São Paulo (Brasilien). – Königreich Schweden. 371 Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankver., sowie deren sämtl. Niederlass. in Deutschl.; Paris: Banque de Paris et des Pays-Bas, sowie ihre Niederlass. in Holland, Belgien u. der Schweiz; London: Dresdner Bank; Basel: Akt.-Ges. von Speyr & Co. Zahl. der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärt. u. zukünft. brasil. Steuern u. Abgaben in Deutsch- land in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt 17./4. 1905 zu 98 %. Kurs Ende 1905–1912: In Berlin: 97.90, 97.10, 95.50, 94.25, 100, 101, 100.70, 99.40 %. – In Frankf. a. M.: 97.50, 97.30, 95, 94.50. 100, 100.75, 101, 99 %. – In Hamburg: 97.70, 96.50, 94.75, 94, 99.50, 100.60, 100.25, 98.50 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 5 % steuerfreie äussere Gold- Anleihe von 1908. £ 15 000 000 = M. 306 000 000 = frs. 376 800 000 = hfl. 180 750 000 = $ 72 900 000 in Stücken à £ 20, 50, 100, 200, 500, 1000 (für den deutschen Markt £ 20, 50, 100, 200 = M. 408, 1020, 2040, 4080). Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf (falls unter pari) od. halbjährl. Verlos. im Juni bezw. Dez. per 1./7. bezw. 2./1. aus den jährl. Überschüssen der Erträge der Surtaxe, sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Kaffeevorräte, welche sich ergeben, nachdem die Jahreszinsen der Anleihe ge- deckt u. die sonstigen Ausgaben für den Anleihedienst nebst den Betriebsausgaben des Aus- schusses beglichen worden sind. Der Restbetrag von £ 677 570 gelangte am 1./7. 1913 zur Rückzahl., den gekündigten Stücken wurde im April 1913 der Umtausch in Stücke der 5 % An- teile von 1913 angeboten. Sicherheit: Kapital u. Zs. der Anleihe sind hypothekar. sichergestellt: 1. durch Verpfänd. des Ausfuhrzolles (Surtaxe) von frs. 5 pro Sack Kaffee; 2. durch Ver- pfänd. der dem Staate São Paulo gehörigen, in europäischen Häfen u. in solchen der Verein. Staaten von Nord-Amerika lagernden Kaffeevorräte von ca. 7 000 000 Sack, sowie der Erlöse aus dem Verkaufe dieser Kaffeevorräte: 3. durch die unbedingte Garantie der Bundes-Reg. der Verein. Staaten von Brasilien. Die Reg. von Sao Paulo hat dafür Gewähr übernommen, dass während der Dauer der Anleihe die Eingänge aus dem Ausfuhrzoll (Surtaxe) u. aus dem Verkauf der Kaffeevorräte nicht weniger als frs. 45 000 000 = £ 1 800 000 jährlich betragen. Den etwaigen Fehlbetrag hat die Reg. von São Paulo, event. die Bundes-Reg. der Verein. Staaten von Brasilien auf Grund ihrer Garantie, unverzüglich in bar zu zahlen. Zahlst.): In Deutschland: Berlin: S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Schröder Gebrüder & Co., M. M. Warburg & Co.: Cöln: Deichmann & Co. Zahl. der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärt. u. zukünft. Stempeln u. Abgaben der Brasilian. Bundes-Reg. wie auch des Staates São Paulo in Deutschland zum Kurse von M. 20.40 für 1 £. Der für Deutschland bestimmte Teilbetrag von £ 2 000 000 wurde auf- gelegt 16./12. 1908 zu 92.50 %; wobei M. 20.48 für 1 £ gerechnet. Die Einführung der Anleihe an den Börsen von Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg erfolgte im Febr. 1909. Kurs Ende 1909–1912: In Berlin: 100, 101, 101.30, 100.20 %. – In Frankf. a. M.: 99.90, 101, 101.30, 100.70 %. – In Hamburg: 100, 101.10, 101.45, 101 %. 5 % steuerfreie äussere Gold-Anleihe von 1913. £ 7 500 000 = M. 153 000 000 = frs. 189 000 000 = hfl. 90 375 000 = $ 36 450 000 in Stücken à £ 20, 50, 100, 200, 500, 1000. Die Stücke des zur Emission in Deutschland bestimmten Teilbetrages von £ 1 000 000 = M. 20 400 000 lauten über £ 20, 50, 100, 200 = M. 408, 1020, 2040, 4080. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg:: Durch Rückkauf (falls unter pari) oder halbjährl. Verlos. im Juni bezw. Dez. per 1./7. bezw. 2./1. aus den jährl. Überschüssen der Erträge der verpfändeten 2½ frs. Ausfuhrzoll (surtaxe) pro Sack Kaffee sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Kaffeevorräte, welche sich ergeben, nachdem die Jahres-Zs. der Anleihe gedeckt u. die sonstigen Ausgaben für den Anleihedienst, nebst den mit Lagerung u. Verwaltung des Kaffeestocks verbundenen Ausgaben beglichen worden sind. Kündig der Anleihe zu pari an einem Halbjahrstermin jederzeit mit 6 monat. Frist zulässig; spätestens 1./7. 1923 findet die Rückzahlung der alsdann noch umlaufenden Stücke statt. Sicherheit: Kapital u. Zs. der Anleihe sind hypothek. sichergestellt: 1) durch Verpfändung des Ausfuhrzolles von frs. 2½ (surtaxe) pro Sack Kaffee auf alle aus dem Staate Sao Paulo exportierten Kaffeemengen. Der Ausfuhrzoll (surtaxe), welcher früher frs. 3 pro Sack betrug, wurde durch das Gesetz vom 25./8. 1908 auf frs. 5 erhöht; er wird durch die Regierung des Staates Sao Paulo erhoben, welche die Eingänge aus den ver- pfändeten frs. 2½ pro Sack Kaffee ohne irgend welchen Abzug vom 1./7. 1913 ab an jedem Montag einer Woche an die Bevollmächtigten der Bankiers zur Verwendung für den Dienst der Anleihe abzuführen hat. 2) Durch Verpfändung der dem Staate Sao Paulo gehörigen, in europäischen Häfen lagernden Kaffeevorräten von ca. 3 200 000 Sack sowie der Erlöse aus dem Verkauf dieser Kaffeevorräte. 3) Durch die unbedingte Garantie der Regierung des Staates Sao Paulo. Zahlst. in Deutschland: Berlin: S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Schröder Gebrüder & Co., M. M. Warburg & Co.; Köln: Deichmann & Co. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen Steuern, Stempeln u. sonstigen Abgaben der brasilian. Bundes-Regierung, des Staates Sao Paulo sowie der brasilian. Stadtverwaltungen in Deutschland zum Kurse von M. 20.40 für £ 1. Der für Deutschland bestimmte Teilbetrag von £ 1 000 000 wurde auf- gelegt 17./4. 1913 zu 97 %. Den Besitzern des noch ausstehenden Restbetrages der 5 % Gold- Anleihe von 1908, welcher am 1./7. 1913 zur Heimzahlung gelangte u. von dem an unver- losten deutsch gestempelten Stücken noch £ 677 570 in Umlauf waren, wurde ein Umtausch gegen Schuldverschreib. von 1913 in der Zeit vom 12./4.–17./4. 1913 gegen eine Umtausch- prämie von 3 % des Nominalbetrages angeboten. XXIV*