Schweizerische Eidgenossenschaft. 381 Budget für 1899: Einnahmen frs. 95 925 000, Ausgaben frs. 98 210 000 „ „ 1900: „102 825 000, „103 665 000 „1901: „102 865 000, „105 675 000 „1902: 102 290 000, „ „107 890 000 „1903: 3 „106 430 000, „110 585 000 „1904: „111 335 000, „115 050 000 3 „1905: 115 730 000, „117 360 000 3 „1906: „121 190 000, „123 800 000 „1907: „132 225 000, „134 365 000 „1908: 4 146 875 000, „ „148 145 000 „ 1909: 3 149 075 000, 3 „153 680 000 0 „1910: „ 155 630 000, „159 990 000 0 „1911: 3 „ 90 675 000, 3 „92 475 000 „ . „92 760 000, „ 96 580 000 0 1913: 5 „ 98 725 000, 3 103 155 000 3 % Eidgenössische Eisenbahnrente. frs. 69 333 000 Kapital = frs. 2 079 990 Rente in Stücken à frs. 30, 150, 300 Rente = frs. 1000, 5000, 10 000 Kapital. Zinsen: Jeder Coupon über je 1 % Rente zahlbar am 1. Jan., 1. Mai, 1. Sept. Tilgung: Der Bundesrat behält sich das Recht vor, die Anleihe insgesamt oder serienweise mit 12 Monaten Frist zu kündigen, teilweise Rückzahlungen dürfen indessen nicht unter frs. 30 000 Rente = frs. 1 000 000 Kapital betragen. Zahlstellen: Bank für Handel und Industrie in Berlin, Darmstadt und Frank- furt a. M.: Berliner Handels- Ges. in Berlin. Zahlung der Coupons und verl. Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Wertverhältnis von frs. 1000 = M. 808. Mit Botschaft des Bundesrates vom 10. Okt. 1890 hat der Bundesrat der Bundes- versammlung den Entwurf eines Bundesbeschlusses unterbreitet, nach welchem ein Spezial- fonds unter der Bezeichnung „Eisenbahnfonds“ errichtet werden soll, dessen Verwaltung der Aufsicht und Leitung des Bundesrates unterstellt wird. Die Einnahmen des Fonds sollen bestehen a) aus dem Ertrag von erworbenen und zu erwerbenden Eisenbahnaktien; b) aus den Zinsen von angelegten Kapitalien; c) aus allfälligen anderen Zuwendungen. Der Fonds soll dienen a) zur Ausrichtung der Rentenbeträge auf den Rententiteln, welche der Bund zur Deckung des Ankaufspreises von Eisenbahnaktien ausgiebt; b) zur Deckung allfälliger Differenzen zwischen dem Jahresertrag der Aktien und den auszurichtenden Rentenbeträgen, sowie von Zins- und Kursverlusten; c) zum Rückkauf von Rententiteln am offenen Markt; d) zur eventuellen Ablösung der Rententitel, sofern von dem vorgesehenen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird; e) zur Bestreitung der Anleihens- und Verwaltungskosten. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 18. Dez. 1890 frs. 35 000 000 zu 89.80 %. Beim Handel wird in Berlin und Frankfurt a. M. das Stück mit M. 808 gerechnet. Kurs Ende 1890–1912: In Berlin: 89.90, –, –, –, –, –, –, –—, –, –, –, —, —, —–, – –, =, –, –, –, –, – %. – In Frankf. a. M.: 89.90, 88.90, 94, 96, —, 102, 102, 99, 100.20, 94, 95.50, 101, 100.50, 98, 96, 97.50, 96, 88, 87, 88, 85, 83, 84 %. 3 % Eidgenössische Anleihe von 1897 zur Konvertierung der 3½ % Anleihe von 1887 im Restbetrage von frs. 24 248 000 in Stücken à frs. 1000. Zs.: 30./6., 31/12 von 1905 ab bis längstens 1940 durch Ausl.; Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke in Deutschland zum Tageskurse für kurze Schweizer Wechsel. Die Anleihe wurde den Inhabern der per 31. Dez. 1897 gekündigten Eidgenössischen Anleihe von 1887 al pari vom 11. bis 25. Okt. 1897 angeboten, jedoch ist die Zulassung der neuen Anleihe in Deutschland noch nicht beantragt. 3½ % Schweizer. Bundesbahn-Oblig. v. 1899–1902. Frs. 500 000 000, Serien A–K von je frs. 50 000 000, eingeteilt in 500 000 Stücken à frs. 1000. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Kündbar frühestens auf 31./12. 1911; die Rückzahl. findet von 1911 ab statt durch Verl. im Okt. (zuerst 1911) per 31./12. bis längstens 31./12. 1962; vom 31./12. 1911 ab Verstärk. u. Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für Zs. u. Kap. der Anleihe haftet die Schweizerische Eidgenossenschaft; indes bildet gemäss der Artikel 8 und 12 des Bundesgesetzes, betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes u. die Organisation der Verwalt. der Schweizer. Bundesbahnen vom 15./10. 1897 die Verwalt. der Bundesbahnen eine besondere Abteil. der Bundesverwalt. u. ist das Rech- nungswesen der Bundesbahnen vom übrigen Rechnungswesen getrennt zu halten u. so zu gestalten, dass ihre Finanzlage jederzeit mit Sicherheit festgestellt werden kann. Der Rein- ertrag des Betriebes der Bundesbahnen ist zunächst für die Verzinsung u. Amort. der Eisen- bahnschuld bestimmt. Zahlst.: Zs.- u. Kap.-Zahlungen erfolgen an allen Hauptplätzen der Schweiz sowie in Deutschland in Berlin u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind., Deutsche Bank, Disconto-Ges. ohne Abzug von Kosten, Steuern oder Abgaben u. zwar in Deutschl. zum jeweil. Kurs von Sichtwechseln auf die Schweiz. Eingef. Serien A– in Berlin u. Frankf. a. M. 10./8. 1903 zu 102.70 %, Serien H u. I im Sept. 1906; Serie K, welche im März 1907 zu 99 % aufgelegt wurde, ist in Deutschland nicht eingeführt worden. Kurs Ende 1903–1912: In Berlin: 101.25, –, –, –, 98, 97.25, 98, –, 95, 92.10 %. – In Frankf. a. M.: 101.70, 100.90, 100.90, 102, 97.50, 97.60, 99, 96, 95.10, 92 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 10 J. (F.) Diese Oblig. sind zur Finanzierung des Rückkaufes der Schweiz. Hauptbahnen, – zur Konversion älterer, beim Rückkaufe durch die Bundesbahnen als Selbstschuldner übernommener An- 8%.% ――――§――――/?―