Anleihen des Deutschen Reiches. 27 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1910. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar; jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig bis zum 1./1. 1922 verzichtet. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. %„ in Berlin 11./3. 1910 zu 101.60 %. Kurs Ende 1910–1912: In Berlin: 101.40, 101.10, 99.10 %. – In Hamburg: 101.40, 101.10, 99.10 %. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreih. von 1910: M. 10000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7., 1./4. u. 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar; jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis zum 1./1. 1922 verzichtet. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Eingeführt in Berlin im Febr. 1911 zu 101.40 %. Kurs mit der ersten Anleihe von 1910 zus. notiert. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1911. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Z2s.: 2./1., 1//7. u. 1./4., 1./10. Tilg. Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar; jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis zum 1./1. 1922 verzichtet, so dass die Rückzahl. der Schuld- verschreib. vor dem 1./7. 1922 ausgeschlossen ist. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Aufgelegt 17./10. 1911 M. 4 000 000 zu 100.80 %. Kurs mit der 4 % Anleihe von 1910 zus. notiert. 4 % seitens des Inhabers unkündbare 1912. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Lilg. wie Schuld- verschreib. von 1911. Eingeführt in Berlin u. Hamburg1 im Januar 1912. Kurs mit der 4 Anleihe von 1910 zus. notiert. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1912. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des In- habers unkündbar, seitens der Anstalt mit bafpffhal. Frist kündbar, jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis zum 1./1. 1922 verzichtet, so dass die Rückzahl. der Schuld- verschreib. vor dem 1./7. 1922 ausgeschlossen ist. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Aufgelegt in Berlin 25./1. 1913 M. 6 000 000 zu 98.75 %. Kurs mit der 4 % Anleihe von 1910 zus. notiert. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Kassabestand 2879, Kommunal-Darlehen 15 584 167, Hypoth.-Darlehen 56 377 277, Bankguth. 455 887, Kommunal-Darlehenzs. 161 699, Hypoth.-Zs. 591 063, Bank-Zs. 5135, Zuschlag 82 393, Bau- u. Inventar-Anschaffungskto 120 915, voraus- bezahlte Zs. 29 250. – Passiva: Anleihen gegen Schuldverschreib. 66 156 700, sonst. Anleihen 5 500 000, Vorschüsse der Amtskassen 4392, Anleihe-Zs. 670 154, Disagio-Rückl. 120 000, R.-F 939% 665 Gewinn- u. Verlust: Debet: Zs. auf Schuldverschreib. 2 538 548, Zs. auf sonst. Anleihen 183 090, Vergüt. auf eingelöste Zinsscheine 3659, Gehälter 42 379, Geschäftskosten 22 586, Abschreib. auf Bau- u. Inventar-Anschaffungskto 20 000, Disagio-Rückl. 120 000, Überschuss 8956. – Kredit: Zs. aus Hypoth.-Darlehen 2 154 424, do. aus Kommunal-Darlehen 604 705, do. aus Bankguth. 39 287, Kursgewinn auf Schuldverschreib. 12 939, Zuschlag 127 864. 999 219 Schuldbuch. Das Schuldbuch der Staatlichen Kreditanstalt ist 1./4. 1913 eingerichtet u. wird nach den Bestimmungen des Gesetzes u. der Bekanntmachung des Staatsministeriums v. 25./3. 1913 geführt. Anträge auf Eintragung von Schuldbuchforderungen sind unter Einlieferung von Anstalts-Schuldverschreib. oder unter Einzahl. des Wertes zu stellen u. werden von dem Schuldbuchamte der Anstalt, von den Amtskassen des Herzogtums u. von den Banken entgegengenommen, die Zahlstellen für die Zs. der Anstalts- Schuld- verschreib. sind. Buchschulden gegen Einzahl. des Wertes können bis auf weiteres nach den von der Berliner Börse für 4 % Schuldverschreib. notierten Kursen begründet werden. Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etatsj. 1913 betrug am 1./4. 1913 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 9 901 769 098.71 gegen M. 9 428 874 044. 51 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 88 393 131 gegen M. 91 706 289 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 856 167.71 gegen M. 2 902 705.51 im Vorj. enthalten. Budget für das Etatsj. 1913: Einnahmen M. 4 595 736 227; davon ordentliche M. 4 575 827 827, ausserordentl. M. 19 908 400. Ausgaben M. 4 595 736 227, hiervon fortdauernde M. 4 350 749 271, einmalige u. ausserordentliche M. 244 986 956. Nach Anordnung des Finanzministers können im Etatsjahr 1913 zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Hohe bis M. 100 000 000, welche vor dem 1./1. 1915 verfallen, wiederholt ausgegeben werden. Ihre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Einlösung findet bei der Staats- schulden-Tilgungskasse bezw. den Regierungs-Hauptkassen statt. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte, ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897, betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleic thsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¾ % der sich jeweils nach dem Staatshaus-