Kaiserreich Russland. 359 werden, sofern die Nummern in der im Reichsschatzamt vorhandenen Liste der mit der Bescheinig. der Umlaufsfähigkeit versehenen Lose der vorgenannten Anleihe aufgeführt sind. Den Umtausch vermittelt Mendelssohn & Co. in Berlin; die zum Umtausch eingereichten Prämienlose, soweit sie die Umlaufsbescheinig. des Reichsschatzamtes tragen, werden diesem zur Prüfung der Echtheit der Umlaufsbescheinig. vorgelegt u. werden, falls die Nummern der Stücke in der Liste der mit der Umlaufsbescheinig. versehenen Lose enthalten sind, die betreff. Ersatzstücke vom Reichsschatzamt mit dem Vermerk: „Als umlaufsfähig in Deutsch- land anerkannt“ sowie mit dem Kontrollstempel für Prämienanleihen versehen. Die Aus- händig. der Ersatzstücke an die Losbesitzer erfolgt durch Mendelssohn & Co.; Kosten werden für die Bescheinig. der Umlaufsfähigkeit u. dem Aufdruck des Kontrollstempels nicht er- hoben; dagegen sind die Kosten des deutschen Couponsbogenstempels (Talonsteuer), die per Stück M. 2.25 betragen, vom Inhaber beim Empfang der neuen Stücke zu bezahlen. Kurs Ende 1890–1912: In Berlin: 177.25, 148.25. 150.75, 164.50, 166.50, 193, 198.25, 198.50, 297.70, 317.50, 338.50, 475, 479, –, 421.75, –, 378, 366.50, 370.50, –—, 484.75, 480, 468 %. — Ende 1891–1912: In Frankf. a. M.: 154.50, 151, 164, 167, 190, 197, 198, 199, 320, 335, 470, 481, 450, 421, 425, 380, 366, 370, 452, 487, 479, 470 %. – In Hamburg: 145.25, 146.10, 159.75, 161.75, —, 192.25, 191.50, 193, 319, 340, 470, 478, 440, 420, 415, 378, 365, 365, 445, 484, 479, 464 %. Usance: Beim Handel an der Börse in Berlin seit 13./1. 1898 Rbl. 100 = M. 216, vorher Rbl. 100 = M. 320, in Frankfurt a. M. u. Hamburg seit 2./1. 1899 Rbl. 100 = M. 216, vorher in Frankf. a. M. Rbl. 100 = M. 320, in Hamburg Rbl. 100 = M. 330. 5 % Russische II. Prämien-Anleihe von 1866. Rbl. 100 000 000 in 20 000 Serien à 50 Lose, jedes Los à Rbl. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 134 906 Stück). Noch unverlost am 1. Jan. 1913 in Umlauf: Rbl. 44 480 000. Zs.: 1./14. März, 1./14. Sept. Verlosung: Prämienziehung am 1./14. März; alle gezogenen Oblig. erhalten die Prämien und werden abgestempelt zurück- gegeben, sie nehmen an den folg. Ausl. teil, bis ihre Serie in einer Amort.-Ziehung gezogen u. dadurch getilgt wird. Amort.-Ziehung am 1./14. März u. 1./14. Sept. Auszahlung der Prämien u. der verl. Stücke erfolgt 3 Mon. nach der Ziehung. Hauptgew.: Rbl. 200 000, kleinste Prämie Rbl. 500; in jeder Prämien-Ziehung werden folg. Prämien gezogen: 1 à Rbl. 200 000, 1 à 75 000, 1 à 40 000, 1 à 25 000, 3 à 10 000, 5 à 8000, 8 à 5000, 20 à 1000, 260 à 500, zus. 300 Gewinne mit Rbl. 600 000; die bei der Amort.-Ziehung ausgel. Stücke werden seit Sept. 1911 bis März 1916 mit Rbl. 140, später steigend bis Rbl. 150 eingelöst; letzte Tilg. im Jahre 1926. Zahl der zur Ziehung gelangenden Lose 1913: März-Ziehung 11 500 Lose, Sept.-Ziehung 16 000 Lose; 1914: März-Ziehung 12 000 Lose, Sept.-Ziehung 16 500 Lose. Zahlstellen: In Deutschland keine. Zahlung der Coupons und Prämien unter Abzug von 5 % russischer Kapitalrenten- steuer, der getilgten Stücke ohne jeden Abzug in Rbl.-Papier; in Berlin sind die Coupons u. verlosten Stücke zum ungefähren Wechselkurse auf kurz Petersburg verkäuflich. Der Reichskanzler veröffentlichte im Reichsanzeiger v. 22./5. 1911 nachstehende Bekanntmachung betr. den Umtausch der Schuldverschreib. der russ. II. Staatsprämienanleihe von 1866: Die Schuldverschreib. der russ. II. Staatsprämienanleihe von 1866, deren letzter den Stücken anhaftender Zinsschein den Zeitraum vom 1./14. März bis 1./14. Sept. d. J. umfasst, werden nach Bestimmung der russ. Regierung eingezogen u. gegen neue, die gleichen Serien- u. Stücknummern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hierauf hat der Bundesrat genehmigt, dass diejenigen neuen Stücke der bezeichneten Prämienanleihe, welche an Stelle eingezogener, mit der Umlaufsbescheinigung des Reichsschatzamts versehener Schuld- Yerchreib. ausgegeben werden, durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung u. des Kontrollstempels für Prämienanleihen als in Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden, sofern sie in dem Verzeichnis der mit der Bescheinigung der Umlaufsfähigkeit versehenen Lose der russ. II. Staatsprämienanleihe von 1866 aufgeführt sind. –— Mit der Vermittelung des Umtausches für Deutschland ist von der Kaiserlich Russischen Regierung das Bankhaus Mendelssohn & Cie., Berlin, betraut worden, das die zum Umtausch eingereichten Prämien- lose, soweit sie die Umlaufsbescheinigung des Reichsschatzamtes tragen, diesem zur Prüfung der Echtheit der Umlaufsbescheinigung vorlegen wird. Falls die Nummern der Stücke in der Liste der mit der Umlaufsbescheinigung versehenen Lose enthalten sind, werden die betreffenden Ersatzstücke vom Reichsschatzamt mit dem Vermerk: „Als umlaufsfähig in Deutschland anerkannt“ sowie mit dem Kontrollstempel für Prämienanleihen versehen werden. Die Aushändigung der Ersatzstücke an die Losbesitzer erfolgt durch das genannte Bankhaus, sodass ein unmittelbarer Verkehr zwischen dem Reichsschatzamt u. den Losbesitzern nicht stattfindet. Kosten werden für die Bescheinigung der Umlaufsfähigkeit u. den Aufdruck des Kontrollstempels diesseits nicht erhoben. Dagegen sind die Kosten des deutschen Coup.- Bogenstempels (Talonsteuer), die per Stück M. 2.25 betragen, vom Inhaber beim Empfang der neuen Stücke zu bezahlen. Kurs Ende 1890–1912: In Berlin: 162, 136, 139.20, 148.75, 152.80, 162, 182.75, 175.40, 262.50, 276, 284.80, 360, 370.50, –, 316, –, 276, –, 279.75, 342.25, 279.50, 367, 353 %. –— In Frankf. a. M.: 163, 140.50, 140, 149, 153, 160, 182, 174, 174, 278, 282, 356, 373, 350, 318, 295, 280, 255, 270, 345, 380, 367.50, 350 %. – Ende 1891–1912: In Hamburg: 133.25, 136.10, 144.25, 147.25, –, 175, 163.50, 173, 276, 280, 355, 369, 339, 312, 305, 278, –, 370, 340, 379, 366, – %. Usance wie bei I. Prämien-Anleihe von 1864. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Oblig. in 30 J. n. F. 4 % Russische Nicolai-Obligationen. I. Em. von 1867: Rbl. G. 75 000 000 = fr. 300 000 000, II. Em. von 1869: Rbl.-G. 69 437 500 = frs. 277 750 000 in Stück. à Rbl. 125, 625 = frs. 500, 2500. Zs.: 2./5., 2./11. Tilg. bei der I. Em. von 1868 an und bei der II. Em. von 1870 an durch Verl.