Kaiserreich Russland. 363 I. Serie, den 4 % Oblig. von 1890, den 4 % Oblig. VII. u. VIII. Serie und den 4 % Oblig. IX. u. XI. Serie, haben aber das Vorzugsrecht vor etwa später auszugebenden Anleihen. Zahlstellen: Warschau: Eigene Kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Mitteldeutsche Creditbank; Breslau: Schles. Bank- verein; Brüssel: Deutsche Bank, succ.; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co.; ferner noch in St. Petersburg. Zahlung der Zinsscheine sowie der verl. Oblig. frei von jeder jetzigen oder zukünftigen russ. Steuer in Deutschland in Mark. Aufgel. in Berlin, Frankf. a. M., Breslau am 28./8. 1901 zu 98.50 %. Kurs Ende 1901–1912: In Berlin: 97.90, 99.75, 99.80, 99, 91.90, 88.10, 82, 83.25, 90.20, 92.75, 90.50, 88.30 %. – In Frankf. a. M.: 97.90, 99.70, 99.30, 99, 91, 89, 82.30, 83.50, 90, 93, 90.80, 87.80 %. 4 % Warschau-Wiener Obligationen XI. Serie: M. 20 721 000 = Rbl. 9 591 750.90 = frs. 25 580 074.50 = hfl. 12 225 390 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80 = frs. 617.25, 1234.50, 2469 = hfl. 295, 590, 1180. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Vom 1./7. 1902 ab durch Verl. im März (erstmalig 1902) per 1./7. mit jährl. 0.420185 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 60 Jahren, vom 1./7. 1901 ab gerechnet. Nach Ablauf der Koncession übernimmt die russ. Regierung die Zahlung der Zs. und der Tilg.-Rate bezügl. der alsdann noch aus- stehenden Oblig. der XI. Serie. Verstärkte Verl. oder Gesamtkündig. bis 1./1. 1911 aus- geschlossen. Sicherheit wie bei Serie X, jedoch dieser Anleihe vorgeordnet. Zahlst. sowie Zahl.-Modus wie Serie X. Aufgel. in Berlin, Frankf. a. M., Breslau 28./8. 1901 zu 98.50 %. Kurs in Berlin mit Serie X zus. notiert. Kurs Ende 1901–1912: In Frankf. a. M.: 97.90, 99.70, 99.30, 99, 91, 89, 82.30, 83 50, 90, 92.80, 90.80, 87.80 % Verj. verl. Aktien u. Oblig. in 10 J. nach ihrem Rückz.-Term.; Verj. der Coup. v. sämtl. Wertp. in 10 J. n. Verf. Landschaftlicher Kredit-Verein im Königreich Polen in Warschau. Errichtet: 1825. Neues Statut v. 9./6. 1888. Zweck: Die Thätigkeit des Verbandes besteht ausschl. in der Gewährung hypoth. Darlehen innerh. des Rahmens seiner Bestimmung und in der Ausgabe von Pfandbr. auf Grund dieser Darlehen; anderweite finanzielle oder kommerzielle Geschäfte darf der Verband nicht betreiben. Mitgl. des Verbandes sind alle Eigentümer der mit Darlehen des Verbandes belasteten Güter, innerh. der Grenzen seines Wirkungsbereiches. Die Darlehen müssen auf den zu beleihenden ausschl. ländlichen Grundstücken unbedingt zur ersten Stelle hypoth. seingetragen werden; die zu erteilenden Darlehen dürfen die Hälfte des Schätzungswertes des zu beleihenden Gutes nicht übersteigen. Die auf Grund der Schätzungen bewilligten Darlehen werden in Pfandbr. des Verbandes nach deren Nennwerte erteilt. Die Darlehen werden auf eine genau festgesetzte Zeit gewährt und sind im Laufe derselben durch be- stimmte halbj. vom Schuldner zu entrichtende Raten zu tilgen, die dem Zinsfusse und dem Amort.-Satze der Pfandbr. zu entsprechen haben. Die Darlehensnehmer haben halbj. Raten von gleicher Höhe zur Zahlung der Pfandbr.-Zs., sowie zur Tilg. des Darlehens zu entrichten und ausserdem einen Beitrag zur Deckung der Verwalt.-Kosten des Verbandes zu leisten. Die Amort.-Quote beträgt nach Wahl der Schuldner , ¾ oder 1 % halbj. vom Nennbetrage des empfangenen Darlehens; der Verwalt.-Kostenbeitrag wird, unter Zugrundelegung des wirklichen Bedarfes, von den Verwalt.-Organen des Verbandes auf höchstens 1 % des Nenn- betrages des Darlehens festgesetzt. Die Zins-, Tilg. u. Verwalt.-Kostenbeiträge sind für jedes Halbj. im voraus zu entrichten. Die Pfandbr. werden in dem Masse ausgestellt, als Dar- lehen bewilligt werden, und auf einen Betrag, der der Höhe eines jeden Darlehens entspricht. Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbr. darf somit den Gesamtbetrag der auf den ver- pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des Verbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes; 4) die gesamte Verantwortlichkeit sämtlicher mit Darlehen belasteten und dem Verbande verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten Schuld. 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie I=V von 1892, anfangs 5 %, 1893 auf 4½ % konvertiert, in Umlauf 31. Okt./13. Nov. 1912: Rbl. 157 495 550 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni und 9./22. Dez. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtliche auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amortisations-Zahlungen. Die für jedes einzelne Darlehen zu verwendende Minimal-Tilgungsquote ist auf 1 % des Betrages des Darlehens festgesetzt. Die Tilg. geschieht durch Verl. am 19. März /1. April und 18. Sept. / 1. Okt. per 9./22. Juni und 9./22. Dez. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Breslau: E. Heimann. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % russ. Coup.- Steuer in Deutschl. zum jeweil. Kassenkurse der russ. Noten. Kurs Ende 1893–1912: 65.90, 67.90, 66.40, 66.80, 67.30, 100.25, 97.70, 96.60, 98, 99.80, 98.30, 94.10, 92.90, 88.60, 88.70, 91.40, 95 (kl. 95.40), 95 60 (kl. 96.25), 93.70, 90.90 %. Notiert in Berlin, Breslau. Usance: Seit 13./1. 1898 werden beim