Landschaftliche Pfandbriefe etc. 69 Im Staatshaushaltsetat für 1913 sind zur weiteren Vermehrung als erste Rate M. 1 000 000 bei dem Extraordinarium des Finanzministeriums eingesetzt; nach der Etatsrede des Finanz- ministers im Abgeordnetenhause am 8./1. 1913 wird die Kgl. Staatsregierung in den folgenden Jahren mit weiteren M. 4 000 000 sich am Grundkapital beteiligen. 2) Aus den Beträgen, die ihm auf Grund von Verträgen künftig überwiesen werden. Dem Grundkapital fliessen zu die bei dem Hypoth.-R.-F. freiwerdenden Beträge, soweit sie nicht anderweitig zu verwenden sind. Die Reserven der Anstalt bestehen aus dem allgem. R.-F., aus sonstigen von der Haupt- Vers. beschlossenen Rücklagen u. aus dem Hypoth.-R.-F. Dem allgemeinen R.-F. fliessen 25 % des durch die Jahresbilanz ausgewiesenen Reingewinns zu, welcher Satz bis auf 10 % herabgesetzt werden kann, wenn der allgem. R.-F. auf 25 % des Grundkapitals ange- wachsen ist. Dem Hypoth.-R.-F. wird eine Leistung des Schuldners in Höhe von 5 % des ursprünglichen Darlehensbetrages bei der Darlehensgewährung gutgeschrieben. Der Betrag wird zinslos gestundet u. der Tilg.-Beitrag in Höhe von ½ % 10 Jahre, der Tilg.-Beitrag in Höhe von ¼ % 20 Jahre dem Hypoth.-R.-F. zugeführt. Bei Eintritt von Verlusten, die aus dem sonstigen Anstaltsvermögen nicht gedeckt werden kénnen, ferner bei Kündigung des Darlehens sowie bei Auflösung der Anstalt wird der gestundete Restbetrag sofort fällig. Weitere 5 % des ursprüngl. Darlehensbetrages werden aus dem Reingewinn dem Hypoth.- R.-F. überwiesen. Auf Grund Allerh. Ermächtigung vom 4./9. 1910 ist durch Ministerial. erlass vom 21./9. 1910 der Anstalt das Recht zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfand- briefe erteilt worden. Die Pfandbriefe sind mündelsicher auf Grund der Artikel 73 u. 74 des preuss. Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch. Für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte haftet die Anstalt mit ihrem gesamten Vermögen. Bezüglich des Gesamtbetrages der Pfandbriefe, des Deckungsverhältnisses von Hypoth. auf Grundstücken oder an Erbbaurechten, die zur Verhütung eines Verlustes er- worben werden, sowie des Vorübergehenden Ersatzes der zeitweilig fehlenden Hypotheken- deckung gelten die entsprechenden Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes. Zu einer Ausgabe von Pfandbriefen über den zehnfachen Betrag des Grundkapitals, des allgem. R.-F. u. des Hypoth.-R.-F. hinaus ist die Genehmigung der zuständigen Minister erforderlich. Mitglieder der Anstalt sind der kgl. preuss. Fiskus, die Hauseigentümer, denen die Kredithilfe der Anstalt zuteil wird, mit Eintragung in die Mitgliederliste u. sonst. Personen, die mit Genehmigung des Verwaltungsrats als Mitglieder aufgenommen werden. Die ordentl. u. stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind mittelbare Staatsbeamte. Direktoren: Regierungsassessor Dr. Stübben, Armin Loos. Stellvertr. Vorstandsmitglieder: Reg.-R. Franke, Reg.-R. Nehring, Vosberg. Verwaltungsrat: Stadtrat Schleyer, Posen, Vorsitzender; Geh. Komm.-Rat Aronsohn, Präsident d. Handelskammer, Bromberg, M. d. A.; Gärtnereibes. A. Bauer, Danzig; Komm.- Rat Dietrich, Präsident d. Handelskammer. Thorn, M. d. A.; Assessor a. D. M. Jaffé, Posen; von Kardorff, Kgl. Landrat, Lissa, M. d. A.; Reg.-Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer, Berlin; Justizrat Dr. Schrock, Marienwerder, M. d. A.; Dr. Wegener, Posen; Baugewerks- meister G. Wilke, Dirschau. Staatskommissar: Kaiserl. Bankassessor Blaschke, Vorstandsmitglied der Reichsbank- Hauptstelle Posen. Geschäftsjahr: Kalenderfahr. Gewinnvyerteilung: Der nach Ausstattu ng der Reserven verbleibende Reingewinn wird zur Tilg. der Darlehen verwendet. Ist ein Darlehen getilgt, so werden die auf den Anteil des bisherigen Hypothekenschuldners am Hypoth.-R.-F. entfallenden Zs., die nach dem durchschnittlichen Zinsfuss für die Betrieb smittel der Anstalt, jedoch nicht höher als 4 % zu bemessen sind, dem bisherigen Hypothekenschuldner oder dessen Rechtsnachfolger aus- gezahlt, solange dieser Mitglied der Anstalt ist. 4 % Pfandbriefe von 1910 Reihe I. M. 6 000 000, davon im Umlauf 31./12. 1912: M. 5 783 500 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Kündig. u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers unkündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekannt- machung eingelöst. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt; Berlin: Kgl. Seehandlung, Bank für Handel u. Ind. u. deren sämtl. Niederlassungen, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank u. deren sämtl. Niederlassungen, Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlassungen, A. Schaaff- hausenscher Bankverein u. dessen sämtl. Niederlassungen. Eingeführt in Berlin 4./1. 1911 zu 101.25 %. Kurs Ende 1911–1912: In Berlin: 101.10, 99.30 %. Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.). 4 % Pfandbriefe von 1911, Reihe II. M. 4 000 000, davon im Umlauf 31./12. 1912: M. 3 805 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg:: Kündig. u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers un- kündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Die Auslos. bezw. Kündig. erfolgt im Dez. per 1./7. des folg. Jahres. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt, Danziger Privat-Actien-Bank Fil. Posen, Nord- deutsche Creditanstalt, Ostbank für Handel u. Gewerbe, Hartwig Mamroth & Co.; Berlin: Seehandlung, Bank für Handel u. Industrie, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank, Disconto- Ges., Dresdner Bank, A. Schaaffhausenscher Bankverein; Halle a. S.: H. F. Lehmann; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Eingeführt in Berlin im Nov. 1911. Kurs mit Reihe I zus. notiert.