Landschaftliche Pfandbriefe etc. 67 Abschluss ergeben, werden bis zur Erreichung eines Bestandes von 10 % des Pfandbrief- umlaufes zur Hälfte, von da ab vollständig an die Sicherheitsmasse abgeführt. Den Inhabern der Pfandbriefe wird für alle aus diesen Schuldverschreib. entspringenden Forderungen zunächst mit der Sicherheitsmasse Sicherheit gewährt, dergestalt, dass sie befugt sind, so- weit die Befriedigung ihrer fälligen Forderungen nicht sofort an der Kasse des Pfandbrief- amtes erfolgt, sich an jene Masse zu halten. Die Rechte der Pfandbriefinhaber werden durch die Ermittelung des Guthabens der einzelnen beliehenen Grundstücke an der Sicherheits- masse nicht berührt. Solange zur Sicherheitsmasse nicht insgesamt M. 1 000 000 abgeführt worden sind, gewährt zunächst zur Verstärkung derselben bis zu M. 1 000 000 der Provinzial- verband von Brandenburg ein Darlehen, das nach Bedarf abgehoben wird. Für die von dem Provinzialverbande auf dieses Darlehen gezahlten Beträge nebst Zs. haften demselben die Mitglieder des Pfandbriefamtes. Falls auch dann die Sicherheitsmasse zur Befriedigung der Pfandbriefinhaber wegen ihrer fälligen Forderungen u. zur Deckung von Kapitalausfällen nicht ausreicht, ist der Vorstand befugt, mit Zustimmung des Verwaltungsrates von den Mitgliedern nach Verhältnis ihrer ursprüngl. Pfandbriefdarlehen Zuschüsse bis höchstens 5 % dieser Darlehen einzuziehen. Die Zuschüsse können aus den baren Beständen der Tilgungsmassen entnommen werden. Im übrigen dienen zur Befriedigung der Pfandbrief- inhaber die Hypotheken des Amtes u. dessen sonstiges Vermögen. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Falls und soweit die Ansprüche der Pfandbriefinhaber hiernach nicht vollständig befriedigt werden können, haftet für sie ausserdem noch der Provinzialverband von Brandenburg bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der jeweilig im Umlauf befindlichen Pfandbriefe. Aus der Tilgungsmasse erfolgt die Tilg. der Pfandbriefe entweder durch Kündig. oder durch freihändigen Ankauf. Die Kündigung geschieht auf Grund einer Auslosung, die je einmal im Laufe jeden Halbjahres stattfindet. Die Rückzahlung erfolgt 3 Monate später. Die Pfandbriefe sind nach den Bestimmungen des Preussischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch Art. 73 Abs. 2 u. 74 Nr. 3 mündelsicher. 4 % Pfandbriefe, Reihe I. M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Pfandbriefe können seitens des Pfandbriefamtes nur behufs der satzungsmässigen Tilg. gekündigt werden. Zahlst.: Berlin: Kasse des Pfandbriefamtes, Brandenburgische Landeshauptkasse, Deutsche Bank u. deren Filialen. Aufgelegt 21./8. 1912 M. 3 000 000 zu 99 %. Kurs für Serie I/III Ende 1912: In Berlin: 98.70 %. 4 % Pfandbriefe, Reihe II. M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie Reihe I. Eingeführt in Berlin 23./11. 1912 zu 99 %. Kurs mit Reihe I zus. notiert. 4 % Pfandbriefe, Reihe III. M. 20 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie Reihe I. Eingeführt in Berlin 23./11. 1912 zu 99 %. Kurs mit Reihe I/II zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Vorstand: Dir. Heinze, stellv. Dir. Reg.-Assessor Maubach, Dr. Pabst. Stellv. Vorstands- Mitglieder: Landesassessor Calow, Landesassessor Dr. Goeze. Provinzialkommissar: Gerhardt, Landessyndikus der Provinz Brandenburg. Bilanz am 31. Dezember 1912: Aktiva: Kassa 7034, Guth. bei öffentl. Kassen u. Banken 951 500, sonst. Debit. in lauf. Rechnung 9588, Pfandbr.-Darlehn 7 501 500, Sicherheitsmasse 41 710, Emiss.-Stempel auf Pfandbriefe 6773, Inventar 5600, Betriebsvorschuss des Provinzial- verbandes der Prov. Brandenburg 17 233. – Passiva: Pfandbr.-Umlauf 5 087 000, Verpflicht. an öffentl. Kassen 3 145 000, Sicherheitsmasse 41 755, Kredit. in lauf. Rechnung 122 668, vor- ausbez. Zs. für I. Quart. 1913 11 794, hinterlegte Sicherheiten für entstehende Unk. beim Pfandbriefvertrieb 44 703, fällige Zinsscheine 88 018. Sa. M. 8 540 938. Gewinn- u. Verlustkonto: Debet: Pfandbriefzs. 91 350, Druckkosten für Herstellung der Pfandbr. 3 470, Unk. bei Ausgabe der Pfandbr. 5329, Emissionsstempel auf Pfandbr. 35 726, Zs. auf Vorschüsse 31 304, Besoldungen usw. 23 721, Allgem. Verwaltungsausgaben 12 015, Abschreib. auf Inventar 800. – Kredit: Eingegangene Meldegebühren 24 360, Beiträge der Darlehnsnehmer 5 707, Zs. von Pfandbriefdarlehen für 1912 79 801, Zs. von verkauften Pfandbr. 36 674, Zs. von lauf. Guth. 3817, Einnahmen für Satzungen u. Drucksachen 398, Rückzahl. der Darlehnsnehmer für Emissionsstempel auf Pfandbr. 35 727, Betriebsvorschuss des Provinzialverbandes der Prov. Brandenburg 17 233. Sa. M. 203 716. 0 ― * Central-Landschaft für die Preussischen Staaten in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Im Jahre 1873. Statuten genehmigt 21./5. 1873, Nachträge 3./1. 1884, 6./3. 1893, 14./7. 1898, 4./9. 1901, 21./6. 1902, 23./10. 1905, 23./10. 1911, 14./4. 1912 u. 22./1. 1913. Die in den Preuss. Staaten bestehenden landschaftl. Kredit-Institute, namentlich: die Westpreussische Landschaft, das Ritterschaftliche Kreditinstitut für die Kur- u. Neumark Brandenburg, das Neue Brandenb. Kredit-Institut, die Pomm. Landschaft, die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit-Institut für die Ober- u. Niederlausitz, die Land- schaft der Provinz Sachsen und seit 1896 auch die Schleswig-Holsteinische Landschaft bilden einen Verband zur Förderung des Kredits der Grundbes., insbes. durch gemeins. Em. V'-*