Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. der aus den von ihren Mitgl. entrichteten Zs. der erhaltenen Darlehen u. den Abschlags- zahlungen auf diese Darlehen besteht und zur Verzinsung u. Tilg. der vom Verein aus- gestellten Oblig. dient. Jede Serie hat ihren eig. Res.- u. Administr.-F., bestehend aus den regelmässigen u. extraordinären Zuschüssen, welche die Mitgl. statutarisch an denselben zu entrichten haben, aus den Zs. der Rückstände, welche die Mitgl. sich bei schuldigen Ein- zahlungen jeglicher Art zuziehen möchten, aus nicht erhobenen, verfallenen Zs. u. Kapital- beträgen, aus Zs. an Effekten, die der Fonds besitzt und aus zufälligen Einnahmen. Es ist die Bestimmung dieses Fonds, an den Administr.-Ausgaben teilzunehmen und die der betr. Serie erwachsenden Verluste wie auch die aus der vorläufigen Gemeinschaftlichkeit einer vorhergehenden und einer folg. Serie event. erwachsenden Verpflichtungen zu decken. Bei der Aufnahme in den Verein ist an den R.-F. der betr. Serie ein Betrag zu zahlen, der für die IX. Serie 2 % des gewährten Darlehens beträgt. Hat der Bestand des Res.- u. Administr.-F. eine Grösse erreicht, die für die IX. Serie 5 % der die Serie belastenden Schuld übersteigt, so ist der Überschuss zur Tilg. von Kassen-Oblig. der Serie und zur Abschreib. auf die Dar: lehen in genauer Verteilung unter alle Mitgl. der Serie nach Massgabe ihnes Anteils am Fond zu verwenden. An jedem 11./6. u. 11./12. ist der ganze dem Amort.-F. angehörende Bestand nach Abzug der auf die Oblig. des Vereins geschuldeten Zs. wie auch des Betrages, der nach annähernder Berechnung der Direktion zur Berichtigung der nach der Ziehung zu erwartenden Darlehen erforderlich sein dürfte, zur Tilg. von Kassen-Oblig. zu verwenden. Die Tilg. ge- schieht durch Verlosung mit Zahlungstermine 2./1. u. 1./7. Der Verein ist auch berechtigt, mit einer Frist von 3 Mon. sämtl. Oblig. oder einen Teil derselben zur Rückzahlung an einem 1./1. oder 1./7. zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder und die Mitteel öffentlicher Stiftungen in den vom Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. 4 % Kassen-Oblig. Serie Ix. Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000 = frs. 83 334 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 1000, 2000, 5000 = M. 112.50, 225, 1125, 2250, 5625 = frs. 138.89, 277.78, 1388.89, 2777.78, 6944.44; in Umlauf 31./3. 1912: Kr. 36 577 600. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Verlos. in spät. 60 J. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdner Bank sowie ihre sonst. deutschen Niederlass.; Basel: A.-G. von Speyr & Go. Zahl. der Zs. u. verlost. Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 – M. 112.50. Eingef. in Berlin 12./7. 1905 zu 99.10 %, in Frankf. a. M. 2./8. 1905 zu 98.80 %, in Hamburg im Juli 1905 zu 99.10 %. Kurs Ende 1905 bis 1912: In Berlin: 97.60, 96.20, 91.70, 93.50, 94.60, 95.30, 94.40, 91.50 %. – In Frankf. a. M.: 97.50, 98.80, 95.70, 95.30, 94.50, 95, 94.20, 92.50 %. – In Hamburg: 97.50, 95.90, 91.75, 93, 95.55, 95, 94.50, 92.50 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Obergerichtsanwalt Graf Ed. Reventlow, Etatsrat Rogert Möller, Hofbesitzer M. P. Blem. Repräsentantenschaft: Vors. Architekt C. F. Thomsen, Kopenhagen; ausserdem noch weitere 20 Mitgl. Bilanz am 31. März 1913: Aktiva: Pfand-Oblig. Kr. 459 900 802.80, Rückstände auf d. halbjährl. Zinsleistungen der Mitgl. 1 084 424.22, Auslag. für die Mitgl. des Vereins 2281.71, Debit. 19 348.23, Kassenbestand 1 999 832.27, Aktiven des Reserve- u. Admin.-F. 11 937 882.81.– P assiva: Kassen- Obligationen 459 875 900, noch nicht abgehob. verloste Kassen-Oblig. 71 900, noch nicht ab- gehob. Kassen-Oblig.-Zs. 43 567, deponierte Summen 394.25, Kredit. 30 592.55, Res.- und Admin.-F. 14 922 218.24. Sa. Kr. 474 944 572.04. Kreditverein von Grundbesitzern in Kopenhagen u. Umgegend (Kredit- foreningen af Grundejere 1 Kjöbenhavn og omegn) in Kopenhagen. (Börsenname: „Kopenhagener Kreditverein“.) Errichtet: Am 18./3. 1882 auf Grund des Gesetzes vom 17./3. 1882, Statut v. 19./5. 1882. Zweck: Der Verein verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern Darlehen auf ihre Grund- stücke zu gewähren sowie ihnen Gelegenheit zu bieten die Schuld durch fest bestimmte oder allmählich steigende Abschlagszahl. abzutragen. Mitglied des Vereins ist jeder Besitzer von Grundstücken in der Stadt Kopenhagen oder in dem angrenzenden Stadtdistrikte Fre- deriksberg, welcher gegen die Verpfändung eines solchen Grundstückes von dem Verein ein Darlehen erhalten hat. Darlehen werden nur so gewährt, dass der Betrag eines Darlehens niemals % der Schätzungssumme des zu verpfändenden Grundstücks über- steigt. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden in Oblig. ausbezahlt, zu deren Aus- gabe der Verein in Gemässheit des Gesetzes v. 17./3. 1882 berechtigt ist; der Darl hnssucher ist verpflichtet, die Oblig. zum Nennwerte anzunehmen. Die Direktion hat jedoch das Recht, die Darlehen auch in bar auszuzahlen zu dem an der Kopenhagener Börse am Tage vor der Auszahl. notierten niedrigsten Kurse der Oblig. oder zu pari. Die von dem Verein aus- gestellten Oblig. sind von seiten des Gläubigers unkündbar, sie lauten auf den Inhaber, Können aber auf Verlangen auf Namen gestellt werden. Sowohl der Eintritt von Mitgliedern in den Verein als auch die Ausgabe von Oblig. seitens des Vereins findet in selbständigen Serien und innerhalb dieser event. in Abteilungen statt. In bezug auf die Ausstellung von Oblig. gelten die Serien als eine Einheit, sodass die sämtl. Mitglieder der Serien den Oblig.- Inhabern gegenüber solidarisch verantwortlich sind; soweit innerhalb der Serie Abteilungen gebildet sind, haftet zunächst jede Abteilung für alle ihr obliegenden Verpflichtungen. Die Mitglieder jeder Serie haften solidarisch mit der vollen Schätzungssumme der von ihnen an den Verein verpfändeten Grundstücke, wenn sie % der Schätzungssumme als Darlehen erhalten haben, oder in demselben Verhältnis zu dem geliehenen Betrage, wenn dieser einen