102 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalen zu Ortsentwässerungsanlagen und zur ersten Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Vom Grund- stückseigentümer wird eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4¼ % des Anlage- kapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 ½ fache Betrag der Rente, in Landeskulturrentenscheinen gewährt, die mit 3½ % verzinst werden. Die bis 30./6. 1888 aufgenommenen Landeskulturrenten betragen 5 % des Anlagekapitals, das in 4 % Kulturrentenscheinen gewährt worden ist, u. laufen nach 41 Jahren ab. Die Landeskultur- rentenscheine werden sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf bezw. durch Einlieferung bei Rentenablösungen getilgt. Verlos. im Dez. für 1./7. u. im Juni für 2./1. des folg. Jahres. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Dresden: Sächs. Bank u. Fil.; Bautzen: Landständische Bank des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz u. Fil. in Dresden; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heyde- mann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Berlin: Dresdner Bank. Verjährung der ausgelosten Stücke 30 Jahre (F.); auf den Zinsscheinen ist deren Verjährungs- bezw. Vorlegungsfrist angegeben. 4 % Landeskulturrentenscheine, Serie I. In Umlauf Ende Dez. 1912: M. 2 659 500 in Stücken à Tlr. 500 = M. 1500. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1891–1912: 102.50, 103.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60, 103, 102, 101, 101.50, 102.60, 103.50, 103.75, 103.25, 102.80, 103.50, 100.50, 102, 103, 102, 101.75, – %. Notiert Dresden, Leipzig. 3½ % Landeskulturrentenscheine. In Umlauf Ende Dez. 1912: M. 33 459 300 in Stücken à M. 300, 1500, 6000. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1890–1912: 93, 92, 94.75, 94, 100, 100.80, 100, 98.25, 95.75, 90 (kl. 93.75), 88.25 (kl. 91.75), 94.50 (kl. 96.50), 96.75 (kl. 98), 97 (kl. 98), 96.70 Kkl. 97.60), 95.30, 95.10, 92, 93.25, 95, 93.75, 92.75, 87.75 %. Notiert Dresden, Leipzig. Allgemeine Rentenanstalt zu Stuttgart, Lebens- und Rentenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Grundbestimmungen: Die 1833 gegründete und 1856 mit juristischer Persönlichkeit aus- gestattete Unternehmung ist ein auf Gegenseitigkeit seiner Mitglieder gegründeter Versich.- Verein; derselbe bezweckt die unmittelbare Gewährung von 1) Kapitalversich. auf den Todesfall (Lebensversich.), 2) Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall an seine Mit- glieder. – Ausser dem Versich.-Geschäfte wird seit 1855 im Nebenbetriebe auf Rechnung der Anstalt unter besonderer Aufsicht der Kgl. Württ. Staats-Reg. ein Bank-Kommissions- geschäft verbunden mit einer Spar- u. Depositenkasse und der Ausgabe von Schuldscheinen der Anstalt geführt. Reinvermögen: Zur Gewährleist. der übernomm. Verpflicht. dient neben der Präm.-Res. das Reinvermögen der Anstalt. Dasselbe besteht in: 1) dem allg. R.-F., der allen Betrieben gemeinsam ist, 2) dem Sicherheits-F. der Kapitalversich. auf den Todesfall mit 10–20 % und 3) dem Sicherheits-F. der Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall mit 2–5 % ihrer Prämien-Res. Das Reinvermögen ist reine Ersparnis, nicht unverteilte Div.; es wächst mit dem Geschäftsumfang und die Zs. desselben fliessen dem Geschäfte zu. 1912 betrug das- selbe M. 9 238 926.91. 3½ % Schuldverschreibungen von 1903. Zur Ausgabe genehmigt M. 12 000 000 in 6 Serien à M. 2 000 000; Stücke bei jeder Serie 400 £ 2000, 600 1000, 800 500, 1000 200 M. Davon in Umlauf Ende 1912: M. 7 438 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Rückzahl. vor dem 1./2. 1914 ausgeschlossen, von dieser Zeit ab entweder durch Rückkauf oder durch Verl., oder teils durch Rückkauf u. teils durch Verl. innerh. 40 Jahren; vom 1./2. 1914 ab ausserord. Tilg. im Wege der Künd. mit mind. 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Dem Nom.- Betrage der ausgegebenen Schuldscheine muss jederzeit ein mind. gleich hoher Betrag von Hypoth., die nach $ 16, Ziff. 1 der Satzung gesichert sind u. einen mind. gleich hohen Zs.-Ertrag abwerfen, entsprechen; die zum Prämien-R.-F. gehörigen Hypoth. dürfen als Gegenwert für ausgegebene Schuldscheine nicht gerechnet werden. Zahlst.: Stuttgart: Kasse der Anstalt; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Die alten 4 % u. 3½ % Pfandbriefe sind sämtlich eingelöst. Die neuen Schuldverschreibungen wurden eingef. in Frankf. a. M. 9./1. 1904 u. in Stuttgart 11./1. 1904 zu 100.10 %. Kurs Ende 1904–1912: In Frankf. a. M.: 100, 100, 98.50, 94.50, 95, 94.50, 94, 93, 90 %. —– In Stuttgart: 100, 100, 98.50, 94.50, 95, 94.50, 94, 93, 90 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Versicherungsstand am 31. Dez. 1912: a) Rentenversicherung: 14 151 Versicherungen mit M. 3 152 984.39 jährl. Rente; b) Kapitalversicherung: 2295 Versicherungen mit M. 4 018 012.16 Kapital; c) Lebens- u. Überlebensversicherung: 42 377 Versicher. mit M. 164 534 718.92 Kapital u. M. 3894.29 Rente. Gewinn-Verteilung: Die aus dem Geschäftsbetrieb eines Kalenderj. sich ergebende Div. wird mit Ausschluss der erst in diesem Jahre Eingetretenen den übrigen am Ende desselben