auf M. 300. Gleichzeitig wurde Erhöh. des Kap.-Kto durch Ausgabe v. 5000 Anteilen à M. 300 zu pari beschlossen; ausserdem sind 5000 neue Genussscheine, d. h. für jeden neuen Anteil A ein solcher, ausgegeben worden. Ferner ist das Direktorium ermächtigt worden, das Kap. um weitere M. 600 000 in 2000 Anteilen à M. 300 zu erhöhen. Die neuen Anteile wurden einem Konsort. al pari übergeben. Das Konsort. trug alle mit der Ausgabe des neuen Kap. v. M. 1 500 000 verknüpften Kosten, einschliessl. der Stempelkosten für die An- teile u. für die Genussscheine, u. erhielt als Aquivalent für die Übernahme die er- wähnten neuen Genussscheine. Das Konsort. ist verpflichtet, von den neuen Anteilen Serie C den Besitzern der Anteile Serie A u. Serie B auf je 2 Anteile einen neuen Anteil, sowie den Besitzern der Genussscheine auf je 6 Genussscheine einen neuen Anteil zum Bezug al pari anzubieten. Die G.-V. v. 22./1. 1910 beschloss auch die rückständigen Div. auf die Anteile A u. B mit 70 % ihres Betrages auszuzahlen. Die Anteile der Serie A er- hielten somit M. 98 statt M. 140 nominal, u. die Anteile der Serie B erhielten M. 51.62½ anstatt M. 73.75 nom. Vom 1./1. 1909 haben die Anteile keinen Anspruch mehr auf Nach- zahl. rückständ. Div. im Falle ungenügenden Reingewinnes eines Geschäftsjahres. Genussscheine: 20 000 Stück; hiervon wurden 10 000 Stück an Dr. J. Scharlach u. Sholto Douglas für die Übertragung der von ihnen erworb. Rechte an die Ges. gewährt, die weiteren 5000 Genussscheine erhielten die Gründer der Ges., u. zwar je 1 Genussschein für jeden Anteil. Ebenso je 1 Stück die Zeichner der Anteile C, zus. also ebenfalls 5000 Stück (s. oben). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Innerh. des nächsten auf das Geschäftsj. folg. Jahres. Stimmrecht: Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen Mitgl. berechtigt. welche ihre Anteile oder Genussscheine mind. 3 Tage vor dem Tage der G.-V. gegen Bescheinigung hinterlegt haben. 1 Anteil = 1 St., 2 Genussscheine = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. bis derselbe 25 % des Grundkapitals erreicht hat, sodann bis 7 % auf die Anteile, aber ohne Nachzahl.-Anspruch; vom verbleib. Gewinn 12 % dem Landesfiskus von Kamerun, sodann 10 % Tant. an A.-R. vom gesamten zur Ausschütt. gelangenden Gewinn (bei einer Div. unter 7 % nur 5 % Tant.), Rest gleichmässig verteilt = 0 0 793 unter Anteil- u. Genussscheine. Verj. der Div.: 4 J. n. F. Liquidation: Im Falle einer Auflös. der Ges. werden nach Tilg. der Schulden u. Deckung der Liquid.-Kosten zunächst die auf die Anteile eingez. Beträge nebst 7 % für das laufende Geschäftsjahr zurückgezahlt. Von dem Überschuss erhält der Fiskus von Kamerun 12 % und von dem dann verbleibenden Überschusse das zur Zeit des Eintritts der Liquid. im Amte gewesene Direktorium 10 % als Vergüt. für die gesamte Leitung der Liquid. Der verbleibende Rest wird je zur Hälfte unter die Gesamtzahl der Anteile einerseits und die Gesamtzahl der Genussscheine andererseits verteilt. Die Verteilung darf nicht eher voll- zogen werden, als nach Ablauf eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ihr zu melden, in den Ge- sellschafts-Blättern bekannt gemacht worden ist. Bilanz am 31. Dez. 1911: Aktiva: Kassa in Hamburg 3727, Mobil. do. 1, Grund- eigentum u. Plantagen 1 365 000, Niederlass. in Kamerun 138 934, Dampfer 118 710, Material u. Mobil. in Kamerun 20 000, Kassa do. 46 652, Herde do. 1296, Waren europ. Herkunft 986 536, Proviant do. 80 404, Produkte afrikan. Herkunft 701 239, Bankguth. 428 927, Debit. 78 351. – Passiva: Kap.-Kto 3 000 000, R.-F. 70 190, lauf. Wechsel 71 476, div. Kredit. (Guth. des Personals etc.) 91 868, Unk. zu Lasten des J. 1911, die jedoch erst 1912 bezahlt wurden 187 620, noch nicht eingelöste Coup. 227 022, Div. an Anteile 240 000, do. an Genussscheine 30.000, Tant. des Dir. 33 832, Gewinn-Beteilig. des Fiskus pro 1911 13 369, Gewinn-Vortrag 4400. Sa. M. 3 969 779. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ein- u. Ausfuhrzölle u. Abgaben 140 803, allg. Unk. in Kamerun 442 425, Handl.-Unk. in Europa 59 824, Gewinn 434 907. – Kredit: Vortrag aus 1910 192. Bruttogewinn auf Produkte u. Transaktionen in Kamerun 1 069 078, Zs. 8690. Sa. M. 1 077 961.