Kolonisations-Gesellschaften. 87 500 englische Quadratmeilen; die der South West Africa Comp. zustehenden Wasser- rechte auf den von der Otavi-Ges. in Anspruch genommenen Ländereien; das Recht auf den Bau einer Eisenbahn, welche das Otavi-Gebiet mit der Deutschen Küste von Südwest-Afrika verbindet; b) von der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika: ein 3 ha grosses Gelände für den Bahnhof Swakopmund und das Gelände für den Bahnbau nebst Land- und Wasserrechten in schachbrettförmigen Blöcken von 10 qkm und Bergwerks- gerechtsamen in Blöcken von 10 km Breite und 30 km Tiefe bezw. 20 km Breite u. 30 km Tiefe zu beiden Seiten der Bahn übertragen. Die Otavi-Gesellschaft hat der Re- gierung von der Gesamtförderung von Erzen aus den von ihr betriebenen Gruben die folgenden Abgaben, nach dem Verkaufswerte am Orte der Förderung berechnet, zu zahlen: a) 2 % auf Gold, Silber und deren Erze, b) 1 % auf silberhaltige und sonstige Kupfererze. Alle sonstigen Mineralien sind frei von Abgaben. Die Ges. geniesst für die Einführung aller für den Bau, die Ausrüstung, die Unter- haltung und den Betrieb der Gruben und der dazu gehörigen Werke erforderlichen Masch., Werkzeuge, Gerätschaften, Ausrüstungsstücke und Materialien Zollfreiheit bis zum 12./9. 1912; für die Eisenbahn und die Hafenwerke ist im gleichen Sinne Zollfreiheit für 25 Jahre vom Tage der Eröffnung der Bahn ab gewährt. Für die gleichen Zeiträume wird die Ges. von allen anderen Abgaben und Steuern auf Bergbauberechtigungen, Eisenbahnen und Hafenwerke und sonstigen Anlagen befreit. Diese Steuerfreiheit besteht auch für alle Ländereien der Ges., solange sie nicht für die Zwecke der Ges. nutzbar gemacht sind, und nachdem dies der Fall, für einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren. Nach Ablauf obiger Fristen soll die Ges. in bezug auf die Besteuerung alle diejenigen Vergünstigungen geniessen, welche die Regierung irgend einem Dritten in Damaraland gewähren wird. Bergbau. Die 1900 u. 1901 ausgeführten Aufschlussarbeiten haben ausser der Kupfer- mine in Gross-Otavi (Nagaib) auch die aus früheren Untersuchungen bereits bekannten Kupfervorkommen in Klein-Otavi (Asis), Guchab und Tsumeb umfasst. Von diesen Vor- kommen stellte sich die 68 km von Otavi entfernte Mine von Tsumeb mit einem aus einem Gemenge von Karbonaten und Sulfiden des Kupfers und Bleies bestehenden Ausbiss von 168 m Länge, 12 m Breite u. 9–10 m Höhe bei eingehender Untersuchung als das reich- haltigste heraus. Zum Zwecke ihres Aufschlusses sind ausser den schon in 1892 und 1893 niedergebrachten 4 Schächten 2 neue Schächte bis auf je 55 m Tiefe in 76 m Abstand von- einander abgeteuft u. in 20 m u. 48 m Tiefe durch Strecken miteinander verbunden worden, wobei auf der oberen Sohle sieben, auf der unteren 10 Querschläge getrieben wurden. Durch diese Arbeiten ist eine von OÖst nach West streichende, unter einem Winkel von ca. 60–70 Grad einfallende Lagerstätte aufgeschlossen worden, welche in ihrer Mächtigkeit zwischen 10 und 23 m schwankt und deren streichende Erstreckung noch nicht feststeht. Es lassen sich in der Streichrichtung 2 mächtigere, erzreichere Teile und ein in der Mitte derselben auftretendes weniger mächtiges, erzärmeres Mittel unterscheiden. Dieses Mittel nimmt nach der Tiefe zu an Ausdehnung ab, während sich die reicheren Erzkörper entsprechend vergrössern. Durch die neuesten Untersuchungen ist im Westen der Lager- stätte unter Abteufung des Westschachtes auf 70 m eine neue Sohle vorgerichtet worden, wobei die Fortsetzung der Lagerstätte mit Erzen nachgewiesen wurde, welche im Osterzkörper die der zweiten Sohle an Kupfergehalt noch übertreffen. Zurzeit ist der Erzkörper auf den 3 Sohlen durch Strecken von 310 m Länge, durch 34 Querschläge von 440.5 m Länge und durch Hilfsbaue (Absinken) von 20 m Tiefe, also durch Grubenbaue von insgesamt 770.5 m aufgeschlossen. Ausserdem ist ein Hauptförderschacht auf 83 m, also 13 m unter der 3. Sohle abgeteuft u. mit den 3 Sohlen durch Hauptförderquerschläge von je 60 m Länge verbunden. Bis auf die aufgeschlossene Tiefe berechnet sich der Inhalt des Erzkörpers auf ca. 313 000 t hochgradigen Erzes mit ca. 16 % Kupfer und 25 % Blei. Als Fördererze sind noch zu berücksichtigen die unregelmässig auftretenden Kalk- u. Sandsteinerze mit ca. 7–8 % Kupfer und 5–6 % Blei. (Siehe auch unten.) Der Erzabbau im Tagebau hat infolge der günstigen Arbeiten verhältnismässig be- friedigende Resultate geliefert. Bis Ende März 1907 wurden 2333 t, während des Geschäfts- jahres 1907/08 25 700 t u. während der Geschäftsjahre 1908/09–1911/12 44 250, 49 500, 42 000, 38 200 t gefördert, davon entfallen 1911/12 auf Tsumeb 35 200 t u. auf die Gruben in Otawvital Asis, Guchab u. Gross-Otavi 3000 t. Um eine gleichbleibende Förder. sicherzustellen, wird die Erzgewinnung seit 1909 unter Anwend. des Bohrhammerbetriebes ausgeführt. Neben dem Abbau im Tagebau wurde seit Mitte Juni 1908 mit dem unterirdischen Abbau im Niveau der zweiten Strecke begonnen. Bislang erfolgte die Erzscheid. durch Scheid- u. Klaubarbeit unter Anwend. von Erzbrechern u. Separationssieben, wobei ca. 60 % Exporterze mit ca. 18 % Kupfer u. darüber, 30 % Schmelzerze mit ca. 12 % Kupfer u. 10 % Haldenerze gewonnen wurden. Von den grösseren maschinellen Anlagen für den Bergbaubetrieb sind zu erwähnen die Fördermaschine für den Hauptförderschacht und für die flache Förderung im Tagebau. Zur Wasserversorgung von Tsumeb dient die 20 km lange Hochdruckwasserleitung, welche vom Otjikotosee aus nach Tsumeb führt nebst der Pumpstation in Otjikoto u. dem Hochreservoir und der Verteilungsleitung in Tsumeb. Um den Tagebau u. die Hütte auch während der Nachtschicht mit Licht zu versehen sowie einigen Arbeitsmaschinen elektrische Kraft zu liefern, wurde eine elektrische Licht- u. Kraftstation angelegt. Die Hüttenanlage in Tsumeb besteht aus zwei Schmelzöfen nebst den dazu gehörigen Dampf- u. Gebläsemaschinen.