80 Kolonisations-Gesellschaften. Kurs der Anteile Lit. 4 Ende 1899–1909: 180, 123, –, –, –, –, 124, 128, –, 84, 95 %. Notiert in Hamburg. Die Anteile Lit. A wurden in Hamburg eingeführt am 15./2. 1899 zu 150 %. Die Anteile Lit. B wurden in Hamburg 19./12. 1906 zu 114.50 % eingeführt. Kurs der Tnteile Lit. B Ende 1906–1909: 111, –, 64, 80 %. Die abgest. Anteile Serie A Nr. 1–2500, B Nr. 2501–5000 u. C Nr. 5001––10 000 wurden im April 1910 zugelassen. Kurs der Anteile Lit. A u. B Ende 1910–1912: 129.50, –, 95 % G. Not. in Hamburg. — Die Anteile A u. B, sowie- die Genussscheine werden auch in Brüssel notiert; Kurs daselbst Ende 1906–1909: Anteile A: frs. 660, 485, 400, 525; B: frs. 570, 400, 340, 465; Anteile A u. B Ende 1910–1912: frs. 485, 428, 400. Genussscheine 1906–1912: frs. 255, 157, 100, 155, 188, 113, 85 per Stück. Dividenden 1899–1911: Anteile: 0, 0, 0, 0, 5, 0, 10, 0, 0, 0, 8, 8, 8 % (M. 24). Genussscheine 1909–1911: M. 1.50, 1.50, 1.50 pro Stück. Wegen Zahlung der rückständ. Div. für Anteile A u. B siehe oben bei Kap. Direktorium: Vors. Dr. jur. J. Semler, Hamburg; Stellv. Oberst Albert Thys, Brüssel u. Herm. Münster-Schultz, Albert Weber, L. Sanne, Hamburg; Konsul Franz Philippson, Alex. Delcommune, Dr. Gaston Périer, Brüssel; Freiherr von Stetten-Buchenbach, Schloss Stetten b. Künzelsau. Geschäftsführer: H. Schwonberg. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank; Brüssel: F. M. Philippson & Cie.- Banque d'Outremer. Otavi Minen- u. Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin, Wi. 64, Unter d. Linden 31, Zweigstelle in London E. C., 1 Wall Buildings. Gegründet: 6. 4. 1900; bestätigt durch Bundesratsbeschluss vom 14./2. 1901 als Kolonial- Ges.: handelsger. eingetr. 3./3. 1904. Der Zweck der Ges. besteht in der Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerks- rechten, sowie anderen Rechten jeder Art in Deutsch-Südwest-Afrika u. in der wirtschaftl. Erschliessung u. Verwertung der gemachten Erwerbungen. Insbesondere steht der Ges. auch das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen und etwa noch von ihr zu erwerbenden Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen oder den öffentlichen Gebrauch selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben, die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen, Landwirtschaft, Bergbau, sowie überhaupt gewerbliche Unternehmungen zu betreiben, ihr gehöriges Grund- eigentum und ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grund- eigentum und Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten, sich an irgend einem Unter- nehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Oblig. und dergl., durch Subsidien, Darlehen gegen oder- ohne besondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel, Zweigniederlassungen im Inlande und Auslande zu begründen. Die Ges. wurde zur Ausbeutung des Kupfererzvorkommens im Otavi-Gebiete sowie zur Erbauung einer Bahn von den Minen zur Küste errichtet u. zwar auf Grund eines Zwischen der Direction der Disconto-Ges. in Berlin, der South West Africa Comp. Ltd. und der Exploration Comp. Ltd. in Eondon geschlossenen Vertrages vom 29./9. 1899. Ihre erste Aufgabe war, nähere Untersuchungen über den Umfang des Kupfererzvorkommens vor- zunchmen und die Trace der zu errichtenden Bahn zu studieren. Der Otavi-Ges. wurde das Recht beigelegt, binnen einer anfangs auf zwei Jahre bemessenen, später auf drei Jahre verlängerten Frist sich darüber zu erklären, ob sie die Ausbeutung der Minen und der von der Deutschen Regierung sonst verliehenen Land- und Bergwerksberechtigungen sowie den Bau einer Eisenbahn nach dem bestgelegenen Hafen übernehmen wollte. Auf Grund ihrer Untersuchungen entschloss sich die Otavi-Ges. von dem ihr zustehenden Optionsrecht Gebrauch zu machen. Nachdem die von der Otavi-Ges. zu übernehmenden Rechte und Pflichten durch Vertrag zwischen der Disconto-Ges. und der South West Africa Comp. am 12./5. 1903 endgültig festgestellt worden waren, erhöhte die Otavi Minen- u. Eisenbahn-Ges. ihr Grundkapital auf M. 20 000 000. Bei dieser Erweiterung der Ges. traten ihr unter anderen die folgenden Firmen und Personen hinzu: Deutsche Bank, S. Bleichröder, von der Heydt & Co. in Berlin; Norddeutsche Bank in Hamburg, Dr. Scharlach und C. Woermann in Hamburg; Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln: Banque d' Outremer in Brüssel; Wernher, Beit & Co., A. Goerz & Co., Ltd., sowie Edmund Davis in London. Siehe Untenn Nach den Verträgen vom 12./5. 1903 zwischen der Disconto-Ges. und der South West Africa Comp. und vom 6./5. 1904 zwischen der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika und der Otavi Minen- und Eisenbahn-Ges. wurde der letzteren a) von der South West Africa Comp. die der South West Africa Comp. in dem Otavi-Gebiete zustehenden Minen- rechte, mit alleinigem Ausschluss der Gewinnung von Hdelsteinen jeder Art, innerhalb eines Bezirkes von 1000 engl. Quadratmeilen, welcher nach Bestimmung der Otavi-Ges. zu begrenzen ist, aber jedenfalls die Kupferminen von Otavi, Klein-Otavi, Auwap u. Tsumeb einschliessen soll: das der South West Africa Comp. zustehende Recht auf Inbesitznahme von Land in dem vorstehend bezeichneten Bezirk von 1000 engl. Quadratmeilen, sei es zum Zwecke des Betriebes der Minen und des Baues der Eisenbahn, sei es zu Ansiedlungs- zwecken, nach Auswahl der Otavi-Ges. jedoch von keinér grösseren Gesamtfläche als