390 Ausländische Staatspapiere, Fonds ete. b) Anleihen, deren Dienst von der Administration de la Dette Publique Ottomane nicht verwaltet wird: 4% (eile n 18999? %Vuä 4 % „%8334% .%%.. „ 1 599 884 4 % Priv Zollanleihe von 1903222 „28 108 518 %%% ... „ 4 196 720 4 % 5 „„% %% . „ 6 048 812 3½ % Egyptische Tributanleihe von 1894. „ 8 030 088 % % ....... „ 6 825 236 4 % 3 %1911111 0707 6 957 588 Sa. £ T. 42 486 906 Budget pro 1911/12: Einnahmen: £ T. 2 844 579 500, Ausgaben: £ T. 3 623 318 487 . „ 1912/13: „ 3 051 415 854, „ Ergebnis der Administration (Rechnungsjahr März-Febr.) für 1907/08 1908/09 1909/10 1910/11 1911/12 Gesamt-Einnahmen. . . .= I. 3 919 002 4 199 570 4 551 727 4 797 463 5 090 836 e... 3 308 465 3 558 461 3 906 299 4 066 312 4 126 599 Ab: 4 % Zs. auf die unifiz. Schuld 1 691 031 1 691 031 1 691 031 1 691 031 1 691 031 Tilg. der unifizierten Schuld 196 344 196 344 196 344 196 344 196 344 Annuität für die Türkenlose 270 000 270 000 270 000 270 000 270 000 ½/ ff. ...... 1 151 090 1 401 086 1 748 923 1 908 937 1 969 223 Der Rest wird verwendet: Zahlung an die türk. Regierung . £ T. 863 317 1 050 814 1 311 693 1 431 702 1 476 917 Überweisung an die Türkenlose . „ 115 109 140 109 174 892 190 894 196 922 do. an den a. o. Tilg.-F. der uni- 8 = 8= 8= Haiesten Schuld — 172 663 210 163 262 339 286 340 295 383 1908 1909 1910 1911 1912 Der R.-F. 1./14. März . . . „ 1 773 330 1 862 617 2 000 000 2 000 000 2 000 000 Unifizlerung der Serientürken: Nach langen Verhandlungen erteilte der Sultan durch Irade vom 18. Djemazi-ul-Akhir 1321 (28. Aug. / 10. Sept. 1903) seine Zustimmung zur Uni- fizjierung der Konvert. Schuld Serien B, C u. D und zur Erhöhung der den Türkenlosen zu überweisenden jährl. Quote von £ T. 156 325 auf £ T. 270 000. 4 % konvertierte uniflzierte Ottomanische Staats-Anleihe von 1903. Ltd. 32 738 772 = £ 29 762 520 = frs. 744 063 000 in Stücken à Ltq. 22 = £ 20 = frs. 500 u. mehrfachen (5 u. 25 er Stücken). Zs.: 1./14. März, 1./14. Sept. Tilg.: Vom 1./14. Jan. 1904 ab durch Rückkauf unter pari oder Verl. (über pari) am 1./14. Jan. u. 1./14. Juli per 1./14. März resp. 1./14. Sept. mit jährl. 0.45 %; von 1913 ab totale Rückzahlung al pari zulässig. Sicherheit: Die neue Anleihe geniesst alle Rechte, Privilegien und Garantien, welche durch das Mouharrem- Dekret bewilligt sind, und der V.-R. der Dette Publique Ottomane wird wie früher die Anordnungen des Mouharrem-Dekrets genau befolgen. Der Zinsen- und Amort.-Dienst wird in der Weise gehandhabt, dass aus den Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane ein Betrag von £ T. 2 157 375 abgesondert wird, aus welchem zunächst die Annuität auf die 4 % priv. Anleihe von 1890 mit £ T. 430 500 bezahlt wird, sodann 4 % Zs. auf die unifizierte Schuld und ein Teil der Annuität auf die Türkenlose in Höhe von £ T. 243 000, hierauf 0.45 % Amort.-Quote der unifizierten Schuld u. dann der Rest der Annuität für die Türken- lose im Betrage von £ T. 27 000. Die Zs. der getilgten Stücke werden dem Tilg.-F. zuge- wiesen. Die Überschüsse der Netto-Einnahmen über den Betrag von £ T. 2 157 375 werden zwischen der türk. Reg. u. der Dette Publique Ottomane geteilt; die Reg. erhält 75 %, die Dette Publique Ottomane 25 %. Letztere 25 % sind mit % für ausserord. Tilg. der uni- fzierten Anleihe und mit für solche der Türkenlose zu verwenden. Sollten in einem Jahre die Netto-Einnahmen der Dette Publique Ottomane nicht den Betrag von £ T. 2 157 375 erreichen, so wird der Fehlbetrag durch die Zinsen des R.-F. oder durch Entnahme aus dem R.-F. gedeckt. Dieser R.-F. wird aus folgenden Posten gebildet: 1) durch Überweisung des am 1./14. Sept. 1903 auf dem Konto „R.-F. für Erhöhung des Zinsfusses- vorhandenen Betrages von £ T. 1 113 865, 2) durch Zuwendung von mind. £ T. 300 000 aus dem Ertrage der unifizierten Anleihe u. 3) durch den Betrag von £ T. 150 000, welcher durch jährl. Zahlungen von £ T. 15 000 von 1319 ab (Rechnungsjahr 1903/1904) seitens der Reg. aufgebracht wird. Der R.-F. wird durch seine Zinserträgnisse erhöht; sobald derselbe die Höhe von £ T. 2 000 000 erreicht hat (erreicht am 1./14. März 1910), fliessen seine Zinserträg- nisse in die allg. Einkünfte der Dette Publique. Wenn die unifflzierte Schuld auf £ T. 16 000 000 herabgemindert ist, ist der R.-F. auf £ T. 1 000 000 herabzusetzen u. sein Mehrbetrag der Reg. zur Disposition zu stellen. Alle Entnahmen aus dem R.-F. sind in den folg. Rechnungsjahren durch Überweisungen aus den Überschüssen der Dette Publique über £ T. 2 157 375 dem R.-F. zurückzuerstatten. In dem Falle, dass im Laufe eines Rechnungsjahres eine Entnahme aus dem R.-F. deshalb geschähe, weil eine Unzulänglichkeit der Einnahmen aus verzögerter Einzahl. des ostrumelischen Tributes, der Cypruszölle u. der Tumbekizölle entstanden ist, sollen die Rückstände dieser Tribute bei ihrer Nachzahl. in erster Linie zur Rückerstattung der er- wähnten Entnahmen verwendet werden. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, ferner in Konstantinopel, Amsterdam, Brüssel, ........