43 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Kapital: K 150 000 000 in 468 750 Aktien à K 320. Kapital-Res. ca. K 62 000 000, allg. Res. K 24 000 000, ausserord. R.-F. K 5 000 000. Das Grund-Kap. der Ges. ist auf fl. 100 000 000 (K 200 000 000) bestimmt, begeben waren hiervon fl. 60 000 000 in 300 000 vollgez. Aktien à fl. 200. 1864 wurde durch Rückkauf von 50 000 Aktien das Kap. auf fl. 50 000 000 u. durch Rückzahl. ab 1./7. 1869 von fl. 40 auf jede Aktie eine weitere Reduktion auf fl. 40 000 000 herbeigeführt. Die ausserord. G.-V. v. 22./8. 1899 beschloss Erhöhung um fl. 10 000 000 (auf f. 50 000 000) in 62 500 Aktien à fl. 160 (div.-ber. ab 1./1. 1900), hiervon angeboten 4.–18./9. 1899 2 der Aktien den Aktionären zu fl. 330 pro Stück (auf 6 alte Aktien 1 neue), u. der Aktien den Begründern der Credit-Anstalt. – Bei Erhöhung des Grundkapitals über fl. 60 000 000 haben die Gründer der Anstalt das Vorrecht zur Übernahme von / der hinauszugebenden Aktien, die anderen sind den Besitzern der Aktien vorbehalten. Bei der im Jahre 1899 erfolgten Ausgabe neuer Aktien hatte ein Aktionär gegen die Credit-Anstalt Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach den Gründern in diesem Falle kein Bezugsrecht zustand. Das Gericht hatte zwar in erster Instanz dahin entschieden, dass der Beschluss der G.-V. auf Überlassung von einem Drittel der jungen Aktien an die Gründer für nichtig zu erklären ist, in der hiergegen eingelegten Berufung erstritt aber die Credit-Anstalt ein obsiegendes Urteil, welches durch Entscheidung des obersten Gerichtshofs bestätigt wurde. Die G.-V. v. 3./4. 1901 genehmigte ein zwischen der Oesterr. Credit-Anstalt und den Gründern der Credit-Anstalt mit Ausnahme der Rechts- nachfolger des Prager Bankiers Leop. v. Lämel abzuschliessendes Übereinkommen hinsichtlich Feststellung des Bezugsrechtes im Falle der Neuausgabe von Aktien, hiernach werden die Bezugsrechte der Begründer in folgender Weise geregelt: Solange die nächsten Emissionen vom neuen Aktien zus.genommen den Betrag von K 20 000 000 nicht überschreiten, stehen den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern Bezugsrechte nicht zu; von den Aktien, welche über den Betrag von K 20 000 000 hinaus noch weiter emittiert werden, ist den Gründern resp. deren Rechtsnachfolgern, ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen A.-K. und auf die Anzahl der jeweils im Umlaufe befindl. Aktien, der dritte Teil zum Bezuge anzubieten, jedoch nur insoweit, als diese weiteren Aktien-Em. zus.genommen nicht den Betrag von K 44 000 000 überschreiten. – Die G.-V. v. 5./4. 1906 beschloss eine weitere Erhöhung des A.-K. auf K 120 000 000 durch Ausgabe von 62 500 Aktien à K 320. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1906 ab div.-ber. sind, wurden den Aktionären im Verhältnis von 1:5 zum Kurse von K 630 per Aktie à K 320 innerh. der Zeit v. 7.–16./5. 1906 zum Bezuge angeboten. Die Erben des Bankiers v. Lämel hatten auch für diese Kapitalserhöhung eine Klage auf Einräum. des Bezugsrechts auf 2083 Aktien zum Pari-Kurs eingereicht; ihre Ansprüche wurden aber in allen Instanzen zurückgewiesen. Die a. o. G.-V. vom 2./3. 1911 beschloss, das A.-K. um K 30 000 000 auf K 150 000 000 zu erhöhen. Von den neuen Aktien, welche v. 1./1. 1911 ab div.-ber. sind, wurden in der Zeit v. 6./3.–15./3. 1911 K 20 000 000 den Be- sitzern der alten Aktien (auf je 6 alte Aktien 1 neue Aktie) zum Kurse von K 610 pro Aktie à K 320 zum Bezuge angeboten. Die weiteren K 10 000 000 wurden zum gleichen Preise u. in derselben Zeit den Begründern der Credit-Anstalt nach Massgabe ihrer Bezugs- berechtig. angeboten. Gen.-Vers.: Im März oder April. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St. Die Aktien müssen mind. 4 Wochen vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst 5 % Div., hiernach vom Überschuss 5 bis 20 % an R.-F., bis / des ausgegeb. A.-K. u. je ¼ % den für die beiden Kategorien von pupillarsicheren u. je 1 % den für die beiden Kategorien von nichtpupillarsicheren Bank- schuldverschreib. errichteten Sicherstellungsfonds, bis sie die Höhe von 5 % aller in Umlauf befindlichen Schuldverschreib. der betreffenden Kategorie erreicht haben, von dem verbleib. Rest 5 % an V.-R., 2½ % Tant. an die Dir., 2½ % Tant. an die Tant. berechtigten Beamten, 90 % auf Antrag des V.-R. u. G.-V.-B. als Rest-Div. event. ganz oder teilweise an den a. o. R.-F. oder zu anderen Zwecken der Anstalt. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Effekten 47 675 835, Portefeuille 221 128 485, Kassa- bestände 27 411 948, Vorschüsse a. Effekten 58 094 845, Inventar 874 100, Realitäten 11 205 400, Konsortialbeteilig. 72 463 587, Debit.: aus dem laufenden Bank- und Kommissionsgeschäfte K 746 115 232, Transitorische Buchungsposten 10 138 008. – Passiva: A.-K. 150 000 000, Kapital-R.-F. 62 616 044, allgem. R.-F. 30 000 000, alte Div. 14 094, Akzepte u. Anweis. 54 505 526, verzinsl. Einlagen 76 490 615, Kredit. 801 103 305, Gewinn 20 377 857. Sa. K 1 195 107 441. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 6 719 986, Spesen 2 579 794, Abschreib. vom Inventar 250 297, do. von den Realitäten 184 003, Steuern u. Gebühren 3 815 621, Pens.-F.- Beitrag 445 000, erlittene Verluste 97 600, Gewinn 20 377 857. – Kredit: Gewinn an Effekten u. Konsortialgeschäften 1 367 001. Zs. 22 544 253, Provis. (inkl. des Gewinnes an Waren) 7 313 072, Gewinn an Devisen 809 596, Realitäten-Erträgnisse 291 836, nachträgliche Ein- gänge auf bereits abgeschrieb. Forder. 11 354, verfallene Div. 1260, Vortrag a. 1911 2 131 786. Sa. K 34 470 157. Verwendung des Reingewinns: Tant. an V.-R., Dir. u. Beamte 974 607, a. o. R.-F. 1 000 000, Zuweis. an den Pens.-F. 600 000, 10¾6 % Div. auf K 150 000 000 Aktien 15 468 750, Vortrag a. 1913 K 2 334 499. Kurs: In Berlin Ende 1890–1912: 171.50, 157, 165.50, 210.25, 244.60, 219, 235.30, 220.75, 227.50, 234.10, 211.20, 201, 214.50, 215.25, 212.25, 213.25, 216.50, 198, 195.75, 211, 211.10, 204.50, 193 %. – In Leipzig: 171, 156.50, 165, 210, 242.50, 220.50, 236.25, 221.50, 228, 234, 211, 201, 214.50,